LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4705 02.01.2014 Datum des Originals: 27.12.2013/Ausgegeben: 07.01.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1781 vom 25. November 2013 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/4488 Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung unbeantwortete Fragen zur Beschulung von aus Südosteuropa zugewanderten Kindern und Jugendlichen in NordrheinWestfalen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1781 mit Schreiben vom 27. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 20.11.13 blieben Fragen unbeantwortet, die ich an Schulministerin Sylvia Löhrmann zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen gestellt habe. Ich bitte die Landesregierung nun auf diesem Wege zur Beantwortung der Fragen. Diese betreffen in erster Linie die beispielhaften, passgenauen Konzepte zur Einrichtung von Vorbereitungsklassen und zum Einsatz von Integrationsstellen , die das MSW, Bezirksregierung und die Stadt Duisburg abgestimmt haben. In der weiteren Beschäftigung mit dem Bericht haben wir den Eindruck gewonnen, dass der Erlass des MSW vom 28.6.13 zur Zuwanderung aus Südosteuropa bislang nicht veröffentlich wurde . Auch hierzu haben ich Informationsbedarf. 1. Welche Erwartungen hat die Landesregierung in Bezug auf die Zeit, die benötigt wird, um nach Feststellung des Bedarfs einer weiteren Vorbereitungsklasse den Unterricht in einer neu eingerichteten Vorbereitungsklasse zu beginnen? Die Landesregierung erwartet einen zügigen Beginn. Allerdings zeigte sich, dass die Gegebenheiten vor Ort von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sind. Die Schulaufsicht vor Ort unterstützt die Beteiligten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4705 2 2. Welche Prozedere sehen die abgestimmten Konzepte zur Einrichtung von Vorbereitungsklassen und zum Einsatz von Integrationsstellen vor? Vor Ort wird in enger Kooperation von Stadt und Schulaufsicht, auch unter Beteiligung der Kommunalen Integrationszentren, der Bedarf an Vorbereitungsklassen aufgrund der neu zuwandernden Schülerinnen und Schüler ermittelt. Im Anschluss daran werden gemeinsam mit den Schulleitungen die Schulen ausgewählt, an denen die Vorbereitungsklassen eingerichtet werden. Die Stellenzuweisung wird dann über die obere Schulaufsicht organisiert. 3. Welchen Umfang an Lehrerressourcen umfasst der im Bericht genannte Puffer für unterjährig auftretende Bedarfe? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat sichergestellt, dass aus den 3.000 Integrationsstellen im Haushalt des Ministeriums ausreichend Anteile für die Bedarfe zur Verfügung gestellt werden, die sich aus dem unvorhergesehenen Zuzug von Kindern und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien ergeben. Darüber hinaus können temporär auch aus den Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben Stellenanteile für die Beschulung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler genutzt werden. Eine Abfrage vom Oktober 2013 bei den sechs Städten, die den größten Zuzug verzeichnen, zeigt folgende Verteilung der Integrationsstellen: Stadt Anzahl Integrati- onsstellen Primarstufe Davon Anzahl Integrationsstellen für Vorbereitungsklassen Anzahl Integrationsstellen Sek I/II Davon Anzahl Integrationsstellen für Vorbereitungsklassen Düsseldorf 30,0 26,1 59,0 35,0 Duisburg 66,5 33,0 113,0 46,0 Köln 113,0 20,0 158,0 34,0 Gelsenkirchen 33,0 9,0 51,2 15,0 Dortmund 79,0 17,0 75,2 20,5 Hamm 22,1 5,6 30,4 8,7 Damit verfügen die Bezirksregierungen über ausreichende personalwirtschaftliche Instrumente , um dieser schwierigen Sachlage flexibel und lösungsorientiert zu begegnen. Der Puffer muss flexibel gehandhabt werden. Prognosen über die Bedarfe sind nicht möglich. 4. Warum wurde der im Bericht genannte Erlass des MSW vom 28.06.2013 zur Zu- wanderung aus Südosteuropa bislang nicht veröffentlicht? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit dem Erlass klargestellt, wie die ohnehin bereitstehenden Mittel genutzt werden können. Der Erlass vom 26.06.2013 regelt nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4705 3 grundsätzlich die Maßnahmen zur schulischen Bewältigung der Zuwanderung. Diese sind, wie im Bericht an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausgeführt, in dem Erlass „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich Sprachen“ (BASS 13 – 63 Nr. 3) und in dem Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ (BASS 14 – 21 Nr. 4) enthalten . Der Erlass dient in erster Linie dazu, den handelnden Schulaufsichtsbehörden Sicherheit zu geben, dass ein unvergleichlich hoher Anteil der für „Schulen Gemeinsam (Kapitel 05 300)“ zur Verfügung stehenden Stellen, für den Zuzug, insbesondere aus Südosteuropa, genutzt werden kann.