LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4756 10.01.2014 Datum des Originals: 10.01.2014/Ausgegeben: 15.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1820 vom 11. Dezember 2013 des Abgeordneten Dr. Joachim Paul PIRATEN Drucksache 16/4617 Prüfungsordnungen bei Lehramtsstudiengängen Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1820 mit Schreiben vom 10. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge wurden in den letzten Jahren immer wieder reformiert und verändert. Gerade auch die Umstellung der Lehramtsausbildung im Zuge des Bologna-Prozesses, bedeuteten für Studierende, Prüfungsämter und Zentren für schulpraktische Lehrausbildung viele mögliche Fehlerquellen und Hindernisse. In einer Umstellungsphase zwischen 2002 und 2004 soll es zu Prüfungen nach falschen Prüfungsordnungen gekommen sein. Des Weiteren erscheint die Umstellung auf das BA/MA Lehramt mit weiteren Problemen einherzugehen. Gerade die Frage des Studiengangwechsels und der Veränderungen der Prüfungsordnungen behindern Kontinuität in der Lehramtsausbildung. 1. Welche Prüfungsordnung galt für Lehramtsreferendare an Gymnasien, gerade für die Zeiträume 2002-2004? Für Referendare an Gymnasien galt bis zum Einstellungstermin 15. September 2003 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) vom 12. Dezember 1997 (GV. NW. 1998 S. 2). Für Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2004 angetreten haben, galt die OVP vom 11. November 2003 (GV. NW. 2003, S. 699). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4756 2 2. In wie vielen Fällen wurden Lehramtsreferendare in der Übergangszeit zwischen Februar 2002 und Februar 2004 nach der falschen Prüfungsordnung geprüft? (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln) Fälle, in denen in den Jahren 2002 bis 2004 in den beiden damaligen Staatlichen Prüfungsämtern für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund und Düsseldorf nach einer falschen Prüfungsordnung geprüft wurde, sind im heutigen Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen und im Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht bekannt (ein Bezug zu den einzelnen Hochschulen besteht nicht). 3. Welche Prüfungsordnungen wurden im Zeitraum 2002-2010 geändert? (bitte nach Hochschulen) Die oben bezeichnete Prüfungsordnung für Zweite Staatsprüfungen vom 11. November 2003 wurde im Zeitraum bis 2010 geändert durch Verordnung vom 1.12.2006 (GV. NRW. S. 593). Soweit die Frage auch auf die vom Land erlassene staatliche Prüfungsordnung für Erste Staatsprüfungen zielen sollte: Die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (LPO) vom 23. August 1994 (GV. NW. 1994 S. 754) wurde 2003 ersetzt durch die LPO vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 182). Soweit die Frage auf die erste Phase der Lehramtsausbildung und dort auf Hochschulen, die im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" zum Wintersemester 2002/2003 oder später ihre Lehramtsstudiengänge auf das Bachelor- /Mastersystem umgestellt haben, bezogen sein sollte, gilt, dass diese Prüfungsordnungen an den Vorgaben der Verordnung über die Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO B-M) vom 27.03.2003 (GV.NRW. S. 325) ausgerichtet wurden. Eine Auflistung aller zwischen den Jahren 2002-2010 vorgenommenen Änderungen an solchen Prüfungsordnungen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich . Davon wird abgesehen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Möglichkeiten aus einem "alten" Lehramtsstudiengang in einen BA/MA Lehramtsstudiengang zu wechseln? Über Anträge von Studierenden, die ihr Studium zunächst in einem Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Staatsexamen begonnen haben und im Laufe des Studiums in einen entsprechenden Lehramtsstudiengang des Bachelor-/Mastersystems wechseln wollen, entscheidet die Hochschule, an die die Bewerbung gerichtet wird. Sind die Zulassungs- und etwaige weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt, können die bereits erbrachten Studienleistungen nach den gesetzlichen Regelungen angerechnet werden. Zahlen dazu, wie viele Studierende einen solchen Wechsel vorgenommen haben, liegen dem Ministerium für Innovation , Wissenschaft und Forschung nicht vor. Ein Anlass für eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten für einen Wechsel aus einem auslaufenden Staatsexamensstudiengang in einen Lehramtsstudiengang des Bachelor-/Mastersystems besteht nicht. 5. Wie viele Studierende sind seit Einführung der BA/MA Lehramtsausbildung in die- se aus dem alten Studiensystem gewechselt? (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln ) Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.