LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/462 31.07.2012 Datum des Originals: 30.07.2012/Ausgegeben: 02.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 75 vom 25. Juni 2012 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/115 Flächeninanspruchnahme und Brachflächen in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 75 mit Schreiben vom 30. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Thema Flächenverbrauch und Brachflächen wurde bereits in der vergangenen Wahlperiode mehrfach im Landtag thematisiert. Der Flächenverbrauch ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Vor allem die Landwirte haben mit den Auswirkungen zu kämpfen. Immer mehr Ackerfläche wird der Nutzung entzogen . Alleine zwischen 1996 und 2010 hat sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in NRW um über 900 km2 verringert. Die Landesregierung schreibt in ihrem Bericht über Umfang und Charakter der Brachflächen in Nordrhein-Westfalen (Vorlage 15/933), „dass eine systematische Erfassung aller Brachflächen im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings nicht vorgesehen ist“. Sie schreibt aber auch, dass zur Zeit im Rahmen eines laufenden Verfahrens das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine landesweite Erhebung aller Brachflächen in NRW durchführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/462 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist nach wie vor ein aktuelles Thema und eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft. Nordrhein-Westfalen unterstützt das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag zu senken, d. h. für Nordrhein-Westfalen den täglichen Flächenverbrauch auf mindestens fünf Hektar pro Tag zu reduzieren. Längerfristig verfolgen wir das Ziel des NettoNull -Flächenverbrauchs. Der Verbrauch an Flächen für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr geht vor allem zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen. 1. Wann liegt eine umfassende und gemeindescharfe Erfassung aller Flächen- nutzungsarten und damit auch der Brachflächen vor? Die zur Zeit einzige umfassende und gemeindescharfe Erfassung aller Flächennutzungsarten liefert die Statistik „Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung“. In dieser Statistik gibt es jedoch nicht die Nutzungskategorie „Brachfläche“, sondern nur die Nutzungsarten „Gebäude- und Freifläche, ungenutzt“ bzw. „Betriebsfläche, ungenutzt“ sowie „Verkehrsfläche, ungenutzt“. Diese Kategorien enthalten neben den Brachflächen u. a. Baulücken, noch nicht bebaute Grundstücke in Neubaugebieten und Reserveflächen für Betriebserweiterungen. Da diese Angaben aber keine substantiierten Informationen über die Qualität der Brachflächen im einzelnen, die für deren Wiedernutzung von großer Bedeutung sind, enthalten, kann dieser Datenbestand nicht uneingeschränkt alleine zur Brachflächencharakterisierung herange-zogen werden. 2. In der Beschreibung der Datengrundlage zur Erhebung der Brachflächen in NRW findet sich kein Hinweis, dass auf kommunale Daten zurückgegriffen wird. Wird bei der Studie des LANUV auf die Mitwirkung der Kommunen verzichtet? Das LANUV-Projekt „Erhebungen über das Brachflächenrecycling in NRW“ hat das Ziel, Daten zu Anzahl und Größe von Brachflächen und reaktivierten Brachflächen in NRW zu ermitteln , da zur Zeit nur wenige konkrete flächenhafte Daten zum Thema Brachflächenrecycling in NRW vorliegen. Dies erfolgt zunächst innerhalb von drei Pilotgebieten, die im Vorfeld bestimmt wurden. Bei der Erhebung der Brachflächen in NRW ist die Mitwirkung der Kommunen erforderlich. Daher werden in dem LANUV-Vorhaben die detaillierten Erhebungen in den drei Pilotgebieten (kreisfreie Städte Gelsenkirchen und Mönchengladbach sowie den kreisangehörigen Städten Ibbenbüren, Lengerich und Steinfurt des Kreises Steinfurt) in enger Abstimmung mit den zuständigen kommunalen Vertretern durchgeführt. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen . Als weiteres Ziel könnte dann die Ermittlung der Anzahl und Größe der landesweit bestehenden Brachflächen formuliert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/462 3 3. Die sechs Regionalplanungsbehörden in NRW betreiben das Siedlungsflächenmonitoring nach Auskunft der Landesregierung unterschiedlich. Regionalplanungsbehörden und Kommunen sind jedoch verpflichtet, dieses Monitoring zukünftig durchzuführen. Dies ist auch nach Auffassung der Landesregierung mit erheblichem Aufwand verbunden. Wie gedenkt die Landesregierung die Kommunen bei dieser Aufgabe, vor allem hinsichtlich der finanziellen Belastungen, zu unterstützen? Den Regionalplanungsbehörden obliegt die Raumbeobachtung im jeweiligen Planungsgebiet und die Überwachung nach § 9 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (Monitoring). Sie führen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden insbesondere ein Siedlungsflächenmonitoring durch (Landesplanungsgesetz, §§ 4 Abs. 4, 37 Abs. 2 Satz 2). Diese Informationen werden nicht nur für die Regionalplanung benötigt, sondern sind auch eine wertvolle Grundlage für die kommunale Bauleitplanung. Auch die Verfahren zur Änderung von Regional- oder Flächennutzungsplänen können beschleunigt werden, wenn aktuelle Daten aus dem Monitoring vorliegen. Um für alle Planungsregionen zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, bereitet die Landesplanungsbehörde zurzeit einen Erlass vor, in dem gemeinsame Mindeststandards für die Erhebung und Auswertung festgelegt werden. Das dadurch entstehende einheitliche Monitoring soll auf den vorhandenen Ergebnissen aufbauen und auf Grundlage der bewährten Zusammenarbeit zwischen Regionalplanungsbehörden und Gemeinden fortgeführt werden. Ein erheblicher Mehraufwand für die Gemeinden ergibt sich daraus nach Auffassung der Landesregierung nicht. Es ist geplant, den Erlass mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern, bevor er in Kraft tritt. Das für das Monitoring eingesetzte Geoinformationssystem (GIS) wird vom Landesbetrieb IT.NRW technisch betrieben und den Gemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für viele Gemeinden, insbesondere kleinere, die über kein eigenes GIS verfügen, stellt dieses Angebot einen Mehrwert dar. 4. Der Grundstücksfonds NRW ist ein Instrument zum Ankauf und zur Entwicklung von ehemaligen Brachflächen. Wie viele Brachflächen hat der Grundstücksfonds, sowie die weiteren Instrumente (Flächenpool, Bahnflächenreaktivierung) in den letzten 10 Jahren angekauft bzw. entwickelt (bitte nach Jahr, Fläche, Kommune und Ankauf bzw. Entwicklung) aufschlüsseln)? Die Ankäufe des Grundstücksfonds des Landes Nordrhein-Westfalens in dem erfragten Zeitraum können der Liste in Anlage 1 (Flächenankäufe seit 2001) entnommen werden. Die Entwicklung der Flächen des Grundstücksfonds sind in der als Anlage 2 beigefügten Liste (Flächenbilanz seit 2002) dargestellt (Hier sind notwendigerweise auch die vor dem erfragten Zeitraum angekauften Flächen gelistet, um den Vergleich zu ermöglichen.). Unter Entwicklung der Projekte wird nicht nur Abbruch, Herrichtung, Altlastensanierung und Erschließung verstanden, sondern auch die Vermarktung der neu konzipierten Standorte. Die Pilotprojekte, die vom Flächen.Pool Nordrhein-Westfalen in zehn Kommunen des Landes bearbeitet werden, sind in der Anlage 3 (Kommunalübersicht) aufgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/462 4 Seit der Gründung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaftNRW mbH (BEG) im Jahr 2002 hat die BEG in zwei Liegenschaftspaketen für die DB entbehrliche Bahnflächen in 205 nordrhein -westfälischen Kommunen entwickelt. Ankäufe erfolgen durch die BEG nicht. Insgesamt konnten 152 Komplettverkäufe erreicht werden. Im Liegenschaftspaket I befanden sich Flächen in 100 Kommunen, davon konnten Flächen in 92 Kommunen vollständig verkauft werden . Im Liegenschaftspaket II befanden sich Flächen in 105 Kommunen, davon konnten bereits die Flächen in 60 Kommunen vollständig verkauft werden. Die Einzelheiten sind in der Anlage 4.1 bis 4.4 (Flächenpakete – Daten und Fakten) dargestellt. 5. Wie wurden die Standards für die Altlastenerfassung durch die Landesregierung verändert? Standards für die Altlastenerfassung sind aufgrund der Vorgaben des Bundes- und des Landes-Bodenschutzgesetzes in der „Arbeitshilfe für flächendeckende Erhebung über Altstandorte und Altablagerungen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz – MALBO, Band 15) enthalten. Diese werden zurzeit aktualisiert und an neuere Entwicklungen angepasst. Von besonderer Bedeutung sind die Maßstäbe zur Einstufung der Dringlichkeit weitergehender Untersuchungsmaßnahmen der erhobenen altlastenverdächtigen Flächen. Dazu gehören insbesondere die Art der abgelagerten Abfälle bzw. des branchenbezogenen Kontaminationspotetials, die Ausbreitungs-wahrscheinlichkeit der Schadstoffe sowie die Standort- und Umgebungsnutzung.