LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4776 15.01.2014 Datum des Originals: 15.01.2014/Ausgegeben: 20.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1812 vom 9. Dezember 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/4607 B482: Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gebiete der Stadt Petershagen (Ortsteil Lahde) – was plant die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1812 mit Schreiben vom 15. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine wichtige Verbindungsachse von der Autobahn A2 (Anschlussstelle Porta Westfalica /Minden) in Richtung Bremen ist die B482. Diese Bundesstraße ist insbesondere im Bereich der Städte Porta Westfalica, Minden und Petershagen verkehrlich stark belastet. Nach den Informationen der Landesregierung (Drucksache 16/478) ist in diesem Bereich von einem durchschnittlich täglichen Verkehr von bis zu 25.500 Fahrzeugen pro Tag auszugehen. Nach Angaben örtlicher Vertreter handelt es sich bei der B482 auch um eine sogenannte Mautfluchtstrecke mit der Folge, dass ein deutlicher Anstieg des Güterverkehrs zu verzeichnen ist. Zudem stellt die Bundesstraße immer wieder eine Ersatz-/Ausweichstrecke für die BAB2 dar, sobald das Autobahnteilstück zwischen den Anschlussstellen Bad EilsenVeltheim -Porta Westfalica durch Unfälle nicht oder nur eingeschränkt befahrbar ist. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger leiden unter dem steigenden Lärmaufkommen. Die Stadt Petershagen hat hierauf unter anderem dadurch reagiert, dass der aktuelle Lärmaktionsplan den Bedarf nach einer Lärmschutzwand anerkannt hat. Nach den dem Fragesteller zur Verfügung stehenden Informationen sollen bereits zahlreiche Betroffene beim Landesbetrieb Straßen.NRW einen Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) gestellt haben. Die durch ein vorhandenes Brückenbauwerk resultierenden schallenden Geräusche der Fahrzeuge gelangen bis in die angrenzenden Wohnsiedlungen hinein. Nach einem Bericht des Mindener Tageblatts vom 26.11.2013 soll ein Vertreter des BUND bei einer durchgeführten Messung eine Lautstärke von 86 Dezibel festgestellt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4776 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die B 482 im angesprochenen Bereich ist eine bestehende Straße in der Baulast des Bundes . Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) richtet sich nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien. Dazu zählt auch, dass die Lärmsituationen anhand der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz in der Baulast des Bundes – VLärmSchRL-97 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90 zu ermitteln und zu bewerten sind. Die Lärmsanierung wird vom Bundesimmissionsschutzgesetz nicht geregelt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Staates auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von der in der Vorbemerkung zu die- ser Kleinen Anfrage geschilderten Problemstellung über die Forderung von Bürgerinnen und Bürgern nach zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Petershagen im Ortsteil Lahde? Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt sowie Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern nach zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Petershagen im Ortsteil Lahde sind der Straßenbauverwaltung bekannt. 2. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um den Lärmschutz in diesem verkehrlich angespannten Bereich substantiell im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern? Grundsätzlich stehen zur Lärmminderung an Straßen aktive und passive Maßnahmen zur Verfügung. Eine überschlägige lärmtechnische Berechnung hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung, die hier anzuwenden sind, in dem betroffenen Bereich der B 482 lediglich an einem Gebäude tags und an 6 vereinzelten Gebäuden nachts überschritten werden. Aufgrund dieser Betroffenheiten gewährt der Bund keine Lärmschutzmaßnahmen. 3. Welche detaillierte Kostenkalkulation hat die Landesregierung vorgenommen, um die etwaigen baulichen Maßnahmen umzusetzen? Eine Verhältnismäßigkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die aktiven Lärmschutzeinrichtungen um ein Vielfaches teurer wären als passive Lärmschutzmaßnahmen. 4. Welche ggf. unterschiedlichen baulichen Konzepte sind denkbar, um den Lärm- schutz an dieser Stelle kurzfristig zu verbessern? 5. Zu welchem Zeitpunkt können insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner damit rechnen, dass die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden sind? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Für die o.g. Gebäude besteht dem Grunde nach Anspruch auf Überprüfung von passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern . Die betroffenen Eigentümer können einen formlosen Antrag auf Gewährung einer Bezuschussung von passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW stellen.