LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4757 13.01.2014 Datum des Originals: 10.01.2014/Ausgegeben: 15.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1822 vom 11. Dezember 2013 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/4622 Ist die Verzinsung hinterlegter Gelder durch das Land noch sachgerecht? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1822 mit Schreiben vom 10. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach § 12 Absatz 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen (HintG NRW) sind hinterlegte Gelder über 10.000 € mit einem Zinssatz von einem Prozent jährlich zu verzinsen. Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 HintG wird die Verzinsung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein gesetzlicher Grund zur Hinterlegung nicht vorgelegen hat. Im Haushaltsentwurf 2014 sind in Kapitel 04 210 Titel 546 40 für Zinsen hinterlegter Gelder und Auslagen in Hinterlegungssachen insgesamt 660.000 € veranschlagt. Aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase erscheint es fraglich, ob die Regelung zur Verzinsung hinterlegter Gelder in § 12 HintG NRW noch zeitgemäß ist und nicht zu Fehlanreizen führt. Baden-Württemberg schafft zum 01.01.2014 die Verzinsung hinterlegter Gelder ab und folgt damit dem Vorbild der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo Hinterlegungszinsen vom jeweiligen Hinterlegungsgesetz bereits heute ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger (SPD), wird dazu in der Ausgabe der Wirtschaftswoche vom 25.11.2013 wie folgt zitiert: „Das erhalten Sie derzeit bei keiner Bank“, „den Landeshaushalt belastet das unnötig.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4757 2 1. „Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben des Landes für die Verzinsung hinterlegter Gelder seit 2010?“ Die Ausgaben des Landes für die Verzinsung hinterlegter Gelder betrugen: Im Jahr 2010: 519.356,16 Euro Im Jahr 2011: 602.095,57 Euro Im Jahr 2012: 590.044,87 Euro Im Jahr 2013 bis einschließlich 30.12.2013: 1.018.086,00 Euro 2. „In welcher Höhe sind Mittel für die Verzinsung hinterlegter Gelder im Entwurf des Haushaltsplans 2014 veranschlagt?“ Im Haushaltsplan für 2014 sind Ausgaben in Höhe von 660.000 Euro veranschlagt. 3. „Inwieweit liegt die Verzinsung hinterlegter Gelder von einem Prozent jährlich über der durchschnittlichen marktüblichen Verzinsung von Bankeinlagen deutscher Kreditinstitute?“ Die durchschnittliche Verzinsung der für Oktober 2013 ausgewiesenen Bestände an Einlagen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften bei deutschen Kreditinstituten lag für Laufzeiten bis 2 Jahre bei 0,5%, für Laufzeiten von über 2 Jahren bei 3,11% (Effektivzinssätze). Im Neugeschäft lagen die durchschnittlichen Effektivzinssätze für Laufzeiten bis 2 Jahre bei 0,16%, für Laufzeiten von über 2 Jahren bei 1,48% (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2013, Statistischer Teil, Tabellen VI.5.a) und VI.5.b). 4. „Inwieweit plant die Landesregierung eine Abschaffung der Verzinsung hinterleg- ter Gelder?“ Ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Verzinsungspflicht ist erstellt und wird derzeit abgestimmt . 5. „Weshalb ist das Effizienzteam nicht auf die Idee gekommen die Verzinsung hin- terlegter Gelder zu hinterfragen?“ Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.