LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4549 05.12.2013 Datum des Originals: 05.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1748 vom 4. November 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/4341 Atomtransport am 23.10.2013 in Köln Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1748 mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales , dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder fahren Atomtransporte quer durch NRW, meistens unbeachtet und ohne Polizeibegleitung . Am 23. Oktober wurde in Köln erneut ein Bahntransport mit radioaktivem Material gesichtet mit der UN-Nummer 70/3321. Der Transport fuhr in Richtung Norden. Die Gefährlichkeit solcher Transporte belegen Unfälle wie der Brand der Atlantic Cartier im Hamburger Hafen am 1. Mai 2013 und die Kollision der Mikhail Lomonosov Mitte Oktober 2013 mit einer Segeljacht auf der Ostsee. Beide Schiffe hatten radioaktive Fracht an Bord. Ohne eine korrekte Transportstatistik sind betroffene kommunale Körperschaften nicht optimal auf die Beherrschung möglicher Transportunfälle vorbereitet. Wir sehen es als unverantwortlich an, lokale Rettungskräfte und Behörden nicht im Vorfeld von den Transporten mit radioaktivem Material zu unterrichten. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht: „Wir lehnen sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4549 2 Vorbemerkung der Landesregierung In seiner Vorbemerkung weist der Fragesteller auf den Brand im Frachter „Atlantic Cartier“ Anfang Mai 2013 hin. Die dazu von ihm gestellte Kleine Anfrage 1269 hatte die Landesregierung mit Drucksache 16/3381 vom 24. Juni 2012 unter anderem mit dem Hinweis beantwortet , dass „gefährliche Güter oder Stoffe … zu keinem Zeitpunkt betroffen“ waren. Bei der vom Fragesteller erwähnten Kollision einer Segelyacht mit dem Frachter „Mikhail Lomonosov“ in der Nacht zum 18. Oktober 2013 wurden Gefahrgutcontainer nicht beschädigt . Was die Befürchtung des Fragestellers angeht, dass „betroffene kommunale Körperschaften nicht optimal auf die Beherrschung möglicher Transportunfälle vorbereitet“ sind, weist die Landesregierung auf ihre Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 375 (Drucksache 16/1103) des Fragestellers hin. Darin hatte sie ausgeführt, dass „im Falle einer Schadenslage im Zusammenhang mit Transporten radioaktiver Stoffe … ein abgestimmtes Handeln zwischen den zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gewährleistet “ ist. 1. Welcher radioaktive Stoff wurde am 23.10.2013 durch Köln transportiert? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, weil für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe im Schienenverkehr der Eisenbahnen und die Aufsicht darüber das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist. Nach der vom Fragesteller in seiner Vorbemerkung angegebenen Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (70) und der Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen gemäß der UN-Modellvorschriften (UN-Nummer 3321) wurden radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-II) befördert. 2. Was war der Ausgangs- bzw. Bestimmungsort für den Atomtransport? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeit und Zwischenstopp). Auf den ersten Teil der Antwort zur 1. Frage wird verwiesen. Hinweise, dass die Beförderung ausschließlich auf Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen und damit im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden erfolgte, liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie wurde der Urantransport gesichert? (Welche lokalen Rettungskräfte und Behörden - Feuerwehr/Polizei - wurden im Vorfeld informiert) Die Gefahrenkennzeichnung 70 und die UN-Nummer 3321 geben keinen Hinweis auf ein bestimmtes Radionuklid; vgl. Antwort auf die erste Frage. Dass es sich um einen Urantransport handelte, ist deshalb ebenso eine Vermutung des Fragestellers wie sein Hinweis, dass der Transport zu sichern gewesen wäre. Die Landesregierung geht davon aus, dass Uranhexafluorid nicht befördert wurde, weil dafür andere UN-Nummern vergeben sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4549 3 4. Welche längeren Aufenthalte in dafür vorgesehenen Bahn-höfen (Stützpunkte) fanden statt? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer, Stützorte). Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auf die Zuständigkeiten des Eisenbahn -Bundesamtes wird hingewiesen. 5. Warum plant die Landesregierung immer noch nicht die Einführung eines Ge- fahrgutinformationssystems, auf dessen Grundlage Atomtransporte, aber auch andere Gefahrguttransporte, öffentlich bekanntgemacht werden, so dass sich die Kommunen/Städte/Kreise auf evtl. Unfälle vorbereiten können? Im Rahmen ihres Antrags „Transparenz von Transporten mit radioaktivem Material durch Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 16/3242) vom 11. Juni 2013 hatte die Fraktion der Piraten von der Landesregierung unter anderem die Einrichtung eines „GefahrgutInformationssystems für Atomtransporte in und durch Nordrhein-Westfalen“ gefordert. In seiner 18. Sitzung (öffentlich) am 3. Juli 2013 lehnte der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt , Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Antrag der Piratenfraktion mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten ab (Ausschussprotokoll - Apr 16/294). Damit wurde auch die Forderung nach der Einrichtung eines Gefahrgutinformationssystems abgelehnt. Im Rahmen der Kabinettberatungen ist die Landesregierung zu der Auffassung gekommen, dass sich die Zusammenarbeit der Behörden der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei Einsätzen aus Anlass von Großschadensereignissen bewährt hat. Sie ist der Überzeugung, dass die zuständigen Behörden in NRW grundsätzlich ausreichend auf derartige Lagen vorbereitet sind.