LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4754 10.01.2014 Datum des Originals: 09.01.2014/Ausgegeben: 15.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1825 vom 11. Dezember 2013 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/4626 Durchführung von Festumzügen in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1825 mit Schreiben vom 9. Januar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Februar 2012 stellte Innenminister Ralf Jäger der Öffentlichkeit den Abschlussbericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ vor. Dieser Bericht fasste die Ergebnisse und Aktivitäten zusammen, die die Projektgruppe erarbeiten und anstoßen konnte. Brauchtumsveranstalter hatten bereits damals kritisiert, dass Festumzüge und ortsgebundene Veranstaltungen in dem Bericht gleichgestellt würden, was die Durchführung von Festumzügen künftig massiv erschwere. Auf S. 6 des Berichts ging die Projektgruppe selber davon aus, „dass weitere Verbesserungen und Anstrengungen für mehr Sicherheit möglich und notwendig sind“. Über die weitere Entwicklung sind bislang keine Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen. Vorbemerkung der Landesregierung Der Abschlussbericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ stammt von Februar 2013. Bereits im Jahr 2012 hat die Projektgruppe einen „Orientierungsrahmen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ erarbeitet. Dieser Orientierungsrahmen ist im Dialog auch mit Verbänden der Karnevals- und Schützenvereine und Schausteller entstanden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat den Kommunen in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden empfohlen, diesen Orientierungsrahmen bei der Beurteilung der Sicherheit von Großveranstaltungen zugrunde zu legen. Neben einer Anleitung für ein optimales Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Großveranstaltungen enthält der Orientierungsrahmen auch praktische Hilfen. Dazu zählt unter anderem ein Mustersicherheitskonzept, das eine wesentliche Hilfestellung für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4754 2 Veranstalterinnen und Veranstalter ist, damit sie ihrer Verkehrssicherungspflicht Rechnung tragen können. Gerade für diejenigen, die ehrenamtlich Großveranstaltungen planen und durchführen, erläutert dieses Mustersicherheitskonzept nachvollziehbar, auf welche Sicherheitsaspekte geachtet werden sollte. 1. Welche Anstöße der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ sind bis zum Jahresende 2013 konkret weiterverfolgt bzw. umgesetzt worden? Die Anstöße der Projektgruppe richten sich nicht primär an die Landesregierung, sondern an alle, die mit der Planung und Genehmigung von Großveranstaltungen befasst sind. Konkret hat sich die Kernempfehlung der Projektgruppe, nämlich der „Orientierungsrahmen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“, in der Praxis der Kommunen weitgehend verfestigt. Für Kommunen, an die die Ausrichtung des NRW-Tages vergeben wird, ist seine Anwendung verbindlich. Ein wesentlicher Aspekt, den auch die Projektgruppe hervorhebt, ist die notwendige Verbesserung der Fachkenntnisse zur Veranstaltungssicherheit. Eine wichtige Rolle für die Sicherheit von Großveranstaltungen haben hier oft private Sicherheitsdienste, weil viele Veranstalterinnen und Veranstalter sich sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung von Veranstaltungen durch sie unterstützen lassen. Die Qualifizierung dieser Kräfte ist bundesgesetzlich in der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung geregelt und bisher auf Eigentums- und Personenschutz ausgerichtet. Ich habe mich daher gemeinsam mit den Innenministern der übrigen Länder mit einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Dezember 2013 an den Bundesinnenminister gewandt und darum gebeten, dass er sich innerhalb der Bundesregierung für eine Anpassung der gewerberechtlichen Vorschriften auch im Interesse einer besseren Qualifizierung der Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes für ihre Tätigkeit auf Großveranstaltungen einsetzt. Die Projektgruppe selbst hat der Landesregierung empfohlen, den Orientierungsrahmen, der im August 2012 veröffentlicht wurde, nach Ablauf von zwei Jahren zu evaluieren. Das Ministerium für Inneres und Kommunales wird diese Empfehlung aufgreifen und in der zweiten Jahreshälfte 2014 alle an der Durchführung von Großveranstaltungen beteiligten Akteurinnen und Akteure zu ihren Erfahrungen befragen. Die Projektgruppe hatte des Weiteren empfohlen , zu diesem Zeitpunkt auch die Frage einer etwaigen gesetzlichen Initiative zu überprüfen . Auch das wird in die Evaluierung einbezogen werden. 2. Welche negativen Erfahrungen/Rückmeldungen liegen der Landesregierung im Hinblick auf die in dem Abschlussbericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen “ vorgenommene Gleichstellung von Festumzügen und ortsgebundene Veranstaltungen vor? 3. In welchen Punkten hält die Landesregierung eine Überarbeitung ihrer bisherigen Konzepte und Maßnahmen zur Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien für sinnvoll, damit insbesondere ehrenamtliche Veranstalter nicht mit unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen überzogen werden? Fragen 2. und 3. werden zusammen beantwortet. Es gab in der Vergangenheit nur sehr wenige Rückmeldungen über strenge Sicherheitsanforderungen bei einzelnen Veranstaltungen und über mögliche Probleme. Ob weitere und gegebenenfalls welche Maßnahmen der Landesregierung notwendig und sinnvoll sind, soll LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4754 3 mit der Evaluierung des Orientierungsrahmens für sichere Großveranstaltungen im Freien entsprechend der Empfehlung der Projektgruppe im zweiten Halbjahr 2014 überprüft werden . Schon jetzt soll das o.a. Mustersicherheitskonzept gerade diejenigen, die ehrenamtlich Veranstaltungen planen, darin unterstützen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht angemessen Rechnung tragen können.