LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4512 28.11.2013 Datum des Originals: 27.11.2013/Ausgegeben: 03.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1719 vom 28. Oktober 2013 der Abgeordneten Frank Herrmann und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/4292 Fußballfans unter ständiger Beobachtung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1719 mit Schreiben vom 27. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum ersten Heimspiel des BVB Dortmund in der Saison 2013/2014 am 18. August 2013 gegen Eintracht Braunschweig wurden nach Presseberichten der Ruhrnachrichten Dortmund und nach Mitteilung der Dortmunder Polizei Teile der Dortmunder Fanszene auf dem Weg zum Stadion durchsucht und die mitgeführten Banner überprüft. Diese Überprüfung brachte, nach offizieller Pressemitteilung der Dortmunder Polizei, keine strafrechtlich relevanten Tatbestände zu Tage. Bei der Fahrt zum Auswärtsspiel der Champions League gegen Arsenal London am 22. Oktober 2013 wurden Fans des BVB auf der Hinfahrt in der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober erneut von Polizeikräften kontrolliert. Nach Aussagen der Fans wurden die Reisebusse der Fans im Bereich der Autobahn kurz vor der niederländischen Grenze angehalten und es wurden Personenkontrollen durchgeführt. Vorbemerkung der Landesregierung Neben einer großen Mehrheit friedlicher Fußballfans gibt es unter den Stadionbesuchern Störer und Straftäter, die den Fußball als Bühne für ihre Zwecke zu nutzen versuchen. Um diesem Phänomen zu begegnen und Fußballveranstaltungen in einer sicheren Atmosphäre LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4512 2 stattfinden zu lassen, unternimmt die Polizei, zusammen mit ihren Netzwerkpartnern, Jahr für Jahr große Anstrengungen. Die Polizei verfolgt dabei keine „Strategie der allgemeinen Repression“ gegenüber der Fußballfanszene in Nordrhein-Westfalen, sondern richtet ihre Maßnahmen nach Recht und Gesetz gegen Störer und Straftäter. Damit liegt sie im Einklang mit der so genannten nordrhein -westfälischen Linie, Veranstaltungen bürgernah, zurückhaltend und deeskalierend zu sichern sowie dabei konsequent gegen Störer vorzugehen. Polizei und Verfassungsschutz haben dabei seit jeher aufmerksam auch extremistische Bestrebungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im Blick. Dem Verfassungsschutz NRW sind Personenüberschneidungen zwischen rechtsextremistischen Gruppierungen und einzelnen Hooligan- bzw. Ultra-Gruppen bekannt. Rechtsextremisten nutzen das Stadion gelegentlich für Einzelaktionen, um Öffentlichkeit für die eigene Propaganda herzustellen. Punktuell übernehmen sie auch Forderungen der Fußballszene, um sich als deren Vertreter profilieren zu können. Die von rechtsextremistischen Gruppierungen entfalteten Aktivitäten unterliegen der allgemeinen Beobachtung dieser Bestrebungen durch den Verfassungsschutz . Bislang lassen die Anzeichen nicht den Schluss auf eine strukturelle Unterwanderung der Fanszene durch Rechtsextremisten zu. 1. Steht die Fußballfanszene zurzeit unter besonderer Beobachtung der Polizei NRW bzw. des Verfassungsschutzes NRW? Nein. Im Fokus der Polizei NRW und des Verfassungsschutzes NRW stehen gewaltgeneigte und gewaltbereite bzw. extremistische Gruppen, nicht aber die Fußballszene im Allgemeinen . 2. Welche konkreten Verdachtsmomente auf etwaige Straftaten lagen der Polizei NRW, bzw. dem Innenministerium NRW vor, die eine derartige Beobachtung geboten erscheinen lassen? Fälle bitte einzeln aufführen. Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Fangruppierungen in NRW werden zur Zeit von der Polizei NRW bzw. dem Verfassungsschutz NRW besonders beobachtet? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welchen konkreten Anlass gab es für die oben genannte Kontrolle am 21./22. Oktober 2013? Der Landesregierung sind keine Maßnahmen der Polizei NRW bekannt, die in einem Kontext zu den in der Kleinen Anfrage beschriebenen Kontrollen stehen könnten. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit Maßnahmen aus Anlass der Spielbegegnung Arsenal London gegen Borussia Dortmund traf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4512 3 5. Ist es Ziel der Polizei NRW den Fußballfans in NRW ein Gefühl der ständigen Kontrolle und Überwachung zu vermitteln? Siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage Nummer 1.