LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4491 26.11.2013 Datum des Originals: 25.11.2013/Ausgegeben: 29.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1717 vom 23. Oktober 2013 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/4287 Drohen Verschärfungen bei Personalengpässen bei Feuerwehren durch Widerrufserklärungen beim Opt-Out? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1717 mit Schreiben vom 25. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die ´Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen´ (AZVOFeu NW) sieht vor, dass Berufsfeuerwehrleute statt der regulären 48 Stunden pro Woche 54 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (sog. ´Opt-Out´-Regelungen). Bevor Feuerwehrleute tatsächlich in dem genannten Rahmen mehr arbeiten, müssen sie sich jeweils über einzelvertragliche Regeln damit einverstanden erklären. Nach dem ´Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen´ wird für diese freiwillige Mehrarbeit eine Zulage von 20 Euro pro Schicht gewährt. Nach Angaben der Rot-Grünen Landesregierung (Landtags-Drucksache 16/3639) beabsichtigt diese nicht, die AZVOFeu im Hinblick auf die ´Opt-Out´-Möglichkeiten vor Ablauf des Jahres 2015 zu ändern. Das ´Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NordrheinWestfalen ´ sieht in der bisherigen Fassung die Möglichkeit der Zahlung der 20 Euro-Zulage nur bis zum 31.12.2013 vor. Erst am 25.09.2013, fünf Tage vor Ablauf des für eine Widerrufserklärung einer Opt-Out-Vereinbarung zum Jahresende maßgeblichen Datums, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Befristung dieses Gesetzes und damit die Gewährung der 20 Euro-Zulage nun bis zum 31.12.2016 vorsieht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4491 2 ´Opt-Out´-Regelungen wurden von vielen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren genutzt. Für viele Kommunen ergab sich der Vorteil, Personalaufstockungen vermeiden zu können. Die Angehörigen der Feuerwehr hatten oftmals ´Opt-Out´- Vereinbarungen nicht nur wegen der 20 Euro-Zulage getroffen, wie aus Kreisen der Feuerwehren zu hören ist, sondern auch aus einer gewissen Rücksicht auf die haushaltsmäßigen Belange der sie beschäftigenden Kommunen. Nach Angaben der Feuerwehren haben bereits Feuerwehrleute, deren ´Opt-Out´- Vereinbarungen Widerrufsklauseln enthalten, ihre ´Opt-Out´- Erklärungen zum 31.12.2013 widerrufen. Gründe dafür können naheliegenderweise sicher auch darin gesehen werden, dass die Verlängerung der Befristung im ´Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen´ erst kurz vor Ablauf des für die Widerrufserklärung einer Opt-OutVereinbarung zum Jahresende maßgeblichen Datums überhaupt erst in den Landtag eingebracht wurde und dass die Feuerwehrleute über diesbezügliche Planungen zuvor im Unklaren gelassen wurden. Es ist daher zu befürchten, dass sich mit Beginn des nächsten Jahres die Personalsituation bei vielen Feuerwehren in NRW mit den entsprechenden Folgen für die Aufgabenwahrnehmung wesentlich verschlechtert. 1. Wie viele Berufsfeuerwehrleute bei öffentlichen Feuerwehren haben in Nordrhein-Westfalen „Opt-Out“-Vereinbarungen abgeschlossen (bitte nach Kommunen getrennte Auflistung und bitte Auskunft zum Stichtag 30.09.2013)? Wie der zitierten Landtags-Drucksache 16/3639 zu entnehmen ist, haben seit Inkrafttreten des Zulagengesetzes im Jahr 2007 bis zum Stichtag 04.07.2013 ca. 8.500 Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen von der Opt-Out-Regelung Gebrauch gemacht. Der Landesregierung liegen zu dem in der Frage benannten Stichtag keine aktuellen Erkenntnisse vor. Eine Erhebung zur Beantwortung dieser Frage kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt und ausgewertet werden. 2. Wie viele Berufsfeuerwehrleute bei Werk- und Betriebsfeuerwehren haben in Nordrhein-Westfalen „Opt-Out“-Vereinbarungen abgeschlossen (bitte nach Firmenstandorten getrennte Auflistung und bitte Auskunft zum Stichtag 30.09.2013)? Die sogenannte "Opt-Out-Regelung" für feuerwehrtechnische Beamte basiert auf Regelungen in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen. Bei den Werk- und Betriebsfeuerwehren sind keine Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Sinne dieser Verordnung beschäftigt, ausgenommen die Werkfeuerwehren der Unikliniken Köln und Münster. Bei der Werkfeuerwehr der Uniklinik Köln haben 36 Personen zum Stichtag 30.09.2013 eine „Opt-Out“-Vereinbarung abgeschlossen, bei der Werkfeuerwehr der Uniklinik Münster gilt zum genannten Stichtag eine entsprechende Dienstvereinbarung für 41 Feuerwehrbeamte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4491 3 3. Bei wie vielen Berufsfeuerwehrleuten enden die „Opt-Out“-Vereinbarungen automatisch zum 31.12.2013 (bitte nach Kommunen getrennte Auflistung)? 4. Wie viele Berufsfeuerwehrleute haben ihre „Opt-Out“-Erklärungen zum 31.12.2013 widerrufen (bitte nach Kommunen getrennte Auflistung und bitte Auskunft zum Stichtag 30.09.2013)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammengefasst beantwortet. Bestehende „Opt-Out“-Vereinbarungen können individuell zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten widerrufen werden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen beabsichtigen, zum Stichtag 31.12.2013 die sog. „Opt-Out“-Vereinbarung zu widerrufen. Eine Erhebung zum Zweck der Beantwortung dieser Frage kann im gegebenen zeitlichen Rahmen nicht durchgeführt und ausgewertet werden. 5. Welche Pläne sieht die Landesregierung gegebenenfalls vor, um den Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen einen Rahmen zu bieten, in dem diese ihre gesetzlichen Aufgaben auch ohne freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit erfüllen können? Aufgrund der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Nur in Ausnahmefällen kann darüber hinaus auf freiwilliger Basis eine Wochenarbeitszeit von 54 Stunden vereinbart werden (sogenannte „Opt-Out“-Regelung). Das Land hat zudem durch die Befristung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht, dass die sogenannte „Opt-Out“-Zulage eine Übergangsregelung darstellt. Die Kommunen hatten und haben die Möglichkeit, Personalmehrbedarf durch zusätzliche Einstellungen zu decken.