LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4698 02.01.2014 Datum des Originals: 23.12.2013/Ausgegeben: 07.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1776 vom 25. November 2013 des Abgeordneten Robert Stein fraktionslos Drucksache 16/4479 Folge von Dividendenkürzung durch RWE und Subventionen an RWE für Kommunen und Haushalt Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1776 mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Energieriese RWE hat erst jüngst angekündigt, zahlreiche Stellen aufgrund der wirtschaftlichen Situation abzubauen. Den Aktieninhabern soll nun lediglich die halbe Dividende ausgeschüttet werden. Etwa 24 % der RWE-Aktien sind allerdings in Kommunenbesitz, so dass neben Kommunal-Soli und Stärkungspaktzwängen nun eine weitere Verschlechterung der kommunalen Finanzlage der betroffenen Kommunen zu erwarten ist, hier insbesondere durch eine Verschlechterung der Einnahmeseite. Darüber hinaus hat Wirtschaftsminister Duin nun Subventionszahlungen an RWE in Aussicht gestellt, um die Energiesicherheit für das Industrieland NRW sicherzustellen. Neben den kommunalen Haushalten in Folge verminderter Einnahmen wird demnach auch der Landeshaushalt belastet werden. Fraglich darüber hinaus ist, in wie weit durch die Dividendenkürzung betroffene Stärkungspaktkommunen (z.B. Essen) ihren Konsolidierungsfahrplan einhalten können. 1. Welche Kommunen halten welche Anteile an RWE-Aktien? Die kommunalen Beteiligungen an der RWE AG sind historisch gewachsen und bestehen seit vielen Jahrzehnten (erste kommunale Beteiligungen an der RWE AG seit 1905). In welchem Umfang aktuell welche Kommunen RWE-Aktien besitzen, ist der Landesregierung nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4698 2 2. Welche Wertentwicklung nahmen die RWE-Aktien der jeweiligen Kommunen von Ankauf bis heute? Daten zur Wertentwicklung der RWE-Aktien in den jeweiligen Kommunen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Aktien sind in den Bilanzen als Finanzanlagen angesetzt. Die Kommunen haben jährlich zum Abschlussstichtag den Wert ihrer Aktien zu überprüfen und eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen über eine Anpassung des Wertansatzes in ihrer Bilanz zu entscheiden (vgl. § 35 Absatz 5 GemHVO NRW). Generell kann sich eine Pflicht zur Anpassung des Wertansatzes von Aktien nach den genannten Vorschriften nur in den Fällen ergeben, in denen von der Kommune angenommen wird, dass voraussichtlich eine dauernde Wertminderung der Aktien eintritt. Die Kommunen müssen bei dieser Prognoseentscheidung das ihnen zustehende Ermessen unter Beachtung der einschlägigen Haushaltsgrundsätze und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zutreffend ausüben und dokumentieren. Für die Entscheidung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist, bestehen weder gesonderte Anzeige- noch Genehmigungspflichten. 3. Mit welchen Mindereinnahmen müssen die Kommunen in Folge verminderter Dividendenausschüttungen in Zukunft (schätzungsweise) rechnen? Bitte versuchen Sie eine Prognose abzugeben? Die Höhe einer Dividendenausschüttung obliegt der unternehmerischen Entscheidung der hierfür zuständigen Gremien in der RWE AG. Eine Prognose zu deren Entwicklung, auf deren Grundlage Folgerungen für die kommunalen Haushalte abgeleitet werden könnten, ist seitens der Landesregierung nicht möglich. 4. In wie weit sind Konsolidierungsfahrpläne von Stärkungspaktkommunen unter den geschilderten Aspekten gefährdet? Die Stärkungspaktgemeinden haben für das kommende Jahr gem. § 6 Stärkungspaktgesetz der Bezirksregierung eine Fortschreibung ihres Haushaltssanierungsplanes spätestens am 1. Dezember 2013 zur Genehmigung vorzulegen. Die Gemeinden haben dabei evtl. veränderte Dividendenzahlungen aus der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft im Rahmen allgemeiner Planungsgrundsätze zu berücksichtigen und die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen, um die gesetzlichen Ziele des Stärkungspaktgesetzes weiterhin zu erreichen. Ob und in welchem Umfang Gemeinden aus diesem Grunde eine Veränderung ihrer Sanierungsplanung vornehmen, kann von hier aus nicht beurteilt werden. 5. Welche Belastungen entstehen dem Haushalt in Folge von notwendigen Subven- tionen an RWE als auch durch mögliche Ausgleichzahlungen von Land an Kommunen in Folge der Mindereinnahmen? Keine.