LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4735 07.01.2014 Datum des Originals: 07.01.2014/Ausgegeben: 10.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1802 vom 5. Dezember 2013 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/4553 Personalstärke im Wach- und Wechseldienst der Polizei Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1802 mit Schreiben vom 7. Januar 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Kerngebiet polizeilicher Arbeit ist der Wach- und Wechseldienst bei der Schutz- und Kriminalpolizei in den Polizeibehörden. Hier werden im ersten Angriff die Weichen für alle weiteren Verfahren und Ermittlungen gestellt. Der Dienst verdeutlicht den Begriff der „Bürgernähe“. Aus dem Wachdienst rekrutiert sich größtenteils das Personal für alle anderen Bereiche. Dennoch erfährt der Wach- und Wechseldienst intern eher eine sehr negative Bewertung, was im Widerspruch zur durchweg positiven Bewertung in der Bevölkerung steht. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits in der Antwort zur Großen Anfrage 4 hat die Landesregierung die wesentlichen Gesichtspunkte bei der Frage der behördeninternen Personalverteilung dargelegt. Hierzu wird auf die Antwort zur Großen Anfrage (Kapitel XI, Seite 109) verwiesen. 1. Wie hoch ist die tatsächliche Stärke - Ist-Stärke - aller Operations-einheiten im Wach- und Wechseldienst in den 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen? (Bitte jeweils getrennt nach Kreispolizeibehörden unter Angabe abgeordneter, teilzeitbeschäftigter bzw. verwendungseingeschränkter Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten angeben.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4735 2 2. Wie verhält sich diese Ist-Stärke zur Soll-Stärke des Wach- und Wechseldienstes in den 47 Kreispolizeibehörden des Landes NordrheinWestfalen ? (Bitte jeweils getrennt nach Kreispolizeibehörden angeben.) 3. Hält die Landesregierung die derzeitige Ist-Stärke des Wach- und Wechseldienstes in den 47 Kreispolizeibehörden des Landes NordrheinWestfalen für angemessen? (Bitte für jede KPB separat angeben.) 4. Wie bewertet die Landesregierung zukünftig das Verhältnis der im Wach- und Wechseldienst verwendeten Beamtinnen und Beamten zu den übrigen Dienststellen bzw. Direktionen in den 47 Kreispolizeibehörden? (Bitte auf die jeweilige individuelle Verteilung in den 47 Kreispolizeibehörden bezogen angeben.) 5. Kann es den einzelnen Polizeibehörden überlassen bleiben, die Stärken des Wach- und Wechseldienstes eigenständig festzulegen, oder erkennt die Landesregierung hier einen Handlungsbedarf in Anbetracht einer möglichen quantitativen Unterbesetzung sowie einer polizeiintern eher negativen Bewertung des Wach- und Wechseldienstes verglichen zu dessen äußerst positiver Wahrnehmung bei der Bevölkerung? Ergänzend zu den Ausführungen in der Antwort zur Großen Anfrage 4 nimmt die Landesregierung zu den Fragen 1 bis 5 wie folgt Stellung: Die Aufgaben des Wachdienstes werden durch eine Vielzahl von Organisationseinheiten wahrgenommen. Neben den Dienstgruppen der Polizeiwachen sind hier insbesondere die Kradgruppen, Einsatztrupps, Bezirksdienste, Schwerpunktdienste und Diensthundführerstaffeln zu nennen. Die als Anlage beigefügte Tabelle stellt die Ist-Stärke der Organisationseinheiten, die Aufgaben des Wachdienstes wahrnehmen, zum 01.10.2013 dar. Diese Übersicht enthält Planstellenanteile, sodass das Arbeitszeitvolumen von Teilzeitbeschäftigten im Umfang ihrer Tätigkeit bereits hierin abgebildet wird. Die erbetenen Daten zu verwendungseingeschränkten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten lassen sich aus den zentral vorhandenen Datenquellen derzeit in diesem Detaillierungsgrad nicht darstellen. Das von der Landesarbeitsgruppe „Verwendungseinschränkungen II“ erstellte Landeslagebild wird derzeit noch geprüft und angepasst. Die vollständigen Daten werden voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2014 vorliegen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass für einzelne Organisationseinheiten in den Kreispolizeibehörden grundsätzlich keine Ziel-Sollstär-ken festlegt werden. Die Behördenleitungen stehen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens in der Gesamtverantwortung für ihren Polizeibezirk, die ihnen insgesamt übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr zugewiesenes Personal effektiv und wirtschaftlich einzusetzen und dabei die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Im Übrigen teilt die Landesregierung ausdrücklich nicht die Bewertung des Fragestellers, dass der Wachdienst polizeiintern eine eher negative Bewertung erfährt.