LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4713 02.01.2014 Datum des Originals: 30.12.2013/Ausgegeben: 07.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1785 vom 26. November 2013 der Abgeordneten Torsten Sommer und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/4510 Bericht zur Lage der nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalte auf der Grundlage der Vierteljahresstatistik für das Jahr 2012 – Änderungen der Finanzstatistik für das Jahr 2012 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1785 mit Schreiben vom 30. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat unter der Leitung des Ministers Ralf Jäger MdL am 27. Juni 2013 den Ausschuss für Kommunalpolitik mit der Vorlage 16/975 über die Lage der nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalte auf der Grundlage der Vierteljahresstatistik für das Jahr 2012 informiert. Darin weist der Minister einen Überschuss von 99 Mio. Euro für die 430 Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW aus. Mit dem Schreiben vom 20.11.2013 informiert der Deutsche Städtetag NRW über eine Korrektur der Finanzstatistik des Jahres 2012 auf einen neuen Fehlbetrag von -400 Mio. Euro. Diese Information wird mit dem Schreiben vom 22.11.2013 des Landkreistages bestätigt. Beide Quellen weisen darauf hin, dass bereits im Juli 2013 dazu bereits entsprechende Korrekturen in der Statistik durch IT.NRW vorgenommen wurden. Wann allerdings genau dieser Fehler bei IT.NRW oder dem MIK bekannt wurde, bzw. gemeldet wurde, bleibt weiterhin offen. Ferner ist bis heute dazu keine Verlautbarung oder Korrektur seitens des Ministeriums an die Fraktionen im Landtag ergangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4713 2 1. Welche Korrekturen gab es genau in der Finanzstatistik 2012? Die Vierteljährliche Kassenstatistik unterliegt als kurzfristige statistische Erhebung einem größeren Korrekturbedarf, der sich aus den aktuellen kurzfristigen Berichtszeiträumen, aus den engen Bearbeitungsfristen in den Kommunen und durch häufige rückwirkende Meldungen für bereits abgeschlossene Berichtsperioden (nach termingerechter Abgabe an das Statistische Bundesamt) ergibt. In den Kalenderjahren 2012 und 2013 (Erhebungsjahre) wurden für das Berichtsjahr 2012 in Zusammenarbeit mit den betreffenden Kommunen insgesamt etwa 200 Korrekturen vorgenommen . 2. Wann genau wurde die gravierende Abweichung von dem zuerst kommunizierten Ergebnis festgestellt? Die Abweichung wurde Mitte September 2013 im Zuge einer Auswertung festgestellt, die auf der Grundlage der am 12. September 2013 von IT.NRW aktualisierten Version des Informationssystems Finanzstatistik für PC-Anwendungen (ISF-PC) vorgenommenen wurde. 3. In welchem Zeitraum wurde die Vorlage 16/975 im MIK erstellt? Die Vorlage 16/975 wurde in der ersten Junihälfte 2013 im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen erstellt und mit Schreiben vom 27. Juni dem Landtag zugeleitet . Sämtlichen Auswertungen liegt der Datenstand 16. Mai 2013 zugrunde. 4. Warum hat das Ministerium seit Juli 2013 keine proaktive Richtigstellung der eigenen Vorlage dem Ausschuss für Kommunalpolitik kommuniziert? 5. Erscheint dem Ministerium eine Abweichung von fast 500 Mio. Euro im Bereich der kommunalen Finanzstatistik als nicht erachtenswerte Nachricht, obwohl bereits der Ausschuss aus dem eigenen Haus mit einer anderslautenden Vorlage informiert wurde? Nachträgliche Korrekturen stellen in der Vierteljahresstatistik - wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt - keine Ausnahme dar. Gesonderte Mitteilungen zu unterjährigen Änderungen in der Finanzstatistik wären daher mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Aus diesem Grunde werden Korrekturen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW nicht auf dem Wege gesonderter Mitteilungen kommuniziert. Die Berichtigung erfolgt stattdessen im Rahmen des regulären Berichtswesens; bezogen auf die Datenkorrektur beim kommunalen Finanzmittelsaldo 2012 ist dies der Bericht zur Lage der nordrheinwestfälischen Kommunalhaushalte 2013.