LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4721 06.01.2014 Datum des Originals: 02.01.2014/Ausgegeben: 09.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1792 vom 26. November 2013 der Abgeordneten Ursula Doppmeier und Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/4525 Wie geht es weiter mit dem Bau der B 64n? – Landesregierung darf die Ortumgehungen nicht länger hinauszögern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1792 mit Schreiben vom 2. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Münsterland und der Kreis Gütersloh braucht leistungsfähige und optimal vernetzte Verkehrswege . Sie sind ein wichtiges Fundament zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum . Mobilität schafft aber auch die Voraussetzung für persönliche Freiheit und besitzt damit eine Schlüsselfunktion für die dort lebenden Menschen insgesamt. Der Ausbau der B-64n als wichtige Verbindung zwischen den Oberzentren Münster und Bielefeld ist nicht nur für die heimische Wirtschaft von enormer Bedeutung, sondern auch für die große Anzahl an Berufspendlern. Auch hier müssen die Planungen zügig fortgeführt werden. Seit mehr als 30 Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Herzebrock-Clarholz und Beelen sowie der Stadt Warendorf auf eine Entlastung von Lärm, Staub und Abgasen durch die chronisch verstopfte Bundestraße 64. Durch das enorme Verkehrsaufkommen belastet und gefährdet die Bundestraße zudem das tägliche Leben. Aus diesem Grund soll mit den Ortsumgehungen als B 64n eine Entlastungsstraße entstehen. Die Ortumgehung gliedert sich in die drei Teilabschnitte: Herzebrock-Clarholz, Warendorf und Beelen. In dem aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist der Bau der B 64n unter folgend veranschlagt: Das Teilstück Herzebrock-Clarholz ist unter dem Punkt „Neue Vorhaben mit Planungsrecht“ mit veranschlagten Kosten für den Bund von 31,7 Millionen Euro. Der Bund sieht hier die Priorität des „Weiteren Bedarfes“. Gleiches gilt für den Teilabschnitt Beelen, bei dem der Bund Investitionskosten von 13,6 Millionen Euro veranschlagt. Das Teilstück Warendorf steht unter dem Punkt „Neue Vorhaben“ mit Investitionskosten von 36,4 Millionen Euro. Der Bund sieht bei dem Teilabschnitt sogar einen „Vordringlichen Be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4721 2 darf“. Die Prioritäten für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den Bundesverkehrswegeplan 2003 ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen. In der aktuell gültigen Priorisierungsliste des Landes NRW zu den Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes sind die Teilabschnitte Herzebrock-Clarholz und Beelen mit dem Hinweis „nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig planen“ gekennzeichnet . Lediglich der Abschnitt Warendorf ist von der Landesregierung mit der Priorität „vorrangig planen“ versehen worden. Als entscheidende Kriterien der Prioritätensetzung nennt die Landesregierung die Umsetzbarkeit und die allgemeine Akzeptanz vor Ort angegeben . Seit der letzten Priorisierung des Bundes und Landes hat das Bauprojekt weiter konkrete Formen angenommen. Für den Teilabschnitt Herzebrock-Clarholz ist der Planungsentwurf bereits abgeschlossen. Für den Teilabschnitt Warendorf ist die Entwurfsplanung in Bearbeitung . Für den Teilabschnitt in Beelen liegt ein Entwurf der Linienführung vor. Zudem gibt es mittlerweile eine breite Zustimmung für das Projekt durch die Politik vor Ort, einen Großteil der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft. Unter anderem setzen sich Bürgerinitiative Pro B 64n e.V. und die Unternehmerinitiative B 64 Plus für die Umsetzung des Projektes ein. Die von der Landesregierung geforderten Kriterien für eine „vorrangige Planungsstufe “ sind damit aktuell gegeben. Die Entscheidung über den Bedarf und die Dringlichkeit des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2015 steht noch aus. Die drei Teilabschnitte der B 64n werden von der Landesregierung für eine Bewertung durch den Bund vorgeschlagen. Der Bund wird diese Projekte bis Ende 2014/Anfang 2015 bewerten. Die Landesregierung wird dann wiederum eine eigene Priorisierung vornehmen, die jedoch nicht bindend mit dem Bundesverkehrswegeplan 2015 und dessen Priorisierung übereinstimmen muss. Da die Priorisierung des Landes für die Umsetzung des Projektes B 64n entscheidend ist, fragen wir die Landesregierung vor diesem Hintergrund: 1. Wie stuft die Landesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklungen vor Ort das gesamte Projekt ein? Die angesprochenen Projekte Ortsumgehung Warendorf, Ortsumgehung Beelen und Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz wurden in den Vorschlag des Landes zur Bewertung im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 aufgenommen. 2. Wie stuft die Landesregierung den Bau der einzelnen Teilabschnitte aktuell ein? Die Festlegung im Rahmen der Planungspriorisierung folgt der Einstufung der drei genannten Ortsumgehungsprojekte im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Die Planungspriorisierung hat weiterhin Gültigkeit. 3. Sieht die Landesregierung aktuell einen Anlass dafür, die Priorisierung der ein- zelnen Teilabschnitte zu ändern? (Bitte begründen warum) Nein. Derzeit ist grundsätzlich keine Änderung der Priorisierung vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4721 3 4. Ist unter der Prämisse einer Aufnahme der Ortsumgehungen als B 64n mit einer identischen Priorisierung wie 2003 in dem Bundesverkehrswegeplan 2015 davon auszugehen, dass die Landesregierung dann weiterhin an ihrer Priorisierung von 2011 für die einzelnen Teilabschnitte festhalten wird? Diese Entscheidung steht erst nach den Projektbewertungen im Rahmen der Neuaufstellung der Bundesverkehrswegeplans 2015 und den Einstufungen im anschließend neu aufzustellenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen an. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung über die Einreichung des Bau- projektes für den Bundesverkehrswegeplan 2015 hinaus, um die Umsetzung des Projektes B 64n voranzutreiben? Der Landesbetrieb Straßenbau erstellt derzeit den Vorentwurf für die im Rahmen der Planungspriorisierung als vorrangig zu planen festgelegte Maßnahme Ortsumgehung Warendorf . Der Vorentwurf wird voraussichtlich im Jahr 2014 fertig gestellt.