LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4762 14.01.2014 Datum des Originals: 10.01.2014/Ausgegeben: 16.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1824 vom 11. Dezember 2013 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/4625 NRW-Strafgefangene schauen gratis Bundesliga bei Sky Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1824 mit Schreiben vom 10. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die BILD-Zeitung am 06.12.2013 berichtete, verfolgen die Gefangenen der JVA Bochum regelmäßig gemeinsam die Spiele der Fußball-Bundesliga live auf Sky. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass die Monatsgebühr von 80 Euro für das Sky-Abo von den Steuerzahlern getragen werde, die sich diesen TV-Luxus größtenteils privat nicht leisten könnten. Das NRW-Justizministerium halte das Sky-Abo dennoch für sinnvoll, da die Gefangenen während der Übertragung ruhig seien und man zu dieser Zeit weniger Wachpersonal benötige . Ein Ministeriumssprecher erklärte in der Westdeutschen Allgemeinen vom 07.12.2013 zudem: „Mit Fußball lässt sich der Gemeinsinn verbessern.“ Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen in der Justizvollzugsanstalt wie z.B. dem gemeinsamen Fußballschauen können Gefangene lernen, sich in der Gemeinschaft angemessen zu verhalten. Der Gemeinsinn und prosoziale Beziehungen der Gefangenen untereinander werden gefördert. Durch Diskussion mit gleichgesinnten, aber auch gegnerischen Fans wird auch die kommunikative Kompetenz gefördert. Auch kann das gemeinsame Fußballschauen die Gemeinschaftsfähigkeit in interkulturellen und multinationalen Gruppen fördern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4762 2 1. In welchen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen besteht für die Gefangenen die Möglichkeit, Bundesligaspiele über den Pay-TV-Sender Sky zu verfolgen? In den Justizvollzugsanstalten Bochum und Moers-Kapellen. 2. Welche weiteren Programmpakete bzw. Zusatzangebote von Sky, wie z.B. Premi- um-HD-Sender, Sky Welt, Sky Film-Paket, Sky Sport (insbes. Champions League), Beate-Uhse-TV, etc. sind den Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen zugänglich? In der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen sind in einem Gemeinschaftraum weitere drei Programmpakete (Sky Sport, Sky Welt und Sky Film-Paket) für Gefangene zugänglich. 3. Welche Kosten sind mit dem Sky-Empfang in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Steuerzahler verbunden? In der Justizvollzugsanstalt Bochum werden zurzeit Haushaltsmittel in Höhe von monatlich 79,98 Euro für das Abonnement verwendet. Das Abonnement in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen wird in voller Höhe von einem Gefangenenförderverein getragen. 4. Hält die Landesregierung es für vorstellbar, dass die vom NRW-Justizministerium behaupteten Vorteile (Verbesserung des Gemeinsinns, Ruhe in der Anstalt, etc.) auch erreicht werden könnten, wenn die Strafgefangenen das Bundesligageschehen nicht kostenpflichtig bei Sky, sondern gratis im Free-TV (z.B. ARDSportschau ) verfolgen würden? Im Free-TV werden nur wenige Bundesligaspiele live übertragen. Im Übrigen verfügen die meisten Inhaftierten in ihren Hafträumen über eigene Fernsehgeräte, so dass das Interesse an der Teilnahme am Fußballschauen in Gemeinschaftsräumen nicht im gleichen Ausmaß gegeben sein dürfte. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass im Free-TV lediglich kurze Zusammenfassungen von Bundesligaspielen (z.B. ARD- Sportschau) zu verfolgen sind. 5. Inwieweit sollte das Pay-TV-Angebot im Strafvollzug aufgrund der vom NRW- Justizministerium behaupteten Vorteile ausgeweitet werden? Über die Anzahl und Inhalte der Freizeitangebote für die Inhaftierten entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung eigenverantwortlich. Eine zentrale Steuerung der Freizeitangebote durch das Justizministerium erfolgt nicht.