LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4504 27.11.2013 Datum des Originals: 27.11.2013/Ausgegeben: 02.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1714 vom 22. Oktober 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4277 Sparkasse sorgt sich um Kommunalfinanzen – wie steht das Land bei etwaigen Zahlungsverzögerungen oder möglichen Kreditausfällen in der kommunalen Familie zu seiner Verantwortung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1714 mit Schreiben vom 27. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Situation der Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen bleibt weiter alarmierend. Trotz robuster Konjunktur gelingt es insgesamt nicht, zu einem signifikanten Abbau bestehender Kreditverbindlichkeiten zu kommen. Besonders angespannt bleibt auch die enorm hohe Belastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch die Kassenkredite in Milliardenhöhe . Mit über 50 Milliarden Euro zeichnen die Kommunen in NRW für fast 40 % der gesamtdeutschen Kommunalverschuldung verantwortlich. Die Kassenkredite, denen keine materiellen Werte gegenüberstehen und die einem hohen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind, machen in NRW mit mehr als 25 Milliarden Euro sogar über die Hälfte der bundesweiten Verbindlichkeiten aus. Auch die von der rot-grünen Landtagsmehrheit durchgesetzte Veränderung von §76 GO, die den Kommunen die Möglichkeit geben soll, ihre Pflicht zum Haushaltsausgleich auf einen Zeitraum von zehn Jahren zu strecken, hat keine substantielle Veränderung im Bild der kommunalen Finanzen gebracht. In jedem Fall hat dieses Instrument offensichtlich auch die Kapitalmärkte nicht hinreichend beruhigt. Dieses wird zumindest deutlich durch die aktuelle Berichterstattung in den Medien: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4504 2 Am 19. Oktober 2013 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter dem Titel „Aus schwach wird schwächer“: „… Anfang Oktober hat die Sparkasse Recklinghausen einen Brief nach Düsseldorf geschickt . In dem Schreiben bitten die besorgten Banker das nordrhein-westfälische Innenministerium um Zusicherung, dass die „Haftungskaskade“ zwischen Bund, Land und Kommunen im Fall der Fälle auch tatsächlich funktioniert. Marktteilnehmer schlössen nicht mehr aus, dass es bei den Kommunen künftig zu Zahlungsverzögerungen oder Kreditausfällen kommen könne. Die „Haftungskaskade“ ist also gerade für überschuldete Kommunen in der Haushaltssicherung zwingende Voraussetzung für einen Zugang zu den Finanzmärkten.“ Der Sprecher der Sparkasse Vest Recklinghausen, Dirk van Buer, lässt sich in der Recklinghäuser Zeitung vom 22.10.2013 unter Bezug auf die Haftungskaskade wie folgt zitieren: „Wir wollen Klarheit darüber, ob das im Fall der Fälle auch tatsächlich so funktioniert.“ Van Buer verweise auf eine „zunehmende Zahl von Marktbeobachtern, die nicht mehr ausschließen möchten, dass es bei den Kommunen künftig zu Zahlungsverzögerungen oder Kreditausfällen kommen könnte.“ Dieses hätte „einschneidende Auswirkungen“ auf die Sparkasse Vest Recklinghausen. 1. Welchen genauen Wortlaut hatte das im oben genannten FAZ-Artikel erwähnte Schreiben der Sparkasse Recklinghausen an das Innenministerium? Ein Schreiben der Sparkasse Recklinghausen liegt dem Ministerium für Inneres und Kommunales nicht vor (Stand: 06.11.2013). 2. Wie lautet die Antwort des Innenministeriums auf das Schreiben der Sparkasse Recklinghausen Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Steht das Land für etwaige Zahlungsverzögerungen oder Kreditausfälle im Be- reich der Kommunalfinanzen ein (ja oder nein)? Die Landesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass in einer Kommune ein Kreditausfall droht. Das Land tut alles dafür, dass sich die Frage nach der Haftung für kommunale Verbindlichkeiten nicht stellt. Die Landesregierung hat unter anderem durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen eine deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzlage erreicht, die sich auch in einem entsprechenden Vertrauen der Finanzmärkte in das Handeln der Landesregierung und der Kommunen niederschlägt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4504 3 4. Wie hoch ist der direkte Anteil der NRW.Bank (landeseigene Förderbank) an den Kreditverbindlichkeiten der NRW-Kommunen (bitte differenziert nach Kreditarten )? Der direkte Anteil der NRW.BANK an den Kreditverbindlichkeiten der NRW-Kommunen beträgt 14,3 Mrd. €, wovon 9,2 Mrd. € auf Darlehen und 5,1 Mrd. € auf Liquiditätskredite entfallen (Stand 31.12.2012). 5. Wie hoch ist der indirekte Anteil der NRW.Bank an den Kreditverbindlichkeiten der NRW-Kommunen, der über zweckgerichtete Globaldarlehen an andere Banken (v.a. Sparkassen) gehalten wird? Der indirekte Anteil der NRW.BANK an den Kreditverbindlichkeiten der NRW-Kommunen, der über zweckgerichtete Globaldarlehen an andere Banken (v.a. Sparkassen) gehalten wird, beträgt 160 Mio. € (Stand 31.12.2012).