LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4594 11.12.2013 Datum des Originals: 10.12.2013/Ausgegeben: 16.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1752 vom 6. November 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/4365 Zahlen zur Lebensmittelüberwachung in NRW – Kontrollpersonal und Aufwand Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1752 mit Schreiben vom 10. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 24. Oktober hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine Bilanz zur Lebensmittelüberwachung 2012 veröffentlicht. Demnach liege das Ergebnis auf „einem ähnlichen Niveau wie in den Jahren zuvor“. Die Aussage, dass das „NRW-Verbraucherschutzministerium [..] durch konsequente und qualifizierte Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“ sorgt, ist erstaunlich, da das Ministerium lediglich als oberste Landesbehörde fungiert. Im Übrigen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die unmittelbaren Kontrollaufgaben zuständig. Sie gewährleisten somit durch eine qualifizierte, risikoorientierte Kontrolle die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2 In der Antwort auf Frage 1 ist die Zahl der mit der Aufgabe beschäftigten Personen dargestellt , während der Beantwortung der Frage 2 die Meldungen für den Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Mehrjähriger Nationaler KontrollplanMNKP ) für das Jahr 2012 zugrunde liegen, die die Personalstärke in Vollzeitäquivalenten darstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4594 2 1. Über wie viele Beschäftigte zur „qualifizierten Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“ verfügte das NRWVerbraucherschutzministerium NRW (inklusive LANUV) (ausgenommen Kontrollassistenten, das Personal der CVUAen, das Personal der Futtermittelüberwachung ) im Jahre 2012? Im Ministerium stehen für die Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-überwachung 8 Personen als Sachverständige und 6 Personen als Verwaltungspersonal zur Verfügung. Im LANUV stehen 16 Personen als Sachverständige und 22 Personen als Verwaltungspersonal zur Verfügung. 2. Wie viel Beschäftigte (wissenschaftlich ausgebildetes Personal, Lebensmittelkon- trolleure, Kontrollassistenten) wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“ im Jahre 2012 eingesetzt? Aus den Meldungen für den Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan-MNKP) ergibt sich, dass im Jahr 2012 bei den Kreisen und kreisfreien Städten insgesamt 123,21 Vollzeitäquivalente für wissenschaftlich ausgebildetes Personal im Bereich der Lebensmittelüberwachung eingesetzt waren. In der amtlichen Lebensmittelüberwachung standen im Jahr 2012 362,33 Vollzeitäquivalente für Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie 59,35 Vollzeitäquivalente für amtliche Kontrollassistentinnen und -assistenten zur Verfügung. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 Die Kreise und kreisfreien Städte sowie das Land finanzieren das gesamte Untersuchungsspektrum der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) je zur Hälfte. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Basis der Wirtschaftspläne der CVUÄ für das Jahr 2012 bzw. für den Regierungsbezirk Arnsberg auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplans mit den Haushaltszahlen 2012 für die in Gründung befindliche Anstalt CVUAWestfalen . Die Wirtschaftspläne differenzieren nicht zwischen den jeweiligen Kosten für die verschie-denen Aufgabenbereiche der CVUÄ. Sie umfassen insofern den gesamten Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel-, Bedarfsgegen-stände-, Kosmetik- und Tabakuntersuchung sowie das Veterinärwesen. 3. Wie viel Geld haben die Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2012 für die Unter- suchung der Lebensmittelproben ausgegeben? Den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern der Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf , Köln und Münster sowie den Untersuchungseinrichtungen in Hamm, Hagen, Bochum und Dortmund sind ausweislich der Wirtschaftspläne im Jahr 2012 für die Untersuchung der Proben von Kreisen und kreisfreien Städte Entgelte in Höhe von 32.631.549,-- € zugeflossen . Für die kommunale Kooperation der CVUÄ Düsseldorf und Mettmann, der die Kreise Mettmann, Neuss, Kleve und Viersen sowie die Städte Düsseldorf und Mönchengladbach angehören, liegen keine Zahlen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4594 3 4. Wie viel Geld hat das Land NRW im Jahr 2012 für die Untersuchung von Lebensmittelproben ausgegeben? Das Land NRW hat im Jahr 2012 für die Untersuchung der Proben insgesamt 32.655.866,-- € ausgegeben.