LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4572 09.12.2013 Datum des Originals: 09.12.2013/Ausgegeben: 12.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1742 vom 24. Oktober 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/4334 Städtebau und Fördermittel in Oberhausen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1742 mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Oberhausen werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jüngsten Städtebau-Maßnahmen gehegt. Für ein neues Jugendzentrum soll die Stadt vom Land NRW Städtebaufördermittel in Höhe von 2.636.000 Euro erhalten. Der Förderbescheid wird für Dezember dieses Jahres erwartet. Experten halten diese Förderung für höchst fragwürdig Hintergrund: Die Stadt soll u.a. im Haushalt Finanzmittel umgeschichtet haben. Hinzu kommt, dass die ausgewählten Gebäude bzw. Objekte nicht den Standards und Kriterien für Städtebauförderung entsprechen. So wird vermutet, die Stadt wolle Kredite der Stadtsparkasse „retten“, die im Gartendom, einer ehemaligen Kohlenmischanlage und in HDO (High Definition Oberhausen) investiert wurden. Es liegt ferner die Vermutung nahe, es handele sich hier eher um Immobilienwirtschaft, die von der Stadt betrieben wird, als um Städtebau. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand aus Sicht der Landesregierung? Mit der Verknüpfung eines Hauses der Jugend mit den Räumlichkeiten der Gebrüder-GrimmSchule sollen Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe in der Oberhausener Innenstadt gebündelt werden. Die Stadt Oberhausen hat einen entsprechenden Bedarf für Jugendliche insbesondere in der Innenstadt festgestellt. Die Stadt hat für die Maßnahme Städ- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4572 2 tebaufördermittel beantragt. Im Stadterneuerungsprogramm 2013 wurden für diese Maßnahme 2.636 T€ Städtebaufördermittel für die Maßnahme eingeplant. 2. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oberhausen Finanzmittel umgeschichtet hat, um im o. g. Fall an Städtebaufördermitteln zu gelangen? Die Stadt Oberhausen hat im Rahmen des Antragsverfahrens für die Städtebauförderung bekundet, dass sie im Rahmen ihrer kommunalen Finanzhoheit den für die Maßnahme benötigten kommunalen Eigenanteil sicherstellt. Die Kommunalaufsicht der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens beteiligt. 3. Entsprechen nach Ansicht der Landesregierung die ausgewählten Objekte den Standards und Kriterien für Städtebauförderung? Ja. Die Maßnahme ist Bestandteil des integrierten Handlungskonzepts für das Stadterneuerungsgebiet „Alt-Oberhausen“ und nach Nr.11.3 der Förderrichtlinien Stadterneuerung (2008) förderfähig. 4. Hält die Landesregierung angesichts der geäußerten Zweifel an der Förderung fest? Ja. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zweifelhaft ist.