LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4668 18.12.2013 Datum des Originals: 18.12.2013/Ausgegeben: 20.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1759 vom 8. November 2013 der Abgeordneten Werner Jostmeier, Christina Schulze Föcking, Bernhard Tenhumberg, Henning Rehbaum und Rainer Deppe CDU Drucksache 16/4392 Abstimmung des Wasserwesens im deutsch-niederländischen Grenzraum Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1759 mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In regelmäßigen Abständen finden im Rahmen der EUREGIO zwischen interessierten und betroffenen Kommunen Meinungsaustausche über die grenzüberschreitende Hilfe bei sozialen Projekten, Verkehrsmaßnahmen, Hilfen bei Großschadensereignissen, sowie auch bei grenzüberscheitenden Strukturmaßnahmen statt. Von besonderer Bedeutung sind dabei der Meinungsaustausch und die Ziele einer gleichgerichteten Planung zur Struktur und Organisation des Wasserwesens zwischen NordrheinWestfalen , den Kommunen der EUREGIO beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze und den Niederlanden. Wiederholt, zuletzt auf der EUREGIO CDA/CDU-Konferenz am 11. Oktober 2013 in Doetinchem (NL) in der Hauptverwaltung des Deichgrafen der Waterschap Rijn en Ijssel (NL), wird dabei von niederländischer Seite die Sorge ausgedrückt, dass die Erneuerungs- und Verstärkungsmaßnahmen bei den Deichanlagen keine entsprechende Fortführung auf der deutschen Seite finden. Das kann zur Folge haben, dass bei Hochwasser durch den Wasserrückstau die grenznahen Kommunen auf der deutschen Seite mit Problemen zu kämpfen haben. Zu noch größeren Problemen kann es für die Binnenschifffahrt bei Niedrigwasser kommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4668 2 Nach dieser Konferenz am 11. Oktober mit den Verantwortlichen und der „Waterschappen“ in den Niederlanden und dem Deichgraf der Waterschap Rijn en Ijssel (NL) scheint die niederländische Seite sich sehr konstruktiv und zielgerichtet auf die beiden Szenarien „Hochwasser “ und „Trockenheit mit Niedrigwasser“ einzustellen. Vorbemerkung der Landesregierung Deutschland und die Niederlande arbeiten seit langem erfolgreich in einer gemeinsamen Grenzgewässerkommission, der „Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission “. Deutschland wird in der Kommission durch das Bundesumweltministerium sowie die an die Niederlande angrenzenden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vertreten. Nordrhein-Westfalen ist zudem in den Unterausschüssen Maas-Rur, Maas-Niers, Düffelt-Oude Rijn, Berkel sowie Vechte-Dinkel vertreten. Die bilaterale Abstimmung von Fragestellungen des Hochwasserschutzes am Rhein wird durch die "Gemeinsame Erklärung für die Zusammenarbeit im nachhaltigen Hochwasserschutz " von 1997 geregelt. Diese wurde zuletzt im Juni 2013 für weitere vier Jahre bis 2017 verlängert. Die Zusammenarbeit beinhaltet u.a. in der im Rahmen der Erklärung eingerichteten Arbeitsgruppe „Hochwasser“  die Abstimmung von Hochwasserschutzmaßnahmen  die Verwendung einheitlicher Programme für die Berechnungsverfahren zur Abschätzung von Auswirkungen von Hochwassern  die gemeinsame Studie „Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser am Niederrhein“  die gemeinsame Risikoanalyse für die länderübergreifenden Deichringe am Niederrhein  Hochwasserkonferenzen (5 seit 1997)  gemeinsame Hochwasser-Magazine (10 seit 1997). Die Zusammenarbeit mit den Niederlanden vollzieht sich (neben der Kooperation im Rahmen der deutsch-niederländischen Grenzgewässerkommission) auch in weiteren internationalen Gremien wie  der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)  der Internationalen Maaskommission (IMK)  der Internationalen Emskommission (IKE). In diesen Gremien werden alle Fragen zur Umsetzung der „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie ) und der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) sowie die Hochwasserschutzziele und überregional wirkende Maßnahmen abgestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4668 3 1. Wie ist der Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in diesem Politikfeld zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den entsprechenden Stellen der Regierung der Niederlande? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche präventiven Wasserschutzmaßnahmen hat die Landesregierung mit der niederländischen Seite in den letzten fünf Jahren abgesprochen (bitte einzeln aufzählen )? Alle grundsätzlichen Abstimmungen zum Rhein erfolgen in der Arbeitsgruppe „Hochwasser“. Die Maßnahmen sind eingebettet in die internationalen Vereinbarungen der IKSR und werden dort nicht nur mit den Niederlanden, sondern mit allen Rheinanliegerstaaten abgestimmt. Auf der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam wurde der "Aktionsplan Hochwasser" für den Rhein beschlossen. In dem Aktionsplan sind die Rückhaltemaßnahmen sowie die wasserstandssenkenden Maßnahmen aufgelistet. Der "Aktionsplan Hochwasser" wurde von der IKSR vorgelegt und veröffentlicht. Der abgestimmte "Aktionsplan Hochwasser" beinhaltet für Nordrhein-Westfalen:  Deichrückverlegung Niederkassel (fertig gestellt)  Deichrückverlegung Monheim (fertig gestellt)  Deichrückverlegung Duisburg-Mündelheim (genehmigt)  Deichrückverlegung Orsoy (fertig gestellt)  Deichrückverlegung Bislicher Insel (fertig gestellt)  Deichrückverlegung Lohrwardt (im Bau)  Retentionspolder Köln-Langel (fertig gestellt)  Retentionspolder Worringer Bruch (Genehmigungsplanung)  Retentionspolder Orsoy (Genehmigungsplanung)  Retentionspolder Ilvericher Bruch  Retentionspolder Bylerward Die in der deutsch-niederländischen Arbeitsgruppe „Hochwasser“ abgestimmten bzw. gemeinsam durchgeführten Punkte sind in der Vorbemerkung dargestellt. Als Konsequenz aus dem Hochwasser im Münsterland im Jahr 2010 haben die Bezirksregierung Münster, die Provinz Overijssel, der Kreis Borken, die Watershap Regge en Dinkel und die Watershap Rijn en Ijssel die Erfahrungen ausgetauscht und Vereinbarungen über die gegenseitige Abstimmung der Regelungen im Katastrophenschutz und regionalen Hochwasserschutz getroffen. Diese sind in einem gemeinsamen Abschlussbericht vom Juni 2012 dokumentiert . 3. Welche präventiven Maßnahmen sind für den Zeitraum bis 2020 mit der niederlän- dischen Seite geplant? Im "Aktionsplan Hochwasser" sind auch die künftig zu realisierenden Maßnahmen aufgeführt . In Nordrhein-Westfalen sind noch die bereits begonnenen Maßnahmen Deichrückverlegungen Lohrwardt und Duisburg-Mündelheim sowie die in der Genehmigungsplanung befindlichen Retentionspolder Worringer Bruch und Orsoy-Land zu realisieren. Die Retentionspolder Bylerward und Ilvericher Bruch sind landesplanerisch langfristig gesichert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4668 4 Zuständig für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind in NordrheinWestfalen die Deichverbände und die Kommunen, die diese Maßnahmen nach den Vorgaben des Landes eigenständig planen und umsetzen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen sind mit den niederländischen Institutionen abgestimmt. Die Hochwassergefahren- und –risikokarten, die bis Ende 2013 aufzustellen sind, sowie die Maßnahmen, die in den bis Ende 2015 noch aufzustellenden Hochwasserrisikomanagementplänen enthalten sein werden, sind nach den Vorgaben der Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie zwingend grenzüberschreitend abzustimmen. 4. In welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung, die Umsetzung der EU- Wasserrechtsrahmenrichtlinie für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes einzusetzen? Bereits im Richtlinientext der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist ausdrücklich eine enge Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie gefordert. Bei der Umsetzung beider Richtlinien werden Maßnahmen mit Synergieeffekten vorrangig umgesetzt. Insbesondere Maßnahmen, mit denen das Rückhaltevolumen in Auen vergrößert werden kann, dienen den Zielen beider Richtlinien. Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie z. B. die Sanierung/Verstärkung von Deichen dienen i.d.R. nicht den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie . Im Hinblick auf die für den Hauptlauf des Rheins unter Wassserrahmenrichtlinienaspekten geplanten Maßnahmen wurden die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz auch in den Niederlanden schon in einer frühen Planungsphase modelltechnisch abgeprüft. Die vorgesehenen Maßnahmen wie Anlage von Nebenrinnen und Absenkung der Vorländer führen im Regelfall zu einer Verbesserung der Hochwassersituation. 5. Welche Haushaltsmittel hat die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2014 für Maßnahmen im Rahmen der grenzüberschreitenden Wasserwirtschaft mit den Niederlanden vorgesehen? Der Entwurf des Haushaltsplans 2014 sieht für Maßnahmen des Hochwasserschutzes, für die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, für Überschwemmungsgebiete etc. sowie für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie reine Landesmittel von insgesamt 110 Mio. € vor. Zusätzlich sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ rd. 25 Mio. € etatisiert. Gemäß Haushaltsrecht sind diese Mittel nur für Maßnahmen innerhalb Nordrhein-Westfalens zu verwenden. Grenzüberschreitende Projekte sind für das Haushaltsjahr 2014 derzeit nicht vorgesehen. Diese könnten nach Verabschiedung des Haushaltes, soweit es den nordrhein-westfälischen Anteil betrifft , aus diesen Haushaltsmitteln finanziert werden