LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/477 02.08.2012 Datum des Originals: 01.08.2012/Ausgegeben: 07.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 122 vom 13. Juli 2012 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/239 Veranstaltungsplanung von Vereinen und Organisationen vereinfachen! Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 122 mit Schreiben vom 1. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der jüngeren Vergangenheit sind auch infolge der verheerenden Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg die Anforderungen an die Planung von Veranstaltungen modifiziert und Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der spezifischen Vorschriften intensiviert worden. Die Beachtung der formellen Voraussetzungen zur Genehmigung von Veranstaltungen wie etwa Sommerfesten, Tanz- oder Brauchtumsveranstaltungen stellt die ehrenamtlichen Organisatoren in den vielen Vereinen und Verbänden vor immense Herausforderungen. Viele Veranstalter sind verunsichert, welche Erlaubnisse einzuholen und welchen Anforderungen die Planungen im jeweiligen Fall zu genügen haben. Die vielfach bestehenden Unsicherheiten und die damit einhergehende Überforderung führen vereinzelt dazu, dass Vereine von der Planung und Durchführung von Festveranstaltungen absehen. An dieser Stelle bedarf es deshalb der Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen. Vorbemerkung der Landesregierung Die zivilrechtliche Verantwortung für die Verkehrssicherung verpflichtet Veranstalter das Notwendige zu tun, um Gefahren für Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung abzuwenden . Nicht jedes Sommer- oder Schützenfest und auch nicht kleinere Brauchtumsveranstaltungen sind mit einer Großveranstaltung wie der Love Parade vergleichbar. Nur bei Veranstaltungen mit sehr großen Besucherzahlen und mit einem erhöhten Gefährdungspotential wurden daher die bisherigen Sicherheitsstandards der Veranstalter auf den Prüfstand LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/477 2 gestellt. Bei solchen Großveranstaltungen muss allerdings von allen Veranstaltern, ob kommerziell oder ehrenamtlich tätig, selbstverständlich ein ausreichendes Maß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher gewährleistet werden. 1. Welche Anforderungen an die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sind infolge der Loveparade-Katastrophe konkret modifiziert bzw. verschärft worden? Es gab eine Modifikation der Anforderungen, die an Veranstalter bei der Planung von Großveranstaltungen im Freien gestellt werden: Bisher musste für Großveranstaltungen ein Sicherheitskonzept nur vorgelegt werden, wenn bauliche Anlagen auf dem Veranstaltungsgelände errichtet wurden. Nun sind für alle Großveranstaltungen im Freien die vom Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher getroffenen Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept darzulegen. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen ist das Sicherheitskonzept einmalig zu erstellen und lediglich für Folgeveranstaltungen fortzuschreiben. Nur wenn sich wesentliche Bestandteile der Veranstaltung ändern, ist das Konzept inhaltlich zu überarbeiten. 2. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, die Praktikabilität etwaiger Modifika- tionen zu evaluieren? Eine erste Überprüfung der neuen Verfahrensweise hat die Projektgruppe vorgenommen, die zur Verbesserung der Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien von mir eingesetzt wurde . Dazu wurden die Kommunen, Schausteller und ehrenamtlichen Veranstalter intensiv zu ihren Erfahrungen befragt. Von allen Beteiligten wurde die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes für Großveranstaltungen bestätigt. Die Anregungen aus dieser Diskussion sind in einen Orientierungsrahmen für die Sicherheit bei Großveranstaltungen eingeflossen (siehe dazu Antwort zu Frage 4). Es sind weitere Evaluationsschritte zur Verbesserung der Sicherheit bei Großveranstaltungen geplant. Im Oktober wird es beispielsweise eine breit angelegte Anhörung im MIK geben , zu der auch Vereine und Verbände eingeladen werden, die Großveranstaltungen durchführen. 3. Inwieweit unterstützt das Land die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen bei der Pla- nung und Durchführung von Festveranstaltungen. Wichtige Informationen zur Planung von Großveranstaltungen werden auf der Internetseite des MIK angeboten (siehe http://www.mik.nrw.de/archiv/archiv/schutz-sicherheit/gefahrenabwehr-feuerwehrkatastrophenschutz /grossveranstaltungen.html ). Ich habe außerdem den Kommunen mit Erlass vom 24. Juni 2011 empfohlen, einen Ansprechpartner vorzusehen, an den sich Veranstalter mit allen Fragen zur Durchführung ihrer Veranstaltung wenden können. Die meisten Kommunen, in denen Großveranstaltungen stattfinden, sind der Empfehlung gefolgt. Darüber hinaus sind in vielen Kommunen bereits Koordinierungsgremien eingerichtet. In diesen Gremien sind die Behörden für Ordnung und Sicherheit vertreten und klären die Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen in ihrem Gemeindegebiet jeweils mit dem Veranstalter, mit dem sie sich möglichst frühzeitig in Verbindung setzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/477 3 In Gesprächen Ende des Jahres 2011 und in einer Anhörung im März 2012 beklagten vor allem ehrenamtliche Veranstalter teils überzogene Sicherheitsanforderungen einzelner Behörden vor Ort. Hier wurde den Veranstaltern angeboten, die Sachverhalte dem MIK zu berichten , damit einerseits eine Klärung in der Sache erreicht werden konnte und andererseits mögliche strukturelle Probleme aufgedeckt würden. Es hat nur wenige Beschwerden gegeben . Diese konnten weitgehend zur Zufriedenheit der betroffenen Veranstalter gelöst werden . Strukturelle Probleme waren nicht zu erkennen. Vielmehr deutete einiges daraufhin, dass die Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg zum Teil Unsicherheiten über das rechte Maß an Sicherheit ausgelöst haben. Dies betraf einzelne Behörden, in denen nur wenig Erfahrung mit Großveranstaltungen bestand. Verbesserungen sollen hier durch Erfahrungsaustausch und Fortbildung erreicht werden. 4. Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Vereinen und Organisationen landesseitig kompaktes übersichtliches und allgemeinverständliches Informationsmaterial bereitzustellen, aus dem sich unzweifelhaft die bei der Planung und Veranstaltung mit Festcharakter zu beachtenden formellen Voraussetzungen ergeben. Nach Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wird in Kürze auf der Internetseite des MIK der neue Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien veröffentlicht, der eine Übersicht über die für die verschiedenen Veranstaltungen in Betracht kommenden Genehmigungsverfahren enthalten wird. Mit dem Orientierungsrahmen liegt dann eine Handlungsempfehlung vor, die unter Beteiligung von Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden sowie ehrenamtlichen und professionellen Veranstaltern und Schaustellern erarbeitet wurde. Grundlage war eine mehrmonatige Erprobung erster Empfehlungen des MIK, die in den Anhörungsterminen im März 2012 ausgewertet wurde. Der daraus entstandene Orientierungsrahmen definiert die Großveranstaltung und beschreibt das Gefährdungspotential von Veranstaltungen. Er wird nicht nur ein Maßstab für die Arbeit der Kommunen werden, sondern bietet auch für Veranstalter wichtige Hinweise, worauf es bei den Genehmigungsverfahren ankommt. Ein Mustersicherheitskonzept, an dem sich Veranstalter orientieren können, steht bereits jetzt auf der Internetseite des MIK zur Verfügung.