LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4531 03.12.2013 Datum des Originals: 03.12.2013/Ausgegeben: 06.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1730 vom 30. Oktober 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/02.12.2013 Was tut die Landesregierung, um den Unterricht an der Hermann-von-HelmholtzRealschule der Stadt Wuppertal sicherzustellen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1730 mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegenwärtig steigt die Zahl der Rückmeldungen, die von fehlenden Lehrkräften und einem deutlichen Anstieg des Unterrichtsausfalls an Schulen berichten. Insbesondere aus Realschulen melden sich Eltern, die eine mangelnde Lehrerversorgung und massiv entfallenden Unterricht beklagen. Eine der Rückmeldungen bezieht sich auf die Hermann-von-Helmholtz-Realschule der Stadt Wuppertal. Dort besteht demnach ein hoher Unterrichtsausfall, auch würden Lehrkräfte fehlen . Es stellt sich daher die Frage, wie von der Schulverwaltung mit der laut Eltern problematischen Situation an der Schule umgegangen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht seit inzwischen mehreren Jahren keine landesweite repräsentative Unterrichtsausfallstatistik, nachdem die vorherige – problematische – Unterrichtsausfallerfassung nicht mehr angewandt wird. Für die Sicherung der Unterrichtserteilung ist die Erfassung des Unterrichtsausfalls von besonderer Bedeutung. Die Landesregierung hat angekündigt, bis Ende des Jahres Vorschläge für eine neue Unterrichtsausfallerfassung vorzustellen . Die Vielzahl der Rückmeldungen verdeutlicht aber bereits jetzt deutlichen Handlungsbedarf . Die jeweils zuständigen Schulverwaltungen sind dafür verantwortlich, eine angemessene Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Ministerium für Schule und Weiterbildung gegenwärtig tatsächlich einen Überblick hat, wie viel Unterricht an nordrhein-westfälischen Schulen ausfällt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4531 2 1. Wie viele Stellen sind an der Hermann-von-Helmholtz-Realschule der Stadt Wuppertal gegenwärtig unbesetzt (bitte absolut sowie jeweils nach Fächern aufschlüsseln )? Die im Haushalt veranschlagten Lehrerstellen werden der Schulaufsicht zur Bewirtschaftung zugewiesen. Auf dieser Grundlage erhalten die Schulen eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Stellenbedarfs. Eine Stellenbewirtschaftung auf der Ebene einzelner Städte und auf Schulebene erfolgt nicht. Deshalb kann nicht festgestellt werden, inwieweit Stellen auf der Ebene einzelner Städte bzw. einzelner Schulen unbesetzt sind. Einem rechnerischen Stellenbedarf von 31,02 steht aktuell eine Personalausstattung im Umfang von 29,39 Stellen gegenüber. 2. Wie viele der Lehrerstellen werden zum jetzigen Zeitpunkt an der Hermann-von- Helmholtz-Realschule der Stadt Wuppertal durch Vertretungen wahrgenommen (bitte ebenfalls nach den jeweiligen Fächern aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich zwei Lehrkräfte im Umfang von 44 Wochenstunden in Elternzeit. Dieser Ausfall wird in vollem Umfang durch Ersatzkräfte ausgeglichen. Eine Aufschlüsselung der Vertretungstätigkeit nach einzelnen Fächern liegt nicht vor. 3. Welche Anstrengungen werden von der zuständigen Schulaufsicht unternom- men, um die Situation an der Hermann-von-Helmholtz-Realschule der Stadt Wuppertal zu verbessern? Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Unterrichtsversorgung sorgfältig beobachten, um bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung treffen zu können . Sie prüft derzeit, ob Abordnungen von Lehrkräften anderer Schulen oder die Verlagerung freier Elternzeitkontingente anderer Schulen in Betracht kommen. 4. Da gegenwärtig keine Form der Unterrichtsausfallstatistik für das Land besteht: In welcher qualitativen Form hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren Rückmeldungen über den Unterrichtsausfall an den unterschiedlichen Schulen erhalten? 5. Plant die Landesregierung ein System der schulscharfen Unterrichtsausfaller- fassung? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet . Der Unterrichtsausfall an Schulen in NRW wird nicht statistisch erhoben. Letztmalig wurde für das Schuljahr 2009/10 eine Stichprobenuntersuchung durchgeführt, die jedoch methodi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4531 3 schen Mindeststandards nicht gerecht wurde. Mithin liegen auch keine qualitativen Rückmeldungen zum Unterrichtsausfall vor. Inzwischen hat sich anlässlich eines vorliegenden Berichts des Landesrechnungshofs der Ausschuss für Haushaltskontrolle mit dieser Thematik beschäftigt und hierzu am 15. Januar 2013 einen Beschluss gefasst, in dem festgestellt wurde, dass zur zukünftigen Ermittlung benötigter Planungs- und Steuerungsdaten für Politik und Bildungsadministration eine belastbare Erhebung von Unterrichtsausfällen unter der Berücksichtigung einer realistischen Abbildung des Unterrichtsgeschehens erforderlich sei. Die Ankündigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, mit externer Unterstützung zu prüfen, ob ein Untersuchungsdesign mit vertretbarem Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchgeführt werden kann, wurde ausdrücklich begrüßt. In diesem Zusammenhang sollte nach Auffassung des Ausschusses auch die Einführung einer verpflichtenden Statistik über krankheitsbedingten Unterrichtsausfall in Verbindung mit der gemäß § 59 Abs. 7 Schulgesetz vorzulegenden jährlichen Berichterstattung der Schulleitungen über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts , eventuell auch modellhaft, geprüft werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die Führung einer schulbezogenen Unterrichtsausfallstatistik nicht weiteren Unterrichtsausfall zur Folge habe. Der Ausschuss hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2013 einen Bericht über das Ergebnis der Prüfungen vorzulegen. Das in Auftrag gegebene Gutachten liegt seit Anfang November 2013 vor und wird derzeit ausgewertet. Über Inhalt und Empfehlungen des Gutachtens sowie über mögliche Konsequenzen für die künftige Erhebung des Unterrichtsausfalls wird dem Ausschuss bis zum 31. Dezember 2013 Bericht erstattet.