LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4545 05.12.2013 Datum des Originals: 04.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1740 vom 5. November 2013 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/4329 Zur Situation der „Stolpersteine“ und der in diesem Projekt engagierten Menschen in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunale hat die Kleine Anfrage 1740 mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage "Wer sich dazu herbeilässt, die Erinnerung an die Opfer zu verdunkeln, der tötet sie ein zweites Mal." (Elie Wiesel) Die "Stolpersteine" sind ein Projekt, welches an das Schicksal der Menschen erinnern soll, die in den Zeiten des Nationalsozialismus ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Dabei handelt es sich um Betonsteine im Format eines Pflastersteins, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet. Das Projekt wurde vom Künstler Gunter Demnig in Köln gestartet, mittlerweile finden sich über 40.000 Steine in ganz Deutschland und Europa. Der "Stolperstein" wird vor dem letzten frei gewählten Wohnhaus des NS-Opfers, an das der jeweilige Stein erinnern soll, niveaugleich in das Pflaster des Gehweges eingelassen. Falls das Haus des Opfers keinen Bestand mehr hat, wird ein "Stolperstein" vor der entsprechenden Fläche eingebracht, wo das Haus einst stand. Die Stolpersteine gehen nach der Verlegung in das Eigentum der Stadt oder Gemeinde über. Die ersten Steine verlegte der Künstler ohne Genehmigung in Köln und Berlin Mitte der 1990er Jahre, im Jahre 2000 wurden die ersten Steine in Deutschland in Köln amtlich genehmigt eingebracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4545 2 Die "Stolpersteine" stellen heute das weltweit größte dezentrale Mahnmal dar. Es ist ein eindrückliches Zeichen gegen das Vergessen der Opfer des Nationalsozialismus und gibt den Opfern ihre Namen und ein kleines Stück ihrer Würde zurück. Gelegentlich werden Steine gestohlen und beschädigt und Menschen werden bedroht oder angefeindet, die sich für die Verbreitung und den Erhalt von "Stolpersteinen" engagieren. 1. Wie viele „Stolpersteine“ sind in Nordrhein-Westfalen seit 2000 bis heute gestoh- len oder beschädigt worden? Geben Sie für jeden Fall das Jahr, den Ort und die Art und Weise der Sachbeschädigung an. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist Straftaten im Zusammenhang mit dem Begriff „Stolpersteine “ nicht gesondert aus. Auch im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wird dieser Begriff nicht standardisiert erfasst. Eine Antwort auf diese Frage ist daher nicht möglich. 2. Wie häufig kam es seit 2000 bis heute in Nordrhein-Westfalen zu Drohungen, Gewalt bzw. Anfeindungen gegen Menschen, die sich für das Projekt „Stolpersteine “ engagieren? Geben Sie für jeden Fall das Jahr, den Ort und die Art und Weise der Bedrohung bzw. Anfeindung an. Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Ermittlungserfolge zu den Hintergründen und Tätern, die „Stolpersteine“ in den vergangenen Jahren beschädigt bzw. gestohlen haben (wie in Frage 1 angegeben ), bzw. die sich engagierende Menschen bedrohten oder anfeindeten (wie in Frage 2 angegeben), sind bisher zu verzeichnen? Hierzu liegen aus den zu Frage 1 genannten Gründen keine Daten vor. Überdies sind die Akten etwaiger vor dem Jahr 2008 abgeschlossener Verfahren aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen bereits überwiegend ausgesondert. 4. Wie viele Verfahren (Ordnungswidrigkeiten, Klagen) gegen mutmaßliche Täter, die „Stolpersteine“ beschädigt bzw. gestohlen haben (wie in Frage 1 angegeben ), bzw. die sich engagierende Menschen bedrohten oder anfeindeten (wie in Frage 2 angegeben), sind bisher eröffnet worden mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, Menschen, die sich für das Projekt „Stolpersteine“ engagieren, in diesem Zusammenhang, sowie die Steine selbst, vor Beschädigung oder Diebstahl zu schützen? Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen trifft gem. Polizeidienstvorschrift 129 VS-NfD Schutzmaßnahmen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung einer Person oder eines Objektes vorliegen. Derzeit besteht aus polizeilicher Sicht kein Anlass, Maßnahmen zum Schutz von „Stolpersteinen“ durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu treffen.