LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4566 09.12.2013 Datum des Originals: 09.12.2013/Ausgegeben: 12.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1744 vom 5. November 2013 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/4337 Welche Maßnahmen ergreift das Land, um sicherzustellen, dass auch Zuwanderer aus Ost- und Südeuropa mit Spracherwerbs- und Integrationskursen in NordrheinWestfalen versorgt werden? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1744 mit Schreiben vom 9. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister , der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/3879) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP zu den prekären Lebensbedingungen von Zuwanderern aus Ostund Südeuropa (Drs. 16/3635) verweist die Landesregierung in ihrer Antwort zur Frage drei „Welche Maßnahmen ergreift das Land, um sicherzustellen, dass auch diese Migrantengruppen mit Spracherwerbs- und Integrationskurse versorgt werden?“ auf die aktuelle Beschlussfassungen im Rahmen der 8. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren. Ebenso wird die aktuelle Gesetzeslage für EU-Bürger und deren Anspruch auf Teilnahmen an Integrationskursen erläutert. Wie die konkreten Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung der Versorgung mit Spracherwerbs- und Integrationskursen von Zuwanderern aus Ost- und Südeuropa, in erster Linie aus Bulgarien und Rumänien, sind, bleibt jedoch unbeantwortet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung und der äußerst prekären Lage von Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien in Nordrhein-Westfalen müssen diese Probleme unmittelbar angegangen werden. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/3879) heißt es: „Der direkte Umgang mit den Armutszuwanderinnen und -zuwanderern wird sehr häufig durch kulturelle und insbesondere sprachliche Barrieren erschwert.“ Spracherwerbs- und Integrati- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4566 2 onskurse sind demnach zentral für die Lösung der Integrationsfrage und bedürfen einer sofortigen Problematisierung. 1. Welche Maßnahmen ergreift das Land, um sicherzustellen, dass auch Zuwander- gruppen aus Bulgarien und Rumänien mit Spracherwerbs- und Integrationskursen in Nordrhein-Westfalen versorgt werden? Die angesprochenen (Spracherwerbs- und) Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) durchgeführt und gehören damit in die Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesamt kann EU-Bürgerinnen und -Bürger zu Integrationskursen zulassen, wenn sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und freie Kursplätze zur Verfügung stehen. Nordrhein-Westfalen ist mit 23,1 % bundesweit das Land mit den meisten neuen Teilnehmenden an Integrationskursen im ersten Halbjahr 2013. Die Teilnehmerzahlen aus dem Personenkreis der zugewanderten Menschen aus Rumänien und Bulgarien steigen weiter an. Aus Bulgarien stammten in 2012 insgesamt 4.283 bzw. 4, 5 % der Teilnehmenden, im ersten Halbjahr 2013 waren es bereits 2.640 bzw. 4,6 %. Aus Rumänien stammten 2012 insgesamt 4.283 bzw. 4,5 % der Teilnehmenden, im ersten Halbjahr 2013 waren es 3.582 bzw. 6,2 %. Die Landesregierung strebt auf Grund der Zuwanderungszahlen eine weitere Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und -Bürger an. Im Rahmen der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) am 27./28. November 2013 hat Nordrhein-Westfalen die Forderung an die Bundesregierung gerichtet , einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an Integrationskursen für Unionsbürgerinnen und -bürger zu schaffen und die Planungen zu zielgruppengerechten Kursangeboten und der Möglichkeit des Bedürftigkeitsnachweises im Bundesministerium des Inneren wieder aufzunehmen . Zudem wird ein Rechtsanspruch von EU-Bürgerinnen und –Bürgern auf Teilnahme an Integrationskursen auf der Grundlage des Gesetzesantrags von Schleswig-Holstein (BRDrucksache 756/13) voraussichtlich im Dezember 2013 in den BR-Ausschüssen beraten. Die Landesregierung prüft derzeit, inwieweit eine Unterstützung der Gesetzesinitiative erfolgen kann. Daneben bieten auch die Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege insbesondere in den von Neuzuwanderung besonders betroffenen Städten niedrigschwellige Sprachkurse und Kommunikationstrainings an. 2. Welche Maßnahmen hat das Land seit bekannt werden der Situation der Zuwan- derern aus Bulgarien und Rumänien hinsichtlich eines Angebots von Spracherwerbs - und Integrationskursen ergriffen? Neben den Aktivitäten der Landesregierung auf Bundesebene (siehe Antwort auf Frage 1) fördert das MAIS den Erwerb der deutschen Sprache für zugewanderte Menschen aus Südosteuropa auch im Rahmen der Heranführung an den Arbeitsmarkt für diese Zielgruppe. Das Land NRW nutzt die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF), um den Zugewanderten Hilfen zum Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu bieten und sie an den hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen, zu qualifizieren und auf eine eigenständige berufliche Tätigkeit hin zu orientieren. Die Unterstützung soll im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Pilotprojekte in besonders betroffenen Kommunen erfolgen. Hierfür stehen in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4566 3 Im August 2013 wurden der Aufruf des MAIS „ESF-kofinanzierte Vorhaben für EUBürgerinnen und -Bürger mit zum Zeitpunkt des Aufrufs bestehender eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW“ sowie der Sonderaufruf „Alphabetisierung und Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug“ veröffentlicht, in denen Rahmenbedingungen und mögliche Fördergegenstände zusammengefasst wurden. Grundsätzlich können im Rahmen der Pilotprojekte folgende Bestandteile gefördert werden:  Projektkoordinierung und Entwicklung konkreter Bildungsangebote, die von der Zielgruppe angenommen werden,  Informationsgewinnung und Aufschließen der Zielgruppe durch aufsuchende Beratung sowie Kompetenzfeststellung,  Alphabetisierung/Sprachvermittlung mit Erwerbsweltbezug und  niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten. Die Pilotprojekte sollen zum 1. Januar 2014 beginnen und eine Laufzeit von jeweils 24 Monaten haben. 3. Wie werden die getroffenen Maßnahmen kommunikativ an die entsprechenden Zuwanderergruppen transportiert? Der Informationstransfer über bundesgeförderte Integrationskurse sowie über bundesgeförderte Migrationsberatungsstellen obliegt in erster Linie dem Bund. Informationen über Fördermöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und -Bürger werden unter anderem aber auch durch den Landesintegrationsrat an seine Mitglieder weitergegeben, die die Kommunen entsprechend informieren. Die Landesregierung steht mit den von Armutszuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Akteuren in einem engen Kontakt, so dass die örtliche Ebene über Fördermöglichkeiten informiert ist und die notwendigen Informationen an die zugewanderten Menschen - beispielsweise über den vom MAIS geförderten Wegweiser in rumänischer und bulgarischer Sprache in Duisburg - weiter gibt.