LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4571 09.12.2013 Datum des Originals: 09.12.2013/Ausgegeben: 12.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1749 vom 6. November 2013 der Abgeordneten Lukas Lamla und Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/4342 Koordinierte Notfallvorsorge und Notfallverbünde von Kultureinrichtungen des Landes NRW Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1749 mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nicht erst seit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stehen Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, historisch bedeutsame Unterlagen und Materialien sicher und dauerhaft zu bewahren. Archive, Museen und Bibliotheken müssen frühzeitig Vorkehrungen treffen, um Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut zu vermeiden. Dabei sind es in der Regel nicht die großen Katastrophen wie Erdbeben oder Kompletteinstürze von Gebäuden, die den Erhalt von Kulturgut gefährden, sondern kleinere Störungen wie Wasserrohrbrüche, plötzliche und kurzfristige Überflutungen bei Starkregenfällen, Kabelbrände , Stromausfälle und ähnliche alltägliche Geschehnisse, die plötzlich eintreten und sofortiges Handeln erfordern. Oft können einfachste organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen wie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen, die Unterwannung von Wasserleitungen in Magazinräumen, ein Rückbau von Stromleitungen oder das Vorhandensein von Abdeckfolie schwere Schäden vermeiden. Notfallkontaktlisten und Checklisten, die im Notfall schnell abgearbeitet werden können, leisten dann wertvolle Hilfestellung. Treten trotzdem unvermeidbare Notfälle ein, können die Auswirkungen dann begrenzt werden, wenn Rettungskräfte und Fachleute Notfallabläufe kennen und Rettungsmaßnahmen routiniert beherrschen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4571 2 In der Praxis von Archiven, Bibliotheken und Museen hat sich zum einen eine gute Notfallvorsorge als wirksam erwiesen, zum anderen im Schadensfall eine intensive und spartenübergreifende Kooperation und gegenseitige Unterstützung der unterschiedlichen Akteure, auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Teilweise wurden zu diesem Zweck sogenannte Notfallverbünde gegründet, in denen sich die Träger unterschiedlichster Kultureinrichtungen verpflichten, im Schadensfall schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten und sich bei Bedarf auch Personal- und Sachmittel gegenseitig zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Landesregierung, ihre Antworten auf die folgenden Fragen 1 bis 4 jeweils nach den einzelnen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes – dem Landesarchiv NRW und seinen unterschiedlichen Standorten, dem Archiv des Landtags NRW, der Kunstsammlung NRW sowie den verschiedenen Landesbibliotheken – aufzuschlüsseln. 1. Welche Materialien zur Erstversorgung von geschädigtem Kulturgut (sog. "Not- fallboxen") werden in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW dauerhaft vorgehalten? Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hält eine Notfallbox vor Ort vor, die Universitäts - und Landesbibliothek Düsseldorf verfügt über mehrere Notfallboxen. Die Universitätsund Landesbibliothek Bonn hält derzeit noch keine Notfallboxen vor. Das Landesarchiv NRW verfügt derzeit an den Standorten Düsseldorf, Münster und Detmold über jeweils ein Notfallset ; ein Notfallset besteht aus 4 Notfallboxen. Die Kunstsammlung NRW verfügt aufgrund des heterogenen Sammlungsbestands über keine Notfallboxen. 2. In welcher Form leistet die Landesregierung den Kulturgut bewahrenden Einrich- tungen des Landes NRW praktische Unterstützung bei der Notfallvorsorge? Sofern die betreffenden Einrichtungen sich mit der Bitte um praktische Unterstützung an die Landesregierung wenden – was bisher nicht der Fall war –, wird diese eine Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren. 3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW vorhandene digitale Unterlagen vor Beschädigung und Verlust zu schützen? Die Landesregierung hat das Projekt „Digitales Archiv NRW“ initiiert, das im nächsten Jahr in den Dauerbetrieb überführt werden soll. Mit diesem Projekt wird eine technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die es sowohl den landeseigenen Gedächtniseinrichtungen als auch kommunalen und privaten Kultureinrichtungen ermöglicht, originär digitales Kulturgut und Digitalisate von analogem Kulturgut dauerhaft zu sichern. 4. Welche der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW sind bereits an Notfallverbünden beteiligt bzw. planen eine solche Beteiligung? Es gibt einen Notfallverbund in Münster, an dem die dortige Universitäts- und Landesbibliothek beteiligt ist. Die ULB Düsseldorf ist an keinem Notfallverbund beteiligt, prüft aber die Möglichkeiten einer Beteiligung. Die ULB Bonn plant einen Notfallverbund zusammen mit Bibliotheken und Archiven im Raum Bonn/Rhein-Sieg. Das Landesarchiv NRW ist am Standort Münster am Münsteraner Notfallverbund beteiligt. Am Standort Detmold laufen der- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4571 3 zeit die Arbeiten zur Errichtung eines Notfallverbunds, an dem auch das LAV NRW beteiligt sein wird. In der Abteilung Rheinland ist perspektivisch die Errichtung eines gemeinsamen Notfallverbunds mit Kulturgut bewahrenden Einrichtungen am neuen Standort Duisburg, der im kommenden Jahr bezogen wird, geplant. Die Kunstsammlung NRW plant, sich mit der Stadt Düsseldorf bezüglich eines Notfallverbundes in Verbindung zu setzen. 5. Wie plant die Landesregierung, die Initiierung und Etablierung von Notfallver- bünden von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW mit Einrichtungen in kommunaler und privater Trägerschaft zu fördern? Bisher sind diesbezügliche Erwartungen von Einrichtungen in kommunaler und privater Trägerschaft nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Die Kultureinrichtungen organisieren Notfallverbünde in eigener Initiative. Wie die Landesregierung hier unterstützen kann, lässt sich erst ermitteln, wenn konkreter Bedarf angemeldet wird.