LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4503 27.11.2013 Datum des Originals: 27.11.2013/Ausgegeben: 02.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1741 vom 29. Oktober 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/4331 Aufwendungen des Landes für die Beamten bei der Beihilfe Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1741 mit Schreiben vom 27. November 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land wendet neben den Pensionen auch Mittel für die Beihilfe im Bereich der Krankenund Pflegeversorgung auf. Aufgrund der Altersstruktur der Beamten ist davon auszugehen, dass auf den Landeshaushalt hier zusätzliche Belastungen zukommen werden. Vorbemerkung der Landesregierung Das Beihilferecht des Landes ist unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Besonderheiten u.a. an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) angelehnt. Im Bereich der Pflege (SGB XI) ist darüber hinaus eine weitgehende Übernahme der Pflegeregelungen erfolgt, da die Beihilfedienstherren in Bund und Ländern Leistungsträger i.S. des SGB XI sind. Veränderungen des SGB V und XI haben daher teilweise unmittelbare Auswirkungen auf das Beihilferecht des Landes, sind aber nicht prognostizierbar. Die künftigen Beihilfeaufwendungen sind wie im Bereich der Sozialversicherung auch von der steigenden Lebenserwartung und dem medizinischen Fortschritt abhängig. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4503 2 1. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des Landes bei der Beihilfe (differenziert nach Geschlecht und Altersklassen sowie nach aktiven Beamten und Pensionsempfängern)? Die jährlichen Beihilfeaufwendungen 2010 bis 2014 - unterteilt nach Beihilfen für aktive Bedienstete sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger - sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Bei den Aufwendungen der Jahre 2010 bis 2012 handelt es sich um die Ist-Ausgaben der Haushaltsrechnungen. Die Zahlen der Jahre 2013 und 2014 stellen jeweils die Haushaltsansätze dar, für 2013 nach dem Stand des Haushaltsgesetzes 2013 (ohne Nachtrag), für 2014 laut Haushaltsentwurf 2014 (einschließlich Ergänzungsvorlage ). Daten zu einer weitergehenden Differenzierung nach Geschlecht und Altersklassen liegen nicht vor. Jahr Beihilfen für aktive Be- dienstete Gruppe 441 (in Mio. EUR) Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor- gungsempfänger Gruppe 446 (in Mio. EUR) Insgesamt (in Mio. EUR) 2010 599,3 943,9 1.543,2 2011 600,5 982,1 1.582,6 2012 653,5 1.011,1 1.664,6 2013 618,7 1.099,1 1.717,8 2014 689,4 1.142,6 1.832,0 2. Welche Aufwendungen für die Beihilfe ergeben sich unter Berücksichtigung der sich ändernden Altersstruktur der Beamten bis 2030 (differenziert nach Geschlecht und Altersklassen sowie nach aktiven Beamten und Pensionsempfängern )? Eine Prognose der Beihilfeaufwendungen bis 2030 unter Berücksichtigung der sich ändernden Altersstruktur der Beamten differenziert nach Geschlecht und Altersklassen sowie nach aktiven Bediensteten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern liegt nicht vor. 3. In welcher Höhe wurden hierfür Mittel der mittelfristigen Finanzplanung einge- plant? In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung sind für die Jahre 2015 bis 2017 folgende Ansätze für Beihilfeaufwendungen eingestellt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4503 3 Jahr Beihilfen für aktive Bedienstete Gruppe 441 (in Mio. EUR) Beihilfen für Versorgungs- empfängerinnen und Ver- sorgungsempfänger Gruppe 446 (in Mio. EUR) Insgesamt (in Mio. EUR) 2015 708,3 1.216,8 1.925,1 2016 727,7 1.295,9 2.023,6 2017 747,7 1.380,2 2.127,9 4. Hat die Landesregierung finanzielle Vorkehrungen getroffen, um die zu erwar- tenden Belastungen für den Landeshaushalt aufzufangen? Die prognostizierten Beihilfeaufwendungen eines Jahres werden bei den jeweiligen jährlichen Haushaltsaufstellungen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (§ 11 Landeshaushaltsordnung).