LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4552 05.12.2013 Datum des Originals: 05.12.2013/Ausgegeben: 10.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1736 vom 30. Oktober 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/4322 Geplante Rheinvertiefung zwischen Duisburg und Bonn Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1736 mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem Antrag mit der Drucksachennr. 16/4015 der regierungstragenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass die Binnenschifffahrt deutlich zunehmen soll. In dem Antrag wird ausgeführt, dass der Rhein als internationale Wasserstraße seine Kapazitätsgrenze noch nicht erreicht hat und das Doppelte der heutigen Verkehrsmenge aufnehmen könne. Die Binnenschifffahrt macht auch aus unserer Sicht die Transporte billiger und umweltschonender und kann die Wirtschaft stärken, die Umwelt schonen und dazu noch Straße und Schiene entlasten. Allerdings besteht hier noch erheblicher Verbesserungsbedarf z.B. bei den Schadstoffemissionen . Ebenso müssen die Eingriffe in die Natur durch die Rheinvertiefung gründlich geprüft werden, denn die Rheinvertiefung kann zu gravierenden Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Ein Beispiel ist das FFH-Gebiet D-4405-301 “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef”. Es umfasst fischökologisch bedeutsame Abschnitte des Rheins, die für die Fischarten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie als Laich-, Jungfisch-, Nahrungs- oder Ruhehabitat von Bedeutung sind. Was nach einer Fahrrinnenvertiefung bei Niedrigwasser davon übrig bleibt, ist völlig ungewiss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4552 2 Dazu äußerten die Grünen im Regionalrat Köln: „Es ist aber unerlässlich, dass vorher genauestens geprüft wird, wie die ökologischen Konsequenzen aussehen. Wir haben deshalb eine Ergänzung zur Beschlussvorlage eingebracht, die eine Rheinvertiefung nur nach Prüfung der ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten erlaubt“. 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand zur Vertiefung des Rheins zwischen Duis- burg und Bonn? Im Rahmen der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 wurden vom Land NRW und vom Bund gemeinsam verschiedene Varianten zur Sohlstabilisierung und zur Verbesserung der Abladetiefe des Rheins zwischen Duisburg und Köln (Niehl) an das BMVBS gemeldet: a) Abladetiefe 2,70 m bis Köln/Niehl bzw. Bonn b) Abladetiefe 2,80 m bis Köln/Niehl bzw. Bonn c) Abladetiefe 2,60 m bis Köln/Niehl bzw. Bonn d) Abladetiefe 2,50 m bis Köln-Wesseling (Substanzerhaltung/Nullvariante) Zurzeit läuft noch die Phase der Projektanmeldungen. Die Bewertung der vier Varianten zur Verbesserung der Abladetiefe und zur Sohlstabilisierung durch den Bund soll in 2014 erfolgen . Dabei wird neben der Nutzen-Kosten Betrachtung auch eine Umwelt- und Naturschutzprüfung (Strategische Umweltprüfung) für alle Varianten erfolgen. Erst wenn dabei ein positives Ergebnis ermittelt wird, können die Maßnahmen in den BVWP 2015 aufgenommen werden . Der genaue Projektzuschnitt und die zu untersuchenden Varianten werden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Abstimmung mit dem BMVBS festgelegt. 2. Welche Haltung nimmt die Landesregierung dazu ein? Die Landesregierung sieht die Vorteile einer Rheinvertiefung durchaus, denn die zunehmende Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auch auf das Wasser ist notwendig. Deshalb wurde diese Maßnahme zwischen Köln und Duisburg (bzw. auch bis Bonn ohne Kostenschätzung /Vorlage 16/828) auch für den BVWP 2015 angemeldet. Der Koalitionsvertrag sieht Maßnahmen „wie die Vertiefung der Fahrrinne des Rheins bis nach Köln“ als vorrangig an. In diesem Sinne wird die Rheinvertiefung bis Köln Berücksichtigung in der Fortschreibung des NRW-Hafenkonzeptes finden. 3. Welche Streckenabschnitte wären in welchem Umfang von dieser Vertiefung be- troffen, insbesondere um welche Abmessungen und Volumina geht es an den einzelnen Ab-schnitten? Da noch keine Entscheidung bzgl. der vorgeschlagenen Varianten getroffen ist, kann diese Frage zurzeit nicht beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4552 3 4. Welche Probleme werden im Zusammenhang mit der Planung in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bzw. mit den im Rhein und in der Rheinaue ausgewiesenen FFH-Gebieten gesehen? Siehe Antworten zu Fragen 1 und 3. 5. Wenn die ökologischen Gegebenheiten keine Rheinvertiefung zulassen, welche Konsequenzen wird die Landesregierung dann daraus ziehen? Ob und inwieweit eine Rheinvertiefung unter Berücksichtigung der ökologischen Gegebenheiten möglich ist, ist Gegenstand der Untersuchungen des Bundes. Daher bleiben die Untersuchungsergebnisse abzuwarten.