LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4424 19.11.2013 Datum des Originals: 18.11.2013/Ausgegeben: 22.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1713 vom 17. Oktober 2013 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/4276 Profitieren von der zusätzlichen U3-Pauschale alle U3-Kinder? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1713 mit Schreiben vom 18. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land gewährt den Jugendämtern nach § 21 Abs. 3 KiBiz für jedes unterdrei-jährige Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr (U3-Pauschale). Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist u.a. die Weiterleitung des Zuschusses an die Träger der Einrichtungen des jeweiligen Jugendamtsbezirks. Es wird vorausgesetzt, dass die Mittel für zusätzliche Personalkraftstunden eingesetzt werden. 1. Wie viele dieser zusätzlichen U3-Pauschalen gewährte bzw. gewährt das Land jeweils in den Kitajahren 2011/2012 und 2012/2013 Für das Kindergartenjahr 2011/2012 haben die Landesjugendämter insgesamt 49.846 und für das Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 59.285 zusätzliche U3-Pauschalen bewilligt. 2. Für wie viele U3-Kinder wird demnach im aktuellen Kindergartenjahr keine zu- sätzliche U3-Pauschale gewährt? Nach § 1 Abs. 7 DVO KiBiz legen die Landesjugendämter die zusammengefassten Anträge der Jugendämter zum 30. September vor. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, jeweils zum 20. Dezember, 10. Februar, 10. Mai und 31. Juli Nachmeldungen vorzulegen. Eine ab- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4424 2 schließende Aussage darüber, für wie viele U3-Kinder im Kindergartenjahr 2013/2014 keine zusätzliche U3-Pauschale gewährt wird, kann erst im Anschluss getroffen werden. 3. Welche Jugendämter machen derzeit von dem Zuschuss (U3-Pauschale) keinen Gebrauch? (Bitte auflisten) 4. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 4: Worin sieht die Landesregierung die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der genannten Jugendämter? Nach Rückmeldungen der Landesjugendämter werden im Kindergartenjahr 2013/2014 für alle Jugendamtsbezirke zusätzliche U3-Pauschalen gewährt.