LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4620 12.12.2013 Datum des Originals: 12.12.2013/Ausgegeben: 17.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1743 vom 4. November 2013 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/4336 Verwendung von Mitteln der Europäischen Union sowie des Bundes in NordrheinWestfalen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1743 mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen erhält Gelder aus den Haushalten der Europäischen Union (z.B. Mittel aus dem EFRE, dem ESF oder dem ELER) sowie des Bundes (z.B. GRW-Mittel, Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder für die Hochschulen). Der Abruf dieser Mittel ist zumeist an Bedingungen geknüpft, z.B. landesseitige Co-Finanzierung, Verwendungsnachweise , abgeschlossene Planungsvorhaben etc. Vorbemerkung der Landesregierung Zur besseren Verständlichkeit wurden die gestellten Fragen jeweils für die Bereiche EUFörderung (A) und Bundesförderung (B) getrennt beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4620 2 A. Verwendung von Mitteln der Europäischen Union in Nordrhein-Westfalen 1. In welcher Höhe standen dem Land NRW in den Jahren 2010 bis 2013 Mittel der EU maximal zur Verfügung? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen ) 2. In welcher Höhe konnten diese Mittel durch das Land abgerufen werden? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von der Europäischen Union die wesentlichen Einnahmen aus den Fonds EFRE, ESF und ELER, die über die Förderhaushalte verausgabt werden. Die aktuelle Förderphase für diese genannten Fonds begann im Jahr 2007 und endet für Zwecke der Bewilligung im Jahr 2013. Eine Auszahlung der EU-Mittel ist noch bis zum Ende des Jahres 2015 möglich. Zur Einwerbung dieser EU-Mittel ist eine Kofinanzierung durch nationale Mittel erforderlich. Die EU-Mittel werden dem Land für die entsprechenden Förderzwecke nicht bezogen auf einzelne Jahre zugesagt, sondern für die Förderperiode im Ganzen. Mithin führt eine isolierte Betrachtung lediglich der Jahre 2010 bis 2013 zu einem unscharfen Bild. Bei der Beantwortung der Fragen wird daher bezogen auf den Bereich der EU-Mittel immer die gesamte Förderphase in den Blick genommen. In den einzelnen Fonds stehen dem Land NRW in der Förderperiode 2007 bis 2013 folgende EU-Mittel zur Verfügung: EFRE: 1,283 Mrd. EUR ESF: 0,684 Mrd. EUR ELER: 0,369 Mrd. EUR Die EU-Mittel sind durch Bewilligungen des Landes zum Stand 30.06.2013 wie folgt in Anspruch genommen worden: EFRE: 1,268 Mrd. EUR ESF: 0,494 Mrd. EUR ELER: 0,357 Mrd. EUR 3. In welcher Höhe konnten durch das Land zusätzliche Gelder eingeworben wer- den? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen) Keine. Die dem Land von der EU zur Verfügung gestellten Mittel wurden veranschlagt. 4. Sofern Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten bzw. zu- rücküberwiesen werden mussten: Welche Gründe lagen hierfür im Einzelfall vor? Da die aktuelle Förderphase (2007 bis 2013) einschließlich des zweijährigen Ausfinanzierungszeitraums erst im Jahr 2015 endet, sind Aussagen hierüber derzeit nicht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt wird seitens der Landesregierung der vollständige Abruf der EU-Mittel erwartet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4620 3 B. Verwendung von Mitteln des Bundes in Nordrhein-Westfalen 1. In welcher Höhe standen dem Land NRW in den Jahren 2010 bis 2013 Mittel des Bundes maximal zur Verfügung? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen) 2. In welcher Höhe konnten diese Mittel durch das Land abgerufen werden? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen) 3. In welcher Höhe konnten durch das Land zusätzliche Gelder eingeworben wer- den? (Bitte nach Jahren und Programmen getrennt aufführen) 4. Sofern Gelder nicht in vollständiger Höhe abgerufen werden konnten bzw. zu- rücküberwiesen werden mussten: Welche Gründe lagen hierfür im Einzelfall vor? Der Fragesteller erfragt, in welcher Höhe dem Land NRW in den Jahren 2010 bis 2013 Bundesmittel zum Abruf zur Verfügung standen bzw. stehen. Für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wurden hierbei die wesentlichen Fördermaßnahmen des Bundes zu Grunde gelegt. Auf eine Darstellung von bundesgesetzlichen Leistungen (z.B. Wohngeld oder BaföG) wurde verzichtet, da sich der Abruf der im Landeshaushalt veranschlagten Einnahmen ausschließlich aus den gesetzlichen Grundlagen ableitet und insofern vom Land nicht beeinflusst werden kann. Die vom Bund für die Durchführung von Fördermaßnahmen bereitgestellten wesentlichen Mittel sind in der als Anlage beigefügten Tabelle dargestellt. Die dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel wurden im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung in entsprechender Höhe vollständig veranschlagt (Sollansätze der Jahre 2010 bis 2013). Die tatsächlich vereinnahmten Beträge sind für die Jahre 2010 bis 2012 ebenfalls der Tabelle zu entnehmen. Für das Jahr 2013 liegt der Jahresabschluss noch nicht vor. In der Gesamtschau ergibt sich für die Jahre 2010 bis 2012, dass von den veranschlagten Bundesmitteln i.H.v. 6,141 Mrd. EUR rund 6,073 Mrd. EUR abgerufen wurden; dies entspricht einer Quote von 98,9 %. Es zeigt sich somit, dass es dem Land gelungen ist, alle dem Land zur Verfügung gestellten Mittel nahezu vollständig abzurufen. Anlage Kapitel Bezeichnung Soll 2010 Soll 2011 Soll 2012 Soll 2013 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 ∆ 2010 ∆ 2011 ∆ 2012 05 300 Entflechtungsmittel (Bildungsplanung) 4,9 4,9 4,9 4,9 4,9 5,2 4,9 0,1 0,4 0,0 - 06 100 Hochschulpakt 56,0 76,5 166,8 432,0 56,1 9,6 173,6 0,1 66,9 - 6,8 06 100 Art. 91b GG (Forschungsbauten) 28,0 45,0 40,5 24,9 19,0 31,1 44,9 9,0 - 13,9 - 4,4 06 100 Entflechtungsmittel (HS-Bau) 107,0 107,0 107,0 107,0 107,0 107,0 107,0 - - - 07 040 U3 Investitionsprogramm 2008 bis 2013 81,0 79,4 77,8 55,1 220,1 42,0 41,2 139,1 37,4 - 36,6 - 09 050 Entflechtungsmittel Wohnungsbau 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 97,1 - - - 09 110 Regionalisierungsmittel 1.083,8 1.100,0 1.116,5 1.133,3 1.083,8 1.100,0 1.116,5 - - - 09 110 GVFG-Mittel ÖPNV 91,9 94,4 91,0 89,0 81,4 86,2 69,4 10,5 - 8,2 - 21,6 - 09 110 Entflechtungsmittel ÖPNV 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 - - - 09 140 Entflechtungsmittel komm. Straßenbau 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 129,8 - - - 09 500 Städtebauförderung 100,2 108,5 97,2 87,8 107,4 91,5 108,6 7,2 17,0 - 11,4 10 080 Gemeinschaftsaufgabe 45,9 37,1 37,5 37,5 46,6 37,5 37,6 0,7 0,4 0,1 14 730 Gemeinschaftsaufgabe 26,9 26,9 26,9 26,9 18,4 24,6 20,4 8,5 - 2,3 - 6,5 - Summe: 1.982,3 2.036,4 2.122,8 2.355,0 2.101,4 1.891,4 2.080,8 119,1 145,0 - 42,0 - Einnahmen aus Bundesmitteln bei Förderprogrammen in Mio. €