LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/456 27.07.2012 Datum des Originals: 26.07.2012/Ausgegeben: 01.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 67 vom 25. Juni 2012 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/107 Wann wird die Autobahnwache Wünnenberg-Haaren neu gebaut? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 67 mit Schreiben vom 26. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der schlechte bauliche Zustand der Autobahnwache Wünnenberg-Haaren machte die Suche nach einer Ersatzunterbringung erforderlich. BLB, KPB und LZPD favorisierten einen Neubau auf dem Bestandsgelände im Autobahndreieck, was jedoch nicht möglich ist, da der Bund das entsprechende Grundstück nicht für weitere 15 Jahre oder einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen will, um eine geplante Autobahnerweiterung nicht zu verhindern. Ein Ersatzgrundstück konnte gefunden werden. Jedoch scheint der notwendige Neubau aktuell daran zu scheitern, dass der BLB einen deutlich über dem örtlichen liegenden Mietzins fordert. Der Standort Wünnenberg-Haaren muss aus taktischen Gründen aufrecht erhalten bleiben, da sonst die Funkstreifendichte im ländlichen Raum noch weiter ausgedünnt würde. 1. Wo liegt das Projekt zur Entscheidung? 2. Ist es möglich, dass das zuständige Ministerium einen Zuschuss zum Bau oder zum Mietzins der Autobahnwache Wünnenberg-Haaren leistet? Innenverwaltung und Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes haben sich nach längeren Verhandlungen auf einen Neubau im Bereich der Graf-Zeppelin-Straße und die entsprechende Finanzierung geeinigt, weil die derzeitige Liegenschaft unstreitig abgängig ist. Hierzu soll in Kürze eine förmliche mietvertragliche Ergänzung abgeschlossen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/456 2 3. Ist es alternativ möglich, dass der Mietzins auf einen längeren Abschreibungszeitraum für den BLB berechnet wird? Für den BLB NRW ist hinsichtlich der Miethöhe weniger die Abschreibungsdauer als vielmehr der Grad der Standortsicherheit der unterzubringenden Verwaltung wesentlich, die von dieser durch die Mietvertragslaufzeit vorgegeben wird. 4. Da es Signale aus der Stadt Wünnenberg gibt, selbst bzw. mit einem privaten Inves- tor zu bauen: Muss der BLB zwangsweise Bauherr sein? Die Landesnutzer sind bei Neuunterbringungen in der Auswahl ihres Vertragspartners frei. Dem BLB NRW ist die Gelegenheit zur Abgabe eines Angebots zu geben. 5. Mit welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung, bis das Projekt realisiert ist? Mit der Fertigstellung des neuen Autobahnwachgebäudes wird bis Mitte 2014/Anfang 2015 gerechnet.