LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4467 21.11.2013 Datum des Originals: 21.11.2013/Ausgegeben: 26.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1707 vom 17. Oktober 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz, Kai Abruszat und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/4268 Vergütete Mehrarbeit von Pädagogen im Regierungsbezirk Köln? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1707 mit Schreiben vom 21. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Landtagsdrucksache 16/3858 hat die Ministerin für Schule und Weiterbildung die Kleine Anfrage 1433 zur Mehrarbeit der Pädagogen in Nordrhein-Westfalen beantwortet. Ergänzend hierzu ist von Interesse, wie sich die tatsächliche beziehungsweise vergütete Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern bezogen auf den Regierungsbezirk Köln darstellt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen hinsichtlich der vergüteten Mehrarbeit werden auf der Grundlage der Erhebungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW beantwortet. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen/kreisfreien Städten kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da im Abrechnungssystem keine Zuordnung von Schulen zu Kreisen/kreisfreien Städten hinterlegt ist. Grundsätzlich ergeben sich die Kappungsgrenzen für vergütbare Mehrarbeit unmittelbar aus der zum 01.06.2013 in das Landesrecht übergeleiteten Verordnung für die Gewährung von Mehrarbeit für Beamte in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.12.1998 – zuletzt geändert 2004 – (§ 3 i.V. m. § 5 Abs. 2 a.a.O). Diese Kappungsgrenzen sind seit Jahrzehnten unverändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4467 2 1. Wie viele vergütete Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2011/2012 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Köln geleistet (bitte in absoluten Zahlen und nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Im Regierungsbezirk Köln wurden im Schuljahr 2011/2012 folgende vergütete Mehrarbeitsstunden geleistet: 2. Welche Haushaltsmittel wurden für die unter Frage 1 nachgefragten Mehrar- beitsstunden konkret aufgewendet (bitte nach Haushaltstiteln und Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Im Regierungsbezirk Köln wurden im Schuljahr 2011/2012 folgende Mittel für Mehrarbeitsvergütungen aufgewendet: Kapitel Schulform 05 310 Grundschule 15.187 05 320 Hauptschule 12.859 05 330 Realschule 36.691 05 340 Gymnasium 61.930 05 350 Gemeinschaftsschule 18 05 360 Weiterbildungskolleg 655 05 380 Gesamtschule 21.699 05 390 Förderschule 3.049 05 410 Berufskolleg 8.856 160.944 Vergütete Mehrarbeitsstunden im Schuljahr 2011/2012 (Bezirksregierung Köln) Insgesamt Kapitel Schulform 05 310 Grundschule 316.904 € 05 320 Hauptschule 265.330 € 05 330 Realschule 789.112 € 05 340 Gymnasium 1.745.912 € 05 350 Gemeinschaftsschule 370 € 05 360 Weiterbildungskolleg 14.863 € 05 380 Gesamtschule 528.681 € 05 390 Förderschule 71.841 € 05 410 Berufskolleg 244.126 € 3.977.139 € Vergütung von Mehrarbeitsstunden im Schuljahr 2011/2012 (Bezirksregierung Köln) Insgesamt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4467 3 3. Vor dem Hintergrund, dass laut Runderlass „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“ Mehrarbeitsunterricht nicht vergütbar ist, wenn die Zahl der Unterrichtsstunden im Kalendermonat weniger als vier Unterrichtsstunden oder mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr beträgt: Wie viele Mehrarbeitsstunden wurden im Schuljahr 2011/2012 von den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen im Regierungsbezirk Köln geleistet, die laut Erlass nicht vergütbar waren (bitte in absoluten Zahlen und nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? 4. Wenn laut Runderlass nicht vergütbare Mehrarbeit im Regierungsbezirk Köln nicht systemisch erfasst wird: Plant die Landesregierung zukünftig eine systemische Erfassung der nicht vergütbaren Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer? Nicht vergütbare Mehrarbeit unterhalb der Kappungsgrenze von weniger als vier Unterrichtsstunden im Kalendermonat und oberhalb der Grenze von mehr als 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr wird nicht systemisch erfasst. Eine systemische Erfassung ist nicht geplant und nach Auffassung der Landesregierung auch nicht zielführend. Die Regelungen zu den in Frage stehenden Kappungsgrenzen sind seit Jahrzehnten unverändert. 5. Wenn eine Aufschlüsselung nach Kreisen/kreisfreien Städten der vergütbaren Mehrarbeit nicht zur Verfügung steht, da im Abrechnungssystem keine Zuordnung von Schulen zu Kreisen/kreisfreien Städten hinterlegt ist: Plant die Landesregierung eine solche Erfassung der vergüteten Mehrarbeit auch nach Kreisen /kreisfreien Städten zu etablieren, um zukünftig einen Überblick über die jeweilige regionale Situation zu erhalten? Eine Aufschlüsselung der vergütbaren Mehrarbeit nach Kreisen/kreisfreien Städten ist nicht geplant, da im Bezüge-System nur die für die Abrechnung relevanten Daten vorgehalten werden dürfen. Eine Zuordnung von Schulen zu Kreisen/kreisfreien Städten gehört nicht dazu .