LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4550 05.12.2013 Datum des Originals: 05.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1747 vom 22. Oktober 2013 des Abgeordneten Wilhelm Hausmann CDU Drucksache 16/4340 Kosten einer Einzelunterbringung in der JVA Oberhausen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1747 mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die Dauer eines knappen Jahres (Mitte 2011 bis Mitte 2012) war in der JVA Oberhausen nur ein einziger Häftling inhaftiert. Die Unterbringung erfolgte aufgrund des Therapieunterbringungsgesetzes . Im Zuge der Unterbringung in Oberhausen wurde hierfür Personal vorgehalten und es erfolgten aufwendige sicherheitstechnische Umbaumaßnahmen. Inzwischen wurde der Häftling in eine Einrichtung in Bayern verlegt und die JVA Oberhausen geschlossen . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum LVR übergegangen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Unterbringung einer Person nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) im Therapiezentrum Oberhausen, das vormals eine Einrichtung des Justizvollzugs war und zum 31. Dezember 2012 geschlossen wurde. Kurzzeitig war dort im Dezember 2011 außerdem eine weitere Person aufgrund des ThUG untergebracht. Bei dem im Therapiezentrum Oberhausen eingesetzten Personal handelte es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Die Landesregierung wurde Ende des Jahres 2010 vor die Aufgabe gestellt, kurzfristig Lösungen zur Umsetzung des am 17. Dezember 2010 im Bundesrat verabschiedeten und am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen ThUG zu erarbeiten. Seinerzeit war mit einer zweistelligen Zahl von in Nordrhein-Westfalen unterzubringenden Personen zu rechnen. Auf die Antwort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4550 2 auf die Kleine Anfrage 118 (LT-Drs. 16/608) wird insoweit Bezug genommen. Während Gerichte anderer Bundesländer in der Folgezeit teilweise tatsächlich in diesem Umfang Therapieunterbringungen anordneten (u.a. ging die Unterbringung der in der Kleinen Anfrage angesprochenen Person auf eine Entscheidung eines bayerischen Gerichtes zurück), wurde das ThUG in Nordrhein-Westfalen nur sehr zurückhaltend angewandt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2013 ist der Anwendungsbereich des ThUG im Wege verfassungskonformer Auslegung weiter eingeschränkt worden. 1. Wie hoch waren die Kosten der durchgeführten Umbaumaßnahme für die Unter- bringung des einzelnen Häftlings in der JVA Oberhausen? Die Kosten für Umbau und Ersteinrichtung betrugen rund 1,15 Mio. Euro für insgesamt 18 Unterbringungsplätze. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zur Betreuung eingesetzt? Zur Betreuung der Untergebrachten wurden rechnerisch 20,5 Vollzeitkräfte eingesetzt. Zudem waren im 24-Stunden-Betrieb rechnerisch 5,8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pforte beschäftigt. 3. Wie hoch beliefen sich die Kosten für diesen Personalstab insgesamt? Die ausgezahlten Gehälter für das therapeutische Personal und die Pfortenkräfte für den Zeitraum Mitte 2011 bis Ende 2012 belaufen sich auf 1.891.220 Euro (einschl. Reisekosten). 4. Welche sonstigen Unterbringungskosten sind in welcher Höhe angefallen? Für die Unterbringung sind Sachkosten für z.B. Therapie, Verpflegung, medizinische Versorgung , Transporte (z.B. gerichtliche Vorführungen) und Gebäudebewirtschaftung in Höhe von 175.425 Euro für den gesamten Zeitraum angefallen. Bei der Trägerverwaltung sind für die Verwaltung/Versorgung von Baubeginn Anfang 2011 bis zur endgültigen Abwicklung der Einrichtung Anfang 2013 Kosten in Höhe von 1.030.218 Euro entstanden. Für die Verlegung des Untergebrachten sowie die Abwicklung der Einrichtung (Räumung, Entsorgung) sind Sachkosten in Höhe von 21.573 Euro entstanden; gleichzeitig konnten 25.000 Euro durch Veräußerung von nicht mehr verwendbaren Ausstattungsgegenständen eingenommen werden .