LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4664 18.12.2013 Datum des Originals: 18.12.2013/Ausgegeben: 20.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1766 vom 18. November 2013 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/4422 Kinder von Hartz IV-Empfängern unter Druck Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1766 mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie in den Medien berichtet wird, werden Schülern ab 15 Jahren, die in Familien leben, (auch als Bedarfsgemeinschaften bezeichnet), die ganz oder teilweise Leistungen aus dem SGB II beziehen, dazu aufgefordert, ihre Zeugnisse bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorzulegen. Laut Berichten wird hier immer mehr darauf gedrängt abzuwägen , ob eine weitere Schullaufbahn noch lohnenswert ist. Es soll interne Dienstanweisungen in der BA geben, die "noch stärker als bisher die vollständige Erschließung des Potentials ausbildungssuchender junger Menschen" befördern sollen. Auch wenn diese Jugendlichen sich derzeit in einer schulischen Ausbildung befinden. Auch sollen vermehrt Schulnoten abgefragt werden, um sie in den Systemen der BA zu speichern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4664 2 Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) können Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören. Dies gilt unabhängig von ihrem Status als Schülerin/Schüler. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, sofern es zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit wird bei nachgewiesenem Schulbesuch ausgeschlossen. Ein solcher Nachweis kann mit einer Schulbescheinigung erbracht werden. Schülerinnen und Schüler können zu Gesprächen in das Jobcenter eingeladen werden, um die Jugendlichen frühzeitig im Hinblick auf einen weiterführenden Schulbesuch oder den Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu unterstützen. 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt, in denen Schüler zu Gesprächen in die BA/dem Jobcenter geladen wurden? Bitte nach Fallzahlen pro Jahr aufschlüsseln. 2. In wie vielen dieser Fälle lag der BA/dem Jobcenter bereits eine Schulbescheini- gung vor? Bitte nach Fallzahlen pro Jahr aufschlüsseln. 3. In wie vielen der unter 1 genannten Fälle wurden Sanktionen angedroht? 4. In wie vielen der unter 1 genannten Fälle wurden Sanktionen durchgeführt? 5. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Schulnoten in den Systemen der BA/des Jobcenters gespeichert, die nicht aus einem Abschlusszeugnis stammen ? Zu den in den Fragen 1 bis 5 genannten Fallkonstellationen liegen der Landesregierung keine landesweiten Angaben vor.