LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4468 21.11.2013 Datum des Originals: 21.11.2013/Ausgegeben: 26.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1697 vom 15. Oktober 2013 der Abgeordneten Klaus Kaiser, Jens Kamieth, Matthias Kerkhoff, Theo Kruse, Werner Lohn, Thorsten Schick und Eckhard Uhlenberg CDU Drucksache 16/4247 Zukunft der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1697 mit Schreiben vom 21. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen wird für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen immer bedeutender. Während die Versorgung mit einer ausreichenden Bandbreite in den Metropolregionen weitestgehend gesichert ist, besteht im ländlichen Raum noch erheblicher Nachholbedarf. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass bis Ende 2020 eine Breitbandversorgung von 50 MBit/s für alle Haushalte erreicht wird. Ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Grundlage des Ausbaus der Breitbandversorgung sind die Fördermittel bzw. Förderprogramme der Europäischen Union. Unser Land ist auf die Nutzung dieser finanziellen Mittel angewiesen. Laut Vortrag der Landesregierung im Begleitausschuss des Landes für die EU-Ziel-2-Mittel ist es bisher nicht gelungen den Ausbau der Breitbandversorgung expressis verbis als künftiges eigenständiges Förderprojekt für die kommende EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zu verankern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4468 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die fehlende Verankerung des Breitbandausbaus im Rahmen der kommenden EU-Förderperiode 2014-2020 als besonderes Förderprojekt? Die Landesregierung beabsichtigt auch in der nächsten Förderperiode, den Ausbau der Breitbandversorgung mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum zu fördern . 2. In welcher Höhe und mit welchen Programmen wird die Landesregierung den Breitbandausbau in den Jahren von 2014 bis 2020 mit eigenen Mitteln fördern? Die Landesregierung wird den Breitbandausbau in Gewerbegebieten mit Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms in den Regionalfördergebieten fördern. Für den Förderzweck „Breitband“ sind keine Mittel separat ausgewiesen. Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit, der verstärkten Ausbaupläne von Netzbetreibern und angesichts höherer Haushaltsmittel für das Programm ist davon auszugehen, dass alle Anträge bedient werden können. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beabsichtigt auch in der nächsten Förderperiode, zur Kofinanzierung der ELER-Mittel Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einzusetzen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2014 sind GAK-Mittel in Höhe von insgesamt 5.125.000 EUR vorgesehen, der Landesanteil beträgt dabei 2.050.000 EUR. 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass bis zum Jahr 2020 jede Kommu- ne, auch die im ländlichen Raum, eine Breitbandversorgung mit 50 MBit/s bis zum Jahr 2020 erreichen kann? Eine Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist über einen Mix aus Festnetz-, Kabel-, Mobilfunk- und Satellitentechnologien in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens realisiert. Um bis zum Jahr 2020 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen, müssen die Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA, Next Generation Access) in den Mittelpunkt der strategischen Betrachtungen rücken. Ziel ist ein Ausbau nachhaltiger Netzinfrastrukturen , die den Zugang zu leistungsfähigen, glasfaserbasierten Breitbandanschlüssen in der Fläche ermöglichen. Im Rahmen des von der Landesregierung eingesetzten „Runden Tisches“ wird die Entwicklung des Glasfaser-Ausbaus auf Landesebene beraten werden. Das Vorgehen in anderen Bundesländern (z. B. Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) zeigt, dass eine Begleitung von Seiten des Landes mindestens unterstützend und motivierend für die Akteure vor Ort sein kann. Es könnte sich empfehlen, in den Kommunen einen Breitbandverantwortlichen zu benennen, um Investitionen der Privatwirtschaft effizienter und schneller zu mobilisieren. Langfristiges Ziel einer Planungsunterstützung seitens des Landes könnte z. B. die Bereitstellung eines zentralen Informationssystems sein, in dem alle relevanten Informationen zum Breitbandausbau privater Netzbetreiber und kommunaler Akteure zusammengefasst und vernetzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4468 3 Da in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedliche Konzepte, wie Zuschüsse an Netzbetreiber über den Betrieb eigener TelekommunikationsInfrastrukturgesellschaften bis hin zu einem kreisweiten Leerrohrkonzept zur Gewährleistung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Breitbandversorgung verfolgt werden, ist es zielführend, die entsprechenden breitbandverantwortlichen Akteure in die Ausbauaktivitäten einzubeziehen. Die Unterstützung des Landes zum Glasfaserausbau muss bedarfsgerecht und schrittweise umgesetzt werden. Der Vorteil etwa eines stufenweisen Ausbaus liegt darin, dass die angeschlossenen Haushalte bereits während der einzelnen Ausbaustufen von immer höheren Bandbreiten profitieren. Eine vorausschauende Ausbauplanung ist ein entscheidender Schritt, eine flächendeckende und nachhaltige Breitbandversorgung für die kommenden Jahre sicherzustellen. Zur Unterstützung des Breitbandausbaus steht das Projekt BreitbandConsulting.NRW den Landkreisen als Ansprechpartner für ihre Aktivitäten zur Breitbandentwicklung zur Verfügung . Es informiert über Handlungsmöglichkeiten beim Breitbandausbau, hilft bei der Entwicklung und Umsetzung größerer regionaler Breitbandkonzeptionen, vereinfacht den Zugang zu Finanzierungsangeboten und Fördermaßnahmen und vermittelt bei technischen, rechtlichen und Finanzierungsfragen entsprechende Experten. 4. Wie stellen sich die derzeitigen Pläne zum Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum in den Flächenländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen (neben den allgemeinen Investitionsmitteln bitte soweit möglich auch Förderprogramme inkl. Fördervolumen auflisten) im Vergleich zu den Plänen in NRW dar? Die angefragten Daten zu den Breitbandaktivitäten konnten aus einer Abfrage des Bundes ermittelt werden. Bayern: Bayerisches Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm • Modellhafter Ausbau von NGA-Netzen • Ausgleich einer (prognostizierten) Wirtschaftlichkeitslücke (>= 25.000 EUR- Bagatellgrenze) von privaten oder kommunalen Telekommunikationsunternehmen bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen (Betrachtungszeitraum 7 Jahre). • Investitionen von Gemeinden in den Auf- oder Ausbau eigener Breitbandinfrastrukturen sowie Planungs- oder Machbarkeitsstudien sind nicht Gegenstand der Förderung. • Fördersatz: abhängig von Finanzkraft der Gemeinde zwischen 40 und 80% der zuwendungsfähigen Kosten • Förderhöchstbetrag: 500.000 EUR Finanzierung: Darlehensprogramm der LfA Förderbank Bayern: Infrakredit Breitband zur Finanzierung des über den Zuschuss hinausgehenden Eigenanteils der Gemeinde Fördervolumen: 500 Millionen Euro (Deckelung 2 Milliarden Euro) bis 2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4468 4 Baden-Württemberg: • Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken in weißen Flecken der Grundversorgung (Breitbandversorgung unter 2 Mbit/s) • Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen in weißen NGA-Flecken („Next Generation Access“) • NGA-Netze (Hochgeschwindigkeitsnetze) für den privaten und gewerblichen Bedarf in weißen NGA-Flecken • Aufrüstung von NGA-Netzen (Hochgeschwindigkeitsnetzen) zu glasfaserbasierten NGA- Netzen (Höchstgeschwindigkeitsnetzen) für den gewerblichen Bedarf in weißen NGAFlecken • glasfaserbasierte NGA-Netze (Höchstgeschwindigkeitsnetze) für den gewerblichen Bedarf in weißen NGA-Flecken • Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken beim aktiven Betrieb von NGA-Netzen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen) in weißen NGAFlecken • Planungskosten von NGA-Netzen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen) in weißen NGA-Flecken • Förderung interkommunaler Zusammenarbeit in weißen NGA-Flecken Finanzierung: Bezuschussung durch Landesprogramm und GAK Programm. Maximale Förderhöhe beträgt 750.000 EUR bei Einzelvorhaben, die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR. Fördervolumen: 11,7 Millionen Euro jeweils für Förderperiode 2013-2014 Hessen Förderung: Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen 1. Darlehensprogramm für Kommunen ( Summe: min. 1.Mio.€ / Laufzeit: i. d. R. 15 Jahre) • Breitbandbasisdarlehen • Breitbandergänzungsdarlehen 2. Zuschuss zu Studien zu regionalen Breitband- Hochleistungsnetzen • Zuschüsse bis zu 50% für Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten, Informationsveranstaltungen und Aufwendungen für die Vorbereitung und Begleitung von Investitionen in überörtliche Breitbandinfrastrukturen 3. GRW Förderung Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur • Nichtversorgung<2Mbit/s • Förderung maximal 60 Prozent der zuschussfähigen Kosten 4. Förderung Leerrohre Finanzierung: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mit universalen Förderinstrumenten: • Darlehen • Zuschüsse • Bürgschaften • Beteiligungen Fördervolumen: ca. 2 Millionen Euro pro Jahr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4468 5 Niedersachsen Förderung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, EFRE Förderung, GAK&GRW Programme, Konjunktur Paket II • Förderung von netzseitigen Infrastrukturmaßnahmen in unterversorgten Gebieten • Ziel: Abbau von Disparitäten, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstan- dortes Niedersachsen stärken • Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsstudien, Planungsarbeiten, Investitionen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke • Verlegung von Leerrohren Finanzierung: Investitions-und Förderbank Niedersachsen (NBank) und Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen bezuschussen Ausbau von Breitbandinfrastrukturen Nordrhein-Westfalen Förderung: 1. Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK und ELER) Ansprechpartner: zuständige Bezirksregierung • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. • Die Höhe der Förderung beträgt bei Zuschüssen zur Schließung der Wirtschaftlich- keitslücke und bei der Verlegung von Leerrohren 75% des festgestellten Fehlbetrages bzw. der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 180.000 EUR. • Für Planungsarbeiten und vorbereitende Maßnahmen beträgt die Höhe der Förderung ebenfalls 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 45.000 EUR. • Finanzschwachen Kommunen kann eine Förderung von 90% des festgestellten Fehlbetrags gewährt werden. 2. Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner: zuständige Bezirksregierung • Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. • In den Fördergebieten dürfen Investitionsbeihilfen aus Mitteln der GRW und anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der Bruttofördersätze gewährt werden. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder. • Entsprechend der RWP Infrastrukturrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt der Fördersatz in der Regel zwischen 60% bis 80%, wobei dieser allerdings bei Maßnahmen des Breitbandausbaus auf max. 75% der förderfähigen un-rentierlichen Ausgaben begrenzt ist. 3. Finanzierung: NRW.BANK Breitband Ansprechpartner: NRW.BANK • Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel maximal 150 Mio. EUR. • Die Laufzeit beträgt zwischen 3 und 30 Jahren. Fördervolumen: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.