LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4787 17.01.2014 Datum des Originals: 17.01.2014/Ausgegeben: 22.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1836 vom 19. Dezember 2013 der Abgeordneten Manuela Grochowiak-Schmieding BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4675 Verbandsvorsteherin verweigert Transparenz hinsichtlich nicht zweckgebundener Sponsorengelder – schwarze Kasse beim Landschaftsverband Lippe? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1836 mit Schreiben vom 17. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einem Bericht der Lippischen Landeszeitung vom 13.12.2013 ("Anke Peithmann holt PR-Agentur ins Schloss") geht hervor, dass der Landesverband Lippe (LVL) nicht zweckgebundene Sponsorengelder erhalten hat. Über deren Erhalt wurde die Verbandsversammlung weder informiert, noch sind diese im Haushaltsplan 2013 oder 2014 des LVL geführt. Laut Pressemitteilung sollen sie für die Bezahlung einer PR-Agentur zur Unterstützung der Außendarstellung des LVL genutzt werden. Die Verbandsvorsteherin soll sich nach einer Berichterstattung der WDR-Lokalzeit vom 13.12.2013 auch weigern, die Sponsoren öffentlich zu machen. 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der LVL, nicht zweckgebundene oder auch zweckgebundene Sponsorengelder außerhalb seiner Haushaltsführung bzw. außerhalb seines Haushaltes zu führen? Der Landesverband Lippe hat keine rechtlichen Möglichkeiten, nicht zweckgebundene oder auch zweckgebundene Sponsorengelder außerhalb seiner Haushaltsführung zu vereinnahmen bzw. zu verausgaben. Hierzu hat der Landesverband Lippe mir inzwischen folgendes berichtet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4787 2 „Sponsorenmittel werden in der Regel im Haushaltsplan des Landesverbandes Lippe nicht veranschlagt, da es sich dabei um freiwillige Leistungen Dritter handelt. Folglich ist bei Aufstellung des Haushaltes grundsätzlich auch nicht bekannt, ob überhaupt und in welcher Höhe damit gerechnet werden kann. Dementsprechend ist in der Haushaltssatzung des Landesverband Lippe geregelt, dass Mehreinnahmen aus Zuschüssen von dritter Seite (Tit. 282 ...) zusätzlich verausgabt werden können ...“ (§ 2 Abs. 5 der Haushaltssatzung 2013). Der Landesverband Lippe hat ferner darauf hingewiesen, dass im Haushaltsjahr eingehende Sponsorengelder sachgerecht als Einnahme gebucht werden. 2. Inwieweit besteht rechtlich die Möglichkeit, in der Phase der vorläufigen Haus- haltsführung Verträge abzuschließen, die aus nicht zweckgebundenen Sponsorengelder gezahlt werden sollen? Für den Landesverband Lippe ist gesetzlich vorgesehen, das für das Land NordrheinWestfalen geltende Haushaltsrecht sinngemäß anzuwenden. Der Landesverband Lippe erledigt seine Aufgaben im Rahmen seiner Selbstverwaltung und hat daher für seine Regelungen bei einer vorläufigen Haushaltsführung einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Dies gilt insbesondere für eine Verwendung von nicht vorhersehbaren Mehreinnahmen, die das Ergebnis des Haushaltes grundsätzlich nicht belasten. 3. Ist der Aufsichtsbehörde des LVL bekannt, ob für Sponsorengelder Spendenquit- tungen ausgestellt wurden oder werden sollen, insbesondere für die Sponsorengelder , die für die Bezahlung einer PR-Agentur genutzt werden? Der Landesverband Lippe hat hierzu folgende Aussage getroffen: „ Für zweckgebundene Geldspenden, aber auch für Sachspenden stellt der Landesverband Lippe auf Wunsch des Spenders Spendenbescheinigungen im Rahmen des Steuerrechts aus. Die hier in Rede stehenden Sponsorengelder basieren auf einem Sponsorenvertrag, der die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhaltet. Diese wurde im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuererklärung des Landesverbandes Lippe an das Finanzamt abgeführt. Eine Spendenbescheinigung wurde daher nicht ausgestellt“ 4. Welche Schritte plant das Innenministerium als Aufsichtsbehörde gegenüber dem LVL einzuleiten, um diese Sachverhalte zu klären? Der Landesverband Lippe hat zu den Sachverhalten berichtet. Es ist beabsichtigt, die Fragestellungen , die sich aus Sponsoring oder aufgrund von Spenden ergeben, mit dem Landesverband Lippe weiter zu erörtern. 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die Weigerung der Verbandsvorstehe- rin, den Sponsor zu benennen, mit der Transparenzverpflichtung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft vereinbar sein? Nach Angabe des Landesverbandes Lippe wurde inzwischen der Verbandsversammlung im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung am 21.12.2013 ein umfassender Überblick über die Sponsoren des Landesverbandes Lippe gegeben. Zudem wurden im öffentlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4787 3 Teil der Sitzung und gegenüber der Presse alle Sponsorengeber oder wesentlichen Spender genannt.