LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4679 20.12.2013 Datum des Originals: 18.12.2013/Ausgegeben: 02.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1761 vom 14. November 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/4394 Unterstützung der Schulen bei der Beschulung von Flüchtlingen aus Rumänien und Bulgarien Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1761 mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Monaten ist ein starker Zuzug von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren aus Rumänien und Bulgarien festzustellen, die der Schulpflicht unterliegen. Da der Zuzug regionale Schwerpunkte hat (z.B. Standort von großen Schlachthöfen), stehen die Schulen, die die Schülerinnen und Schüler verpflichtend aufnehmen müssen, vor großen Herausforderungen. Viele jugendliche Schülerinnen und Schüler sprechen dabei kein einziges Wort Deutsch, sodass ein normaler Unterricht im Klassenverband nicht mehr gewährleistet werden kann. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Beschulung von aus Südosteuropa zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 12.09.2013 einen Bericht (Vorlage 16/1120) übersandt. Auf die hierzu von Frau Renate Hendricks MdL gestellte ergänzende Frage wurde, unter Bezug auf die übergreifende Bedeutung, am 10. November 2013 (Vorlage 16/1412) dem ASW geantwortet. Auf die Berichte wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4679 2 1. An welchen Orten findet ein besonders starker Zuzug von schulpflichtigen Jugendlichen aus Rumänien und Bulgarien statt? Zu den Städten, in denen ein besonders starker Zuzug von schulpflichtigen Jugendlichen aus Rumänien und Bulgarien zu verzeichnen ist, gehören: Duisburg, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal. 2. Welche zusätzlichen Ressourcen stellt die Landesregierung den betroffenen Schulen zur Verfügung? Schulen mit einem besonders hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, insbesondere in Wohngebieten und Regionen mit einem hohen Anteil von Menschen in wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen, werden durch die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für die Teilhabe und Integration durch Bildung (Integrationsstellen) unterstützt. Dabei stellen die Bezirksregierungen sicher, dass ausreichend Stellenanteile für Bedarfe zur Verfügung stehen, auf die flexibel reagiert werden muss, wie bei unvorhergesehenem Zuzug größerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (RdErl d. MSW „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ v. 29.6.2012). Daneben können aufgrund des RdErl. des MSW „Schulische Versorgung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus Südosteuropa“ vom 26.6.2013 ferner temporär auch die Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben für unvorhersehbar zuziehende Kinder verwendet werden. Darüber hinaus können Herkunftssprachenlehrkräfte das Vertrauen der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern zum deutschen Schulsystem unterstützen und stärken. Die Bezirksregierungen können freie Stellen für den Herkunftssprachenunterricht auch mit Lehrkräften, z.B. aus dem Kreis der neu zuwandernden Menschen besetzen, die die Herkunftssprachen Bulgarisch, Romanes, Rumänisch oder Türkisch unterrichten könnten. 3. Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den zugezogenen Jugendlichen aus Rumänien und Bulgarien Bildungschancen realitätsnah und dem Bildungsstand dieser Jugendlichen angepasst zu gewährleisten? Die neuen Kommunalen Integrationszentren, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, sind wichtige Partner, um sicherzustellen, dass allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Bildung ermöglicht wird. Sie haben u.a. die Aufgabe, sowohl Schulen und außerschulische Bildungsträger bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages als auch zuwandernde Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in Bildungsfragen zu beraten und zu unterstützen. Ein Schwerpunkt im Kontext dieser Aufgaben ist die sogenannte Seiteneinsteigerberatung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4679 3 Die Gewährleistung der Bildungsteilhabe von Zuwandererkindern ist auch integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zuwandererkindern stehen generell alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung, da diese Angebote sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen richten.