LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4537 03.12.2013 Datum des Originals: 03.12.2013/Ausgegeben: 06.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1703 vom 17. Oktober 2013 des Abgeordneten Holger Müller CDU Drucksache 16/4264 Wie viele Nichtschwimmer gibt es an den NRW Schulen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1703 mit Schreiben vom 3. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Spätestens bis zum Alter zwischen zehn und zwölf Jahren sollte laut Landesregierung jedes Kind sicher schwimmen können. Der Schwimmunterricht in den Grundschulen wird im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde erteilt. Laut Schwimmverband NRW gibt es aber immer noch über 30 % Nichtschwimmer unter den Kindern und Jugendlichen in NRW. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, denn alleine 2012 und 2011 sind jeweils 47 Menschen in Nordrhein-Westfalen ertrunken. Vorbemerkung der Landesregierung Für die (sichere) Schwimmfähigkeit gibt es keine allgemeingültige Definition. Vorhandene Erhebungen zur Schwimmfähigkeit sind deswegen nur bedingt brauchbar und nicht vergleichbar . Sie weisen mitunter sehr große regionale und lokale Schwankungen auf, die auch mit der Güte der Abfrage zu tun haben. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie „Motorische Basisqualifikationen (MOBAQ)“ 2008/2009 wird davon ausgegangen, dass ein Viertel bis ein Drittel der Grundschulkinder die 4. Klasse als nicht sicher schwimmende Kinder verlassen. Dieses Ergebnis reicht aus, um daraus den erforderlichen Handlungsbedarf abzuleiten. Die von der Landesregierung bereits LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4537 2 eingeleiteten und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen verlaufen sowohl in qualitativer Hinsicht als auch in quantitativer Hinsicht erfolgreich. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Zahl der nicht sicher schwimmenden Kinder und Jugendlichen zu vermindern. Um diese nachhaltig und wirkungsvoll zu reduzieren, wird beispielsweise seit 2008 das von der Landesregierung mit Kooperationspartnern durchgeführte Landesprogramm "NRW kann schwimmen!" durchgeführt. Diese Ferienschwimmangebote (Oster-, Sommer-, Herbstferien) richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 6. Sie stellen eine Ergänzung zum obligatorischen Schwimmunterricht der Grund- und weiterführenden Schulen dar. Darüber hinaus werden in NRW Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich im Zuge der Umsetzung der Landesinitiative "QuietschFidel - Ab jetzt für immer : Schwimmer!" durchgeführt. 1. Wie viele Kinder sind am Ende der Grundschulzeit schwimmfähig (bitte in Pro- zent und detailliert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Diese Daten werden durch die amtlichen Daten der Schulstatistik nicht erfasst. 2. Wie wird die Schwimmfähigkeit definiert? Es existiert keine allgemein gültige Definition für (sichere) "Schwimmfähigkeit" (s. Vorbemerkungen ). Kinder, die die Phasen der Wassergewöhnung und Wasserbewältigung erfolgreich abgeschlossen haben, können ins Wasser springen, mindestens 25 m schwimmen und einen Gegenstand mit den Händen aus schultertiefem Wasser holen. Sie gelten als "Frühschwimmerinnen und Frühschwimmer" und erhalten das "Seepferdchen"- Abzeichen. Dieses Abzeichen stellt kein Schwimmabzeichen i. e. S. dar. Der Erwerb des Seepferdchen-Abzeichens bereitet auf die weiteren, "echten" Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) vor. Das MSW hat sich mit dem MFKJKS und den Schwimmsport treibenden Organisationen (wie z. B. Schwimmverband NRW, DLRG Nordrhein und DLRG Westfalen und DRK Wasserwacht ) darauf verständigt, dass in NRW als "schwimmsicher" gilt, wer mindestens das Bronze -Abzeichen erworben hat. 3. Wie hat sich das Angebot an Schwimmunterricht seit den Schuljahren 2007/2008 entwickelt (bitte detailliert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Das Bewegungsfeld 4 „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ist pflichtiger Bestandteil des obligatorischen Sportunterrichts und wird in allen Schulformen und Schulstufen erteilt. Der Unterricht im Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ muss auf Grund seiner Bedeutung und angesichts seiner organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) erteilt werden. Eine Verteilung auf zwei Schulhalbjahre ist z. B. aus schulorganisatorischen Gründen möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4537 3 In den Kernlehrplänen Sport für die Schulformen der Sekundarstufe I muss der Schwimmunterricht , um die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne zu erreichen, in jeder Schulform im Doppeljahrgang 5/6 sowie in den Jahrgängen 7 bis 10 bzw. 7 bis 9 (G8) mindestens ein halbes Jahr unterrichtet werden. Das sind in der Regel jeweils rund 20 Stunden. Zwei Drittel der Sportstunden werden obligatorisch als unverzichtbare, standardisierte Grundlage unterrichtet. Ein Drittel der Sportstunden sind durch die Fachkonferenz Sport der jeweiligen Schule in Abhängigkeit der spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen des Schulstandortes und im Hinblick auf das sportliche Leitbild der Schule frei zu bestimmen. Im Zuge dessen kann sich die Schule auch für den Bereich Schwimmen entscheiden und dabei aktuelle, spezifische Interessen und pädagogische Bedarfe der Lerngruppe berücksichtigen. Der Umfang des zu erteilenden Schwimmunterrichts kann je nach Schule, Schulstandort, Lerngruppen und Hallenmöglichkeiten variieren. Das Angebot an Schwimmunterricht wird nicht zentral erhoben. 4. Wie hoch liegt der Ausfall an Schwimmunterricht seit dem Schuljahr 2007/2008 (bitte detailliert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Diese Daten werden durch die amtlichen Daten der Schulstatistik nicht erfasst. 5. Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen können aktuell keinen oder nur begrenz- ten Schwimmunterricht anbieten (bitte detailliert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Diese Daten werden durch die amtlichen Daten der Schulstatistik nicht erfasst.