LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4522 02.12.2013 Datum des Originals: 02.12.2013/Ausgegeben: 05.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1735 vom 29. Oktober 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/4321 Transport von und zu der Urananreicherungsanlage in Gronau am 22.10.2013 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1735 mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Deutschland werden auch nach der Abschaltung des letzten Atomkraftwerks und dem Ausstieg aus der nuklearen Stromproduktion weiterhin Brennelemente für den Export hergestellt werden. Im Zusammenhang mit der Urananreicherungsanlage der Firma Urenco in Gronau erfolgen regelmäßig Transporte mit der Bahn und mit dem LKW. Auch 2012 sind mehrfach Bahn- und LKW-Transporte in und um Gronau mit dem hochgefährlichen Uranhexafluorid durchgeführt worden. Durchschnittlich fahren ein bis zwei Zugtransporte pro Monat und jeden Tag ein Uran-LKW durch NRW. Diese gefährlichen Transporte kritisieren wir schon länger. Bei einem schweren Unfall in einem Bahnhof oder auf freier Strecke sind gefährliche Folgen nicht zu verhindern. Die regelmäßigen Transporte von Uranhexafluorid und Brennelementen durch Deutschland gehen also nach dem Ausstieg aus der nuklearen Stromproduktion weiter. Das ist für uns absurd. Wenn man wirklich aus der Nuklearwirtschaft aussteigen muss und will, und sich wünscht, dass auch andere Staaten dem folgen, dann darf man sie nicht mit Brennstoff versorgen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4522 2 Am 22. Oktober 2013 verließ um ca. 11 Uhr wieder ein Zug die Urananreicherungsanlage in Gronau und passierte um 12.17 Uhr den Bahnhof Münster-Zentrum-Nord, wo er gesichtet wurde. Ein weiterer Transport mit Uranhexafluorid fuhr um etwa 14 Uhr Richtung Gronau. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN steht immer noch: „Wir lehnen sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat unter anderem in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 408 vom 11. Oktober 2012, "Urantransport durch Nordrhein-Westfalen" (Drucksache 16/1101), der Kleinen Anfrage 465 vom 18. Oktober 2012 "Transport von der Urananreicherungsanlage in Gronau 30.07.2012" (Drucksache 16/1163 vom 22. Oktober 2012), sowie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 804 vom 25. Februar 2013 „Urantransporte von und zu der Urananreicherungsanlage in Gronau“ (Drucksache 16/2181) des Fragestellers detailliert die grundsätzlichen Zuständigkeiten für die Genehmigung und Überwachung der Beförderung radioaktiver Stoffe, die speziellen Zuständigkeiten bei Bahntransporten sowie die damit im Zusammenhang stehenden Registrierungen und Meldepflichten dargestellt. Auch wurde dabei auf die Zuständigkeit der Bundespolizei für die Gefahrenabwehr im Schienenverkehr der Eisenbahnen eingegangen. Zudem wurde durch die Landesregierung zuletzt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1264 vom 24. Juni 2013, "Atomtransporte von und zur Urananreicherungsanlage Gronau in 2012/13“ (Drucksache 16/3380), sowie in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage 1265 vom 18. Juni 2013, "Atomtransporte von Belgien durch NRW nach Ahaus“ (Drucksache 16/3317) des Fragestellers deutlich gemacht, dass Transporte nur verhindert werden können , wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe nicht vorliegen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage verweist die Landesregierung nochmals auf die Bedeutung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vorsorge gegen Schadenseinwirkungen auf die Bevölkerung, die Transportbeschäftigten und die Umwelt, sowie der Maßnahmen zur Sicherung der Transporte gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 375 vom 11. Oktober 2012 „Sicherheit der Transporte mit radioaktiven Material durch NRW“ (Drucksache 16/1103) dargestellt hat. Für die in dieser aktuellen Kleinen Anfrage thematisierten Transporte vom 22. Oktober 2013 ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Eine sogenannte „48 Stunden- Meldung“ liegt dem Lagezentrum der Landesregierung nicht vor und es erfolgte auch keine Beteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Unmittelbare rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Landes gegen bundesseitig genehmigte Beförderungen radioaktiver Stoffe bestehen - wie bereits mehrfach dargestellt - nicht. 1. Was waren Ausgangs- bzw. Bestimmungsorte der beiden Uranhexafluorid- Transporte? Transport 1: Ausgangsort: : Urananreicherungsanlage in Gronau Bestimmungsort: Frankreich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4522 3 Transport 2: Ausgangsort: : Kanada Bestimmungsort: Urananreicherungsanlage in Gronau 2. Welche Städte in NRW passierten die beiden Transporte (Bitte aufschlüsseln nach Stadt, Uhrzeit und Aufenthaltsdauer)? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 3. Wie wurden die Transporte durch Polizei bzw. Feuerwehr gesichert? Wie in der Vorbemerkung der Landesregierung bereits festgestellt, ist die Bundespolizei für die Gefahrenabwehr im Schienenverkehr der Eisenbahnen und damit ggf. auch für Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Transporten, die der Fragesteller thematisiert, zuständig . Von der zuständigen Kreispolizeibehörde wurden zum Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt der Bahntransporte im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr Aufklärungsmaßnahmen im Nahbereich der Urananreicherungsanlage Gronau durchgeführt. Die kommunalen Aufgabenträger der Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie Sonderschutzpläne zu erstellen und fortzuschreiben. Diese Pläne sind auf die Vorbereitung der Gefahrenabwehr zur tatsächlichen Schadensbewältigung ausgerichtet. Die erforderlichen Meldewege bei einem ggf. auftretenden Gefahren-/Unglücksfall im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten zu den örtlichen Feuerwehren sind sichergestellt und erprobt. Der Informationsaustausch zwischen den Polizeidienststellen und den Leitstellen für den Feuerschutz und Rettungsdienst ist tägliche Praxis in der Gefahrenabwehr. 4. Beide Transporte wurden Beobachtungen zufolge mit derselben Lok durchge- führt. Wo wurden die Waggons getauscht? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 5. Wie will die Landesregierung in Zukunft gefährliche Urantransporte gemäß ihrem Koalitionsvertrag („Wir lehnen sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab“) verhindern? Diese Frage hat der Fragesteller inhaltsähnlich bereits mit der 1. Frage in seiner Kleinen Anfrage 792 vom 8. Januar 2013 (Drucksache 16/1816) und mit der 5. Frage in seiner Kleinen Anfrage 1264 gestellt. Deshalb wird auf die diesbezüglichen Antworten der Landesregierung hingewiesen (Drucksachen 16/2091 und 16/3380).