LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4502 27.11.2013 Datum des Originals: 27.11.2013/Ausgegeben: 02.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1724 vom 28. Oktober 2013 der Abgeordneten Monika Pieper, Dietmar Schulz und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/4502 Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes – Hier: Schulsozialarbeit! Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1724 mit Schreiben vom 27. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schulsozialarbeit fungiert als professionelles Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule und organisiert den Kontakt zu vielen weiteren Kooperationspartnern, Einrichtungen und Trägern. Durch die Schulsozialarbeit wird eine essentiell notwendige Arbeit für Kinder und Jugendliche und für Lehrer und Eltern geleistet, die an jeder Schule, unabhängig von der Schulform und beim Ausbau von Ganztag und Inklusion dringend gebraucht wird. Diese Arbeit braucht Kontinuität und Qualität durch eine personell gut aufgestellte Schulsozialarbeit . Der Bund zahlt über das Land 33 % der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (siehe EP 11, Kapitel 11025, Titel 23120, FKZ 252) an die Kommunen (siehe EP 11, Kapitel 1125, Kapitel 63310, FKZ 252). In den Jahren 2012 und 2013 wurde dieser Betrag um 2,8 % auf 35,8 % aufgestockt. Die Länder und der Bund haben sich darauf geeinigt, dass mit diesen 2,8 % die Schulsozialarbeit finanziert wird. In Summe handelt es sich um einen Betrag von rund 102.000.000 €. Die Zusage des Bundes, hinsichtlich der Kostenübernahme für die Schulsozialarbeit, war auf zwei Jahre begrenzt, läuft also mit Ende des Jahres aus. Damit ist im Jahr 2014 die Finan- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4502 2 zierung der Schulsozialarbeit, über die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, nicht mehr gegeben. 1. Wie hoch sind die im Jahr 2013 bereits angefallenen Ausgaben für die Schulso- zialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets? (bitte die aktuell verfügbaren Ist-Zahlen angeben) Über die Höhe der in diesem Jahr bereits angefallenen Ausgaben für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets liegen keine Angaben vor und können auch im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht beschafft werden. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit liegt in der Verantwortung der Kommunen. 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Ausgaben für Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 2013 für das Jahr 2014? Eine Schätzung durch die Landesregierung ist vor dem Hintergrund fehlender Angaben über die Ausgaben für das Jahr 2013 nicht möglich. 3. Wie viele Schulsozialarbeiter werden aufgrund Wegfalls der Bundesbeteiligung im Jahr 2014 in den Kommunen in NRW weniger beschäftigt werden (bitte die jeweiligen Gemeinden und Anzahl im Vergleich Ist/Planung angeben)? Dazu sind keine Angaben möglich (siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 2). 4. Falls es nicht gelingt, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über den Bund wei- terhin sicherzustellen: Wird das Land die Finanzierung übernehmen? Auf Initiative Nordrhein-Westfalens und Antragstellung von weiteren Ländern hat der Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossen, den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen“ beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drucksache 319/13 - Beschluss ). Die Landesregierung geht weiterhin davon aus, dass aufgrund des Gesetzesantrags zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit (BT-Drucksache 17/13663) die Bundesbeteiligung nicht wegfallen wird. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 käme der Bund mit der Entfristung der Finanzierung seiner besonderen verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen nach. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherung der Schulsozial- arbeit? Die Landesregierung fordert im Rahmen des in der Antwort zu Frage 4. erwähnten Gesetzesantrags die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sowie des Hortmittagessens über den 31. Dezember 2013 hinaus. Eine abschließende Beratung ist noch nicht erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4502 3 Derzeit sind im Landeshaushalt 593 Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet. Ergänzend dazu eröffnet der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ vom 23. Januar 2008 (BASS 21-13 Nr. 6) den Schulen die Möglichkeit, Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf Lehrerstellen befristet oder unbefristet zu beschäftigen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Fachkräfte für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen auf Stellen für den Ganztag nach § 9 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG i.V. m. Rd. Erl. vom 23. Dezember 2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) einzustellen.