LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4544 04.12.2013 Datum des Originals: 04.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1720 vom 25. Oktober 2013 der Abgeordneten Henning Höne, Kai Abruszat und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/4294 Treibt die Energiewende die Kommunen in NRW in finanzielle Schwierigkeiten und wie sieht die Landesregierung den Reformbedarf beim Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1720 mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energiewende ist umwelt- und gesellschaftspolitisch eine der größten politischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Deshalb ist es unumkehrbar und richtig, sehr umfangreich und an der Sache orientiert die Energiewende zu diskutieren und sie zu einem Erfolg werden zu lassen. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Garrelt Duin skizziert allerdings im Zusammenhang mit der Energiewende ein düsteres Bild für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf wirtschaftliche Beteiligungen der Kommunen an Energiedienstleistern und fürchtet, dass die Kommunen aufgrund von Verlusten der Unternehmen entsprechende Wertbereinigungen vornehmen müssen . „Sparorgien“ seien nach Ansicht des Ministers die Folge (Vgl. z.B. FAZ, 20. Oktober 2013), die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen würden. Schließlich fordert er Milliarden-Subventionen für die Betreiber fossiler Kraftwerke, da diese für die Versorgungssicherheit bis zum Jahr 2022 unabdingbar seien. Überdies fordert er weitere Ausnahmeregelungen im EEG und im Rahmen einer „echte[n] EEG-Reform [..] das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4544 2 Ausbautempo bei regenerativen Energien“ (FAZ, 20. Oktober 2013) zu drosseln. Hierfür werden derzeit jährlich 20 Milliarden aufgebracht. 1. In welchem Umfang sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen an Energiekon- zernen beteiligt? (Bitte einzeln nach Umfang und Kommune aufführen.) Unabhängig davon, dass unklar ist, was die Fragesteller genau unter „Energiekonzernen“ verstehen, ist darauf hinzuweisen, dass der Landesregierung keine vollständige Auflistung aller kommunalen energiewirtschaftlichen Beteiligungen zur Verfügung steht. 2. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um Schaden für die Kommu- nen, der durch mögliche Wertberichtigungen der Kommunen im Rahmen der Energiewende entstehen kann, entgegenzuwirken? Über die Frage, ob im Rahmen des § 35 Absatz 5 GemHVO NRW die außerplanmäßige Abschreibung eines Vermögensgegenstandes vorzunehmen ist, entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich. Ergänzend wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1255 „Drohende Millionenabwertung von kommunalen RWE-Anteilen?“ - Drs. 16/3304 - verwiesen. 3. Welche möglichen Gefahren sieht die Landesregierung insgesamt durch wirt- schaftliche Beteiligungen der Kommunen an Großkonzernen? Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Selbstverantwortung obliegt es den Kommunen, die mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung verbundenen unternehmerischen Risiken einzuschätzen und ihre unternehmerischen Entscheidungen darauf abzustellen . 4. Ist es eine Einzelmeinung des Ministers Duin, dass das Ausbautempo der erneu- erbaren Energien gedrosselt werden muss oder ist dies die offizielle Haltung der Landesregierung? (Falls es nicht die Haltung der Landesregierung ist, bitte die Position der Landesregierung erläutern.) Herr Minister Duin hat in der Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk am 31. Oktober 2013 zu der durch die Fragestellung aufgegriffenen Aussage Stellung genommen und sie in den Kontext der Forderung der nordrheinwestfälischen Landesregierung nach einer stärkeren bundespolitischen Koordinierung der einzelnen durch die Energiewende ausgelösten Handlungsstränge gestellt. In diesem Zusammenhang betonte er insbesondere die Notwendigkeit einer verbesserten Synchronisierung des Netzausbaus mit dem fortschreitenden Ausbau regenerativer Erzeugungstechniken . Auf das Ausschussprotokoll wird verwiesen.1 1 Download verfügbar unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Protokolle_und_Tagesordnungen.jsp?typ =protokolle&ausschuss=A18 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4544 3 5. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht Nordrhein-Westfalens unabdingbar , die bei einer Reform des EEG berücksichtigt werden müssen? Aus Sicht der Landesregierung muss eine zielorientierte Reform des EEG erfolgen, um weiterhin einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht Reformbedarf im Hinblick auf die Marktintegration der erneuerbaren Energien und der Erbringung von Systemdienstleistungen. Dabei soll eine verstärkte Marktintegration der erneuerbaren Energien, d. h. eine stärkere Teilnahme an bestehenden Märkten und eine bessere Koordination mit der ergänzenden konventionellen Erzeugung erreicht werden.