LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4506 27.11.2013 Datum des Originals: 27.11.2013/Ausgegeben: 02.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1721 vom 28. Oktober 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und André Kuper CDU Drucksache 16/4296 Zukünftige Entwicklung von Dorfentwicklungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1721 mit Schreiben vom 27. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zahlreiche kleine Kommunen und Dorfgemeinschaften haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch Maßnahmen der Dorferneuerung die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern. Mit modernen Instrumenten und klugen vernetzten Initiativen wird die Dorfentwicklung nachhaltig , ganzheitlich und zukunftsfähig positiv beeinflusst. Dies ist nur durch das ehrenamtliche Engagement vieler Beteiligter vor Ort möglich, die solche Entwicklungsmaßnahmen vorantreiben und sich nur da, wo der eigene Sachverstand nicht ausreicht, der Hilfe von Experten bedienen. Viele positive Beispiele haben erfreulich zahlreiche Nachahmer gefunden. Es wurden Planungen vorangetrieben und viel Energie, Zeit und Geld aufgebracht. Teilweise sind die Konzepte fertig ausgearbeitet und könnten umgesetzt werden. Da jedoch die bisherige ILEK-Förderperiode abgelaufen ist und für die neue Förderperiode noch keine Fördertatbestände definiert sind, liegen diese Projekte auf Eis, neue Fördermittel werden nicht genehmigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4506 2 1. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung künftig für Nicht-LEADER-Regionen? Auch außerhalb von LEADER-Regionen wird es zukünftig weitere Angebote für Dörfer und Gemeinden geben, um die Realisierung wichtiger Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung zu ermöglichen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf solchen Projekten liegen, die sich mit den aktuellen Herausforderungen des ländlichen Raums (z.B. demografischer Wandel, Daseinsvorsorge ) beschäftigen und größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Die detaillierte Ausgestaltung der Fördertatbestände und -konditionen wird derzeit erarbeitet. 2. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Dorfgemeinschaften, die sich gerade in neuen (und geförderten) ILEK und DEK/DIEK’s auch im Vertrauen auf Fördermittel engagiert haben, nun aber die Maßnahmen nicht umsetzen können? Im Oktober 2013 wurden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro für die Bewilligung von Maßnahmen der Dorfentwicklung bereitgestellt. Damit kann eine Vielzahl weiterer Dorfentwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. 3. Inwieweit sieht die Landesregierung eine Gefährdung des zukünftigen bürger- schaftlichen Engagements durch die derzeitige Rechtsunsicherheit, die zurzeit lange und sorgfältige erarbeitete Projektentwicklungsprozesse stoppt? Mit den zusätzlich bereitgestellten Fördermitteln können bereits erarbeitete Konzepte und Dorfentwicklungsprozesse weiter umgesetzt werden. Insofern ist nicht von einer Gefährdung des bürgerschaftlichen Engagements auszugehen. Qualifizierte Konzepte können auch über die aktuelle Förderperiode hinaus die Grundlage der weiteren Entwicklung darstellen. 4. Was steht der Schaffung von Übergangsfristen bzw. entsprechender Anpassun- gen von Förderrichtlinien für laufende Dorfentwicklungsprojekte entgegen, so dass laufende Projekte begonnen und fortgeführt werden können? Die Veröffentlichung der Verlängerung der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2015 ist bereits veranlasst. Laufende Förderprojekte können wie vorgesehen beendet werden.