LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4535 03.12.2013 Datum des Originals: 02.12.2013/Ausgegeben: 06.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1734 vom 30. Oktober 2013 des Abgeordneten Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/4320 Schulsportgemeinschaften NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW werden auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigung für die Leitung von Schulsportgemeinschaft an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen “ (BASS 11 – 04 Nr. 14) Schulsportgemeinschaften eingerichtet. Die Einrichtung erfolgt mithilfe eines Online-Antragverfahrens, das am 24.06.2013 gestartet wurde und am 22.09.2013 endete. Im Bericht der Landesregierung mit der Vorlagennummer 16/1056 gibt die Landesregierung, bezogen auf das Konzept der Schulsportgemeinschaften, folgendes bekannt: „Das Konzept für SSG im Zuständigkeitsbereich des MSW wird aktuell überarbeitet“. In der Sportausschusssitzung am 01. Oktober 2013 konkretisierte ein Vertreter des Schulministeriums diese Aussage. Er erläuterte sinngemäß, dass die Richtlinie für die Schulsportgemeinschaften im Rahmen der Überarbeitung an die Anforderungen der Inklusion angepasst werde. 1. Wie viele Schulsportgemeinschaften haben sich bis zum 22.09.2013 über das Online-Antragsverfahren erfolgreich angemeldet? (Bitte nach Schulart, Schulnummer , Geschäftsnummer LSB, Art der SSG, Lehrqualifikation aufschlüsseln) Die 3.330 Schulsportgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des MSW verteilen sich auf 2.857 „Allgemeine SSG“ (85,8%) und 473 „SSG mit besonderer Aufgabenstellung“ (14,2 %). Die Aufschlüsslung nach Schulart (n = 11) und Lehrqualifikation (n = 7) ist als Anlage 1 beigefügt . Das Auslesen der 3.330 Schulnummern ist in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum lt. Auskunft des LSB nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4535 2 Eine Aufschlüsselung nach Geschäftsnummern LSB ist nicht beigefügt, da diese nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung fällt. 2. Welche Anträge wurden abgelehnt? (Bitte nach Ablehnungsgrund aufschlüsseln) Die Zahl von 145 abgelehnten Anträgen (4,3 % von 3.330 gestellten Anträgen) verteilt sich auf 13 unterschiedliche Ablehnungsgründe (s. Anlage 1). 3. Welche Richtlinien im Zuständigkeitsbereich des Schulministeriums - die Schul- sportgemeinschaften betreffend - werden aktuell überarbeitet? 4. Welche konkreten Auswirkungen auf die Schulsportgemeinschaften werden die Änderungen dieser Richtlinien haben? Eine Arbeitsgruppe wurde vom MSW beauftragt, das bestehende Konzept für die Schulsportgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des MSW („Allgemeine Schulsportgemeinschaften “ und „Schulsportgemeinschaften mit besonderen Aufgabenstellungen“) konzeptionell weiterzuentwickeln. Dieser Prozess ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Inhaltlich sollen verschiedene Förderkategorien (z. B. Kinder und Jugendliche mit besonderen motorischen Förderbedarfen, Qualifizierungsangebote für Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern) und unterschiedliche Angebotsformen (z.B. regelmäßige wöchentliche Angebote, Projektförderung in Kompaktkursen) den strukturellen Rahmen bestimmen . Die Entgelte für die Leitung einer solchen AG liegen aktuell gem. Förderrichtlinie bei • 230,- € für 2-stündige Allgemeine Schulsportgemeinschaften, • 358,- € für 2-stündige Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung, • 108,- € für 1-stündige Allgemeine Schulsportgemeinschaften in der Grundschule und Sekundarstufe I. 5. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Überarbeitung dieser Richtli- nien? Mit der Weiterentwicklung des pädagogischen und finanziellen Konzepts der Förderung von Schulsportgemeinschaften werden folgende Ziele verfolgt: • Die bisherige Förderung von Schulsportgemeinschaften soll vom Prinzip der „Gießkan- nenförderung“ auf ein Prinzip zielgerichteter Förderung einzelner Angebotsformen, die einen Schul(sport)entwicklungsprozess in der Einzelschule unterstützen, umgestellt werden . • Die bisherigen Ansätze in den „Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung “ und in den „Allgemeinen Schulsportgemeinschaften“ sollen sich durch Einführung zielgerichteter Förderkategorien und Angebotsformen weiterhin wiederfinden. • Die Angebote müssen von allen Schulformen/-stufen nutzbar sein und sollten nach Möglichkeit in Kooperation von Schulen mit Sportvereinen durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4535 3 • Angesichts des Ausbaus von Ganztagsschulen sind Abgrenzungen zwischen SSG und Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Ganztag erforderlich.