LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4559 06.12.2013 Datum des Originals: 06.12.2013/Ausgegeben: 11.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1763 vom 14. November 2013 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/4396 Plant Rot-Grün eine weitere Grunderwerbsteuererhöhung in Nordrhein-Westfalen? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1763 mit Schreiben vom 6. Dezember 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuellen Presseberichten war zu entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer geplant sei, um die im Haushaltsentwurf 2014 enthaltenen Globalen Mehreinnahmen von 300 Mio. Euro zu erwirtschaften. 1. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Planungen zur Erhö- hung der Grunderwerbsteuer? Bei der Landesregierung existieren zurzeit keine Überlegungen oder Planungen zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse oder Informationen, dass die Koalitions- fraktionen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer planen? Nein. Die erfragten Sachverhalte fallen im Übrigen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4559 2 3. Welche Mehreinnahmen erwartet das Land bei einer einprozentigen Erhöhung der Grunderwerbsteuer? Die Planung für 2014 sieht bei einem Steuersatz von 5% Einnahmen in Höhe von 1,6 Mrd. € vor. Rein rechnerisch bringt 1%-Punkt 320 Mio. €.