LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4676 19.12.2013 Datum des Originals: 19.12.2013/Ausgegeben: 20.12.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1770 vom 7. November 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/4473 Einsatz von Integrationshelfern an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1770 mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung sowie die Befähigung zu einem möglichst selbstbestimmten Leben sind Kernziele der Eingliederungshilfe. Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer Störung werden nicht nur in Förderschulen, sondern inzwischen vermehrt auch in den Regelschulen sogenannte Integrationshelfer eingesetzt, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihres Schulbesuches möglichst individuell zu betreuen. Der Integrationshelfer übernimmt dabei sowohl Pflegehilfe als auch konkrete Hilfestellung im Unterricht. Dabei ist der Integrationshelfer kein Zweitlehrer, sondern unterstützt den Schüler beispielsweise durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen. Er bietet auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich und hilft bei der Kommunikation. Aufgrund der zunehmenden Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher in den Regelschulen ist zu vermuten, dass der Bedarf an Integrationshelfern in Nordrhein-Westfalen künftig deutlich steigen wird, was das Land, aber vor allem die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen stellen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4676 2 1. Wie viele Integrationshelfer sind an den Schulen in Nordrhein-Westfalen derzeit im Einsatz? (Anzahl bitte getrennt nach allen Schulformen auflisten) 4. Welche regelmäßigen, verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsangebote für die eingesetzten Integrationshelfer gibt es? 5. Wie hoch waren in den letzten 5 Jahren die Kosten des Einsatzes von Integrati- onshelfern in NRW? (Bitte nach Jahr auf-listen) Die Fragen 1, 4 und 5 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Einsatz von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird durch die Kommunen als pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ausgeführt. Die Landesregierung führt weder über die Anzahl der tätigen Integrationshelferinnen und Integrationshelfer noch über die anfallenden Kosten eine amtliche Statistik. Auch über mögliche Fort- und Weiterbildungsangebote liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an zusätzlichen Integrationshelfern im Hinblick auf die zu erwartende, steigende Beschulung von Kindern mit Behinderung in Regelschulen für die Zukunft ein? Eine verlässliche Prognose zum Bedarf an Integrationshelferinnen und -helfern im Hinblick auf das zunehmende Gemeinsame Lernen in allgemeinen Schulen kann ebenso wenig getroffen werden wie die entsprechende Prognose der Bedarfsentwicklung in den Förderschulen. Der Anspruch auf Integrationshilfe im Sinne des SGB gilt unabhängig vom Förderort. Zielsetzung des schulischen, inklusiven Prozesses ist es, in einem ersten Schritt Bündelungsformen zu entwickeln, wie sie z.B. an Schwerpunktschulen möglich sind. Schwerpunktschulen gem. § 20 Abs. 6 Schulgesetz sind allgemeine Schulen, die über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung hinaus weitere Förderschwerpunkte , mindestens aber einen weiteren Förderschwerpunkt umfassen. Auf diese Weise kann pädagogisch sinnvolle, personelle und organisatorische Unterstützung im Bereich Schule angeboten werden. 3. Über welche Qualifikationen muss ein Integrationshelfer verfügen, um als solcher an einer Regel- oder Förderschule in NRW tätig werden zu können? Bei Integrationshelfern handelt es sich um Personen, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Schulalltag begleiten und unterstützen. Die Tätigkeitsanforderungen von Integrationshelferinnen und -helfern sind nicht legal definiert und richten sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Kinder mit Behinderungen. Die zuständigen kommunalen Träger entscheiden unter Berücksichtigung des individuellen Teilhabebedarfs, welche Qualifikation im Einzelfall notwendig ist.