LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/479 02.08.2012 Datum des Originals: 01.08.2012/Ausgegeben: 07.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 106 vom 9. Juli 2012 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/199 Wie beabsichtigt die Landesregierung den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlenrevier zu fördern? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 106 mit Schreiben vom 1. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung die Innovationsregion Rheinisches Revier gegründet. Mit diesem Zusammenschluss aus vielen Akteuren des Braunkohlenreviers soll der Strukturwandel unterstützt werden. Der arbeitsintensive Bergbau hatte traditionell hohe Beschäftigungseffekte für die Region. Ebenso hat das vor- und nachgelagerte Gewerbe von der Braunkohlengewinnung und der Stromerzeugung profitiert. Gleichwohl werden durch die Tagebaue aber auch Kulturlandschaften zerstört. Diesem Prozess muss schon heute Rechnung getragen werden, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Landschaft wieder neu gestaltet werden kann. Mitte 2011 wurde in Nordrhein-Westfalen das Wasserentnahmeentgelt wieder eingeführt. Erstmals unterliegen auch die vom Bergbautreibenden durchgeführten Sümpfungsmaßnahmen rund um die Tagebaue dieser Abgabe. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Mittel, die zur Finanzierung von Projekten in den Strukturwandelregionen genutzt werden könnten. Um dem Strukturwandel frühzeitig zu begegnen wurde im Kreis Düren bereits 2006 die „Entwicklungsgesellschaft indeland“ gegründet. Bis heute hat die Gesellschaft eine ganze Reihe von Projekten umgesetzt. Insbesondere der „Indemann“ auf einer ehemaligen Abraumhalde bei Inden hat sich zu einem Publikumsmagneten entwickelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/479 2 Die „Indelandgesellschaft“ hat nun mit Herrn Jens Bröker einen hauptamtlichen Geschäftsführer eingestellt, der anlässlich seiner öffentlichen Vorstellung gegenüber der „Dürener und Jülicher Zeitung“ äußerte: „Das Land legt jetzt entsprechende Förderprogramme auf. Wer da nicht rechtzeitig dabei ist, verschwindet.“ 1. Welche konkreten Förderprogramme legt die Landesregierung auf, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu gestalten? Die Landesregierung legt keine konkreten Programme auf, um den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu gestalten. Die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) ist als langfristig angelegter Prozess zu verstehen, in dem es darum geht, Strategien zur Steigerung des Innovationspotenzials des Rheinischen Reviers zu entwickeln. Damit soll der zu erwartende Strukturwandel frühzeitig und aktiv gestaltet werden. Daraus resultierende Projekte werden aus den laufenden Programmen der Landesregierung mit Priorität gefördert. 2. Liegen der Landesregierung bereits förderfähige, auf den Strukturwandel der Region zielende Projekte aus dem Rheinischen Revier vor? Das vom Programmbeirat der Innovationsregion Rheinisches Revier verabschiedete „Innovationsprogramm 1.0“ ist Ausdruck der langfristig angelegten strategischen Ausrichtung der IRR. Es enthält im operativen Teil 22 Projektvorschläge, die teilweise auch eine Förderung zum Ziel haben. Fördermöglichkeiten werden zurzeit geprüft. Mit ersten Bewilligungen ist noch in diesem Jahr zu rechnen. 3. In welchem Zeitraum kann die „Indeland GmbH“ mit ersten Fördergeldern rech- nen? In die Strukturen und Prozesse der IRR ist die Entwicklungsgesellschaft Indeland einbezogen , ohne dass sie ihre Selbständigkeit verliert. In diesem Sinne beabsichtigt das Land auch die wirtschaftsstrukturelle Entwicklung der Teilregion Indeland zu unterstützen. Das kann durch ein Förderprojekt geschehen. Wenn die Region prüffähige Förderanträge einreicht, ist innerhalb von ca. zwei Monaten mit einer Bewilligung zu rechnen. 4. Beabsichtigt die Landesregierung die finanziellen Mittel, welche durch das Was- serentnahmeentgelt eingenommen werden, der Braunkohle-Region zur Verfügung zu stellen? Die Verwendung der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt unterliegt nach § 9 Wasserentnahmeentgeltgesetzes (WasEG) einer Zweckbindung. Nach § 9 Absatz 2 WasEG werden die Einnahmen vorrangig für Maßnahmen zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie verwandt. Hierzu können auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen in der Braunkohleregion gehören, soweit sie die Voraussetzungen der einschlägigen Förderrichtlinien erfüllen. So wird z.B. der künftige notwendige Rückbau der Erft im Zusammenhang mit den sich ändernden Tagebauaktivitäten in der Braunkohlenregion vom Land NRW unterstützt . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/479 3 5. Was unternimmt die Landesregierung um eine stärkere Mitfinanzierung des Strukturwandels durch die RWE-Power AG zu sichern? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich die RWE-Power AG spürbarer und nachhaltiger in die IRR einbringen muss. Die Landesregierung wird bei der Finanzierung geeigneter Projekte RWE ersuchen, Eigenanteile zu übernehmen bzw. eigene strukturwirksame Projekte im Schulterschluss mit der Region zu entwickeln. Soweit es der Umsetzung von Projekten dienlich ist, werden Gespräche mit den jeweils relevanten Fachebenen des Konzerns zu führen sein.