LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4547 05.12.2013 Datum des Originals: 05.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1750 vom 6. November 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/4343 Was tut die Landesregierung, um den Unterricht an der Heinrich-Kölver-Realschule in Velbert sicherzustellen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1750 mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegenwärtig steigt die Zahl der Rückmeldungen, die von fehlenden Lehrkräften und einem deutlichen Anstieg des Unterrichtsausfalls an Schulen berichten. Insbesondere aus Realschulen melden sich Eltern, die eine mangelnde Lehrerversorgung und massiv entfallenden Unterricht beklagen. Eine der Rückmeldungen bezieht sich auf die Heinrich-Kölver-Realschule in Velbert. Laut Rückmeldungen sind dort am Ende des vergangenen Schuljahres der Schulleiter sowie weitere Lehrkräfte pensioniert, die Stellen jedoch bisher nicht neu besetzt worden. Weitere Lehrkräfte seien demnach langzeiterkrankt, durch – selbstverständlich vollkommen legitimen – Mutterschutz sowie absehbare weitere Pensionierungen würde sich die Situation weiter verschärfen. In der 8. Jahrgangstufe sähe der Stundenplan von Schülerinnen und Schüler lediglich 24 Stunden vor; laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I wären es jedoch 30–33 Wochenstunden. Inzwischen erhalten die Schülerinnen und Schüler zwar zwei Stunden mehr Unterricht. Es stellt sich jedoch dennoch die Frage, wie die Vorgabe von 188 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I an der Heinrich-KölverRealschule in Velbert eingehalten wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4547 2 1. Wie viele Stellen sind an der Heinrich-Kölver-Realschule in Velbert gegenwärtig unbesetzt (bitte nach Leitungsstellen und Stellen ohne Leitungsfunktion sowie jeweils nach Fächern aufschlüsseln)? Die im Haushalt veranschlagten Lehrerstellen werden der Schulaufsicht zur Bewirtschaftung zugewiesen. Auf dieser Grundlage erhalten die Schulen eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Stellenbedarfs. Eine Stellenbewirtschaftung auf der Ebene einzelner Städte und auf Schulebene erfolgt nicht. Deshalb kann nicht festgestellt werden, inwieweit Stellen auf der Ebene einzelner Städte bzw. einzelner Schulen unbesetzt sind. Einem rechnerischen Stellenbedarf von 23,98 steht aktuell eine Personalausstattung im Umfang von 23,35 Stellen gegenüber. 2. Wie viele der Lehrerstellen werden zum jetzigen Zeitpunkt an der Heinrich- Kölver-Realschule durch Vertretungen wahrgenommen (bitte ebenfalls nach den jeweiligen Fächern aufschlüsseln)? Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich eine Lehrkraft in der Elternzeit und eine weitere Lehrkraft im Mutterschutz. Weiterhin ist eine Lehrkraft langzeiterkrankt. Diese Ausfälle werden inzwischen in vollem Umfang durch Vertretungslehrkräfte kompensiert . Eine Aufschlüsselung der Vertretungstätigkeit nach einzelnen Fächern liegt nicht vor. 3. Welche Anstrengungen werden von der zuständigen Schulaufsicht unternom- men, um die Situation an der Heinrich-Kölver-Realschule zu verbessern? Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Unterrichtsversorgung sorgfältig beobachten, um bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung treffen zu können . Sie hat gemeinsam mit der Schulleitung der Heinrich-Kölver-Realschule Möglichkeiten erarbeitet , die den Kernunterricht in allen Klassen sicherstellen. Durch eine Umstrukturierung im Bereich der Ergänzungsstunden kann zudem mehr Fachunterricht angeboten werden. Ferner wird derzeit geprüft, ob Abordnungen von Lehrkräften anderer Schulen oder die Verlagerung freier Elternzeitkontingente anderer Schulen in Betracht kommen. 4. Wenn es zutrifft, dass in der 8. Jahrgangsstufe zunächst nur 24, inzwischen 26 Stunden in der Woche unterrichtet werden: Wie stellt die Schulverwaltung sicher , dass die Vorgabe der 188 Gesamtwochenstunden in der Sekundarstufe I an der Heinrich-Kölver-Realschule sichergestellt wird? Die Jahrgangsstufe 8 war durch die Erkrankung und die Elternzeit von Lehrerinnen und Lehrern besonders betroffen. Inzwischen konnte jedoch die Wochenstundenzahl durch die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften wieder erhöht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4547 3 Ferner wird geprüft, ob durch die Abordnung von Lehrkräften die Stundenzahlen an der Heinrich-Kölver-Realschule weiter erhöht werden können. 5. Wann ist die Anerkennung der jeweiligen Schulabschlüsse bedroht, wenn eine entsprechende Stundenzahl unterschritten wird? Die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I werden erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Versetzungsanforderungen erfüllt und das Abschlussverfahren erfolgreich bestritten hat. Alle in Nordrhein-Westfalen erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen des Sekundarbereichs I werden von den übrigen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.