LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4663 18.12.2013 Datum des Originals: 18.12.2013/Ausgegeben: 20.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1757 vom 14. November 2013 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/4389 Aktuelle Arbeitssituation in diversen Filialen der BurgerKing-YiKo Holding-GmbH Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1757 mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch vielfache Medienberichte entsteht zur Zeit der Eindruck, dass in vielen Filialen der BurgerKing, die zur YiKo-Holding GmbH gehören, nicht auf gesetzlich verbriefte Rechte Rücksicht genommen wird. So werden laut Medienberichten insbesondere Betriebsräten die nach Betriebsverfassungsgesetz garantierten Rechte verweigert. Beispielsweise berichtet der WDR davon, dass Betriebsräte nicht bei der Gestaltung der Schichtpläne mitwirken dürfen , dass Betriebsräte ihrer Tätigkeit als Betriebsrat nicht während der Arbeitszeit nachgehen dürfen, Umkleidezeiten werden ebenso nicht als Arbeitszeit angerechnet. In einer Dortmunder BurgerKing GmbH-Filiale wurde einem Mitglied des Betriebsrates fristlos gekündigt. In diesem Zusammenhang gab es einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrates. Dieser Antrag wurde bisher nicht begründet. Laut Richterin ist dieser Antrag bis zum 15. Dez. 2013 umfassend zu begründen oder zurück zu ziehen. Es hat den Anschein als würden einige Franchisenehmer der BurgerKing GmbH bewusst, massiv und sehr zielgerichtet gegen bestehende Gesetze verstoßen. 1. Welche Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz bei Franchisenehmern der Burger King GmbH sind der Landes-regierung bekannt? Der Landesregierung sind die über die Medienberichterstattung erhobenen Vorwürfe zu betriebsverfassungsrechtlichen Verstößen gegen den besagten Franchisenehmer der Burger King GmbH bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4663 2 2. Sind der Landesregierung die Fälle von angeblich bedrohten Betriebsräten bekannt ? Auch Vorwürfe zu Bedrohungen von Betriebsräten dieser Holding sind der Landesregierung über die Medien und die zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten bekannt. 3. Sind die Fallzahlen an nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichten seit Eintritt der Yi-Ko Holding GmbH gestiegen? Die Fallzahlen der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte haben sich seit dem 2. Quartal 2012 wie folgt entwickelt (jeweils einschließlich Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz): Verfahrensart 2. VJ 2012 3. VJ 2012 4. VJ 2012 1. VJ 2013 2. VJ 2013 3. VJ 2013 Urteilsverfahren 22.589 23.723 24.924 24.648 22.835 23.981 Beschlussverfahren 681 623 599 619 727 718 Rückschlüsse auf den Eintritt der Yi-Ko Holding GmbH bei Burger King - im Mai 2013 - sind nicht möglich, da im Rahmen der statistischen Erhebungen keine Beteiligtendaten erhoben werden. 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob es Verstöße gegen geltende Tarifbestimmun- gen in den Filialen der Burger King GmbH in NRW gibt? 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die verstärkt auftretenden Verstöße zu verhindern? Der Landesregierung wurden über die Medien die mögliche Nichteinhaltung tarifvertraglicher Regelungen und Kündigungen von Be-triebsräten bei dem besagten Franchisenehmer bekannt . Soweit weiter bekannt ist, haben betroffene Betriebsräte teilweise mit Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gast-stätten die Arbeitsgerichte angerufen. Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass Betriebs-räte die ihnen tatsächlich zustehenden Rechte in Gerichtsverfahren durchsetzen können, um ihre wichtige Funktion als betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer ungehindert ausüben zu können. Zu den hier konkret angesprochenen laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren kann sich die Landesregierung angesichts der Unabhängigkeit der Gerichte nicht äußern.