LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4516 28.11.2013 Datum des Originals: 28.11.2013/Ausgegeben: 03.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1731 vom 30. Oktober 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/4317 Welche Gründe kann die Landesregierung für die Bildung von KiBiz-Rücklagen bei Trägern in Höhe von 202 Millionen Euro angeben? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1731 mit Schreiben vom 28. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Meine Fragen in der Kleinen Anfrage (LT-DRS 16/3914) zu den Gründen der hohen Rücklagenbildung der aus KiBiz-Mitteln geförderten Kindergartenträger hat die Landesregierung in der entsprechenden Antwort leider nur unzureichend beantwortet. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die nach ihrer Auskunft hohe Rücklagenbildung aus KiBiz-Mitteln der Einrichtungsträger (bitte Einschätzung zur Entwicklung vornehmen, nicht die Zulässigkeit bestätigen)? Die Landesregierung hat bereits zwei kleine Anfragen des Fragestellers zur Thematik der Rücklagen nach KiBiz umfänglich beantwortet. Die Antworten enthalten nicht – wie vom Fragesteller in der Frage 1 unterstellt – die Bewertung, es handele sich um eine hohe Rücklagenbildung. Mit dem im Jahr 2007 verabschiedeten KiBiz hat die damalige Landesregierung das Finanzierungssystem der öffentlichen Kindertagesbetreuung vollständig verändert. Von einem System der Spitzabrechnung wurde auf ein pauschaliertes Finanzierungssystem umgestellt, bei dem die in Bezug auf ihre Höhe nicht eingeschränkte Möglichkeit der Bildung von Rücklagen gesetzlich vorgesehen ist. Von dieser Möglichkeit haben Träger Gebrauch gemacht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4516 2 3. Wie verteilen sich die Rücklagen differenziert nach Trägergruppen? Die vorhandenen KiBiz-Rücklagen verteilen sich nach den vorliegenden Verwendungsnachweisen für das Kindergartenjahr 2010/2011 wie folgt auf die Trägergruppen:  Kommunale Träger rd. 11,1 Mio. EUR  Kirchliche Träger rd. 116,3 Mio. EUR  Andere freie Träger rd. 57,7 Mio. EUR  Elterninitiativen rd. 17,6 Mio. EUR. 2. Welche Rückschlüsse zur Auskömmlichkeit der KiBiz-Mittel zieht die Landesregierung aus der relativ hohen KiBiz-Rücklagenbildung der Einrichtungsträger? 4. Inwieweit plant die Landesregierung, Träger mit hohen Rücklagen dazu zu verpflichten, die Mittel in qualitätssteigernde Maßnahmen zu investieren oder dem Land zurückzuzahlen (ähnlich des Verfahrens bei den nicht verbrauchten GTKRücklagen )? 5. Inwieweit sollen die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung für Träger im Rahmen der 2. Evaluationsstufe des KiBiz eingeschränkt werden? Ob und inwieweit mit der 2. Stufe der KiBiz-Revision eine Beschränkung der Möglichkeit der Rücklagenbildung geschaffen wird, wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entschieden werden.