LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4790 17.01.2014 Datum des Originals: 17.01.2014/Ausgegeben: 22.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1809 vom 5. Dezember 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/4570 Beschaffung von Dienstfahrzeugen durch das Land Nordrhein-Westfalen – Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit von Leasingfahrzeugen als Alternative zum Fahrzeugkauf? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1809 mit Schreiben vom 17. Januar 2014im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Landläufig herrscht die Meinung vor, dass das Leasing von Fahrzeugen insbesondere im öffentlichen Bereich eine reizvolle Alternative zum Kfz-Kauf ist (Behördenleasing). Bloße wirtschaftliche Erwägungen sprechen oftmals für diese Praxis, da hohe Anschaffungskosten entfallen, die monatlichen Raten überschaubar gestaltet sind und nach einer gewissen Zeit recht problemlos ein Fahrzeugtausch möglich ist. Unvorhersehbare Kosten (wie Wertverlust durch Marktentwicklung) entstehen dabei selten, vorausgesetzt, die vertraglichen Regeln zu Pflege und Wartung des Fahrzeugs werden eingehalten. Leasingverträge sind in der Vergangenheit auch von den öffentlichen Verwaltungen häufig favorisiert worden, da sich dann wie bei einer Privatperson der entstehende Aufwand für Kauf und Verkauf reduziert und auch das Risiko durch entstehende Wertverluste an den Fahrzeugen kalkulierbarer wird. Zudem bieten viele Hersteller großen Behörden, dem Land oder den Gemeinden interessante Sonderkonditionen beim Leasing an. Dieses sogenannte Behördenleasing bietet der öffentlichen Hand üblicherweise noch wesentlich günstigere Konditionen als Privatpersonen oder Unternehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4790 2 Noch in diesem Sommer hat beispielsweise die Aachener Zeitung am 24. August 2013 über die mittels Behördenleasing finanzierten gehobenen Dienstfahrzeuge der Bürgermeister und Landräte im Aachener Raum berichtet: „So gewähre zum Beispiel Mercedes-Benz für seine Referenzfahrzeuge der E-Klasse besonders hohe Rabatte. Bei einer Leasingrate von rund 250 Euro im Monat kann sich eine Kommune dann durchaus einen Mercedes GLK leisten.“ – und weiter: „Für die Kommunen rechnet sich das Behörden-Leasing: keine Anschaffungskosten, kein Wertverlust, jedes Jahr ein Fahrzeug, das technisch auf dem neuesten Stand ist. Das Leasingpaket, das in der Regel keine Anzahlung und keine Schlussrate enthält, ist verhandelbar, die Rate steuerlich absetzbar . Von Herstellerseite will man sich zu den Leasingangeboten für Behörden nicht äußern . Es gebe da keine Standards, heißt es bei Mercedes-Benz lediglich. Die Leasingverträge würden mit jeder Kommune extra ausgehandelt. Die Fahrzeuge werden in der Regel für ein Jahr geleast, was zur Folge hat, dass viele Bürgermeister mit nagelneuen Autos unterwegs sind.“ Es ist anzunehmen, dass das Land Nordrhein-Westfalen ähnlich gute – wenn nicht noch bessere – Konditionen aufgrund der Losgröße bei Bestellmengen zur Finanzierung seines Fuhrparkes aushandeln kann und dies auch so handhabt. Medienberichten zu Folge wird in einigen Kommunen nun jedoch immer häufiger von der bisherigen Praxis abgewichen, Dienstfahrzeuge grundsätzlich nur über Leasingverträge zu beschaffen. Ein Kauf von Fahrzeugen sei mittlerweile vielfach wirtschaftlicher und deshalb vorzuziehen, ist beispielsweise im Express Köln vom 3. November 2013 nachzulesen. Das Ordnungsamt der Stadt Köln will demnach bis zum Jahresende 22 neue Autos kaufen: „Dies sei wirtschaftlicher als Leasingverträge, wie auch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt . Insgesamt 413.012,15 Euro – im Schnitt gut 18.773 Euro pro Auto – will die Stadt ausgeben , das preiswerteste kostet 14.000 Euro, das teuerste fast 21.000 Euro. Bestellt werden sollen zehn Ford B-Max, sechs Ford Focus, drei Ford Fiesta und drei Ford Ka.“ Nach bisherigem Kenntnisstand sind in den vergangenen Jahren aus reinen Gründen der Wirtschaftlichkeit Dienstfahrzeuge seitens des Landes hauptsächlich als Leasingfahrzeuge beschafft worden. Im Haushaltsplanentwurf 2014 ist eine solche Veränderung der relevanten Haushaltstitel auch nicht zu erkennen. Insgesamt steigen dort die geplanten Ausgaben für „Mieten und Pachten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge“ – worunter auch die Leasinggebühren fallen – um 3,5 Prozent im Vergleich zum Haushalt 2013. Umgekehrt sinkt aber der Ansatz für den „Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen“ im Jahresvergleich auch um rund 3 Prozent. Jedoch ist es bekanntlich aufgrund von unterschiedlichen Deckungsfähigkeiten und übergeordneten Haushaltstiteln nicht zwangsläufig möglich, den Willen der Landesregierung in puncto Art der Fahrzeugbeschaffung allein aus dem Haushaltsplanentwurf abzulesen. Grundsätzlich steht es der Landesregierung selbstverständlich frei, zu entscheiden, von der gängigen Praxis der Leasing-Finanzierung wieder abzuweichen, sofern ein Ankauf und der spätere Verkauf von Fahrzeugen aufgrund veränderter Vertragskonditionen doch günstiger sein sollte. Für das Parlament ist es jedoch von Interesse zu erfahren, in welcher Weise das Land basierend auf jeweils welchen (ggf. neuen) Erkenntnissen in dieser Frage verfährt. Im Folgenden ist bei Abfragen zu den Ressorts stets der gesamte Behördenbereich, also das Ministerium und sämtliche nachgelagerte Dienststellen gemeint, deren Anschaffungen aus dem Landeshaushalt bezahlt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4790 3 Vorbemerkungen der Landesregierung Im Landesdienst werden verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen benötigt (Nutz- und Sonderfahrzeuge , PKW, etc.). Für deren Beschaffung ist die Bedarfslage der jeweiligen Dienststelle maßgeblich. Daher erfolgt die Beschaffung von Kraftfahrzeugen vielfach durch die kraftfahrzeughaltenden Dienststellen selbst. Die Rahmenbedingungen werden durch die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes und die jährlich durch das Finanzministerium herausgegebenen näheren Bestimmungen (sog. Beschaffungsliste) festgelegt. Die Einsatzfahrzeuge der Polizei und des Verfassungsschutzes sind hiervon nicht erfasst. Zentralbeschaffungen erfolgen nur, wenn größere Stückzahlen gleicher Art beschafft werden sollen, z.B. Polizeistreifenfahrzeuge oder Pkw bestimmter Größenklassen. Seit dem Jahr 2000 schreibt das Finanzministerium die Rahmenverträge für Pkw der Stufen 1 und 2 (Kleinwagen und Kompaktklasse ) zentral aus, da durch die großen Stückzahlen deutlich bessere Konditionen zu erzielen sind als bei Einzelbeschaffungen. In den Jahren 2000 bis 2012 wurden sowohl Kaufals auch Leasingverträge ausgeschrieben. Während in den früheren Jahren diese Fahrzeuge primär geleast wurden, geht die Landesverwaltung insbesondere bedingt durch die stark gestiegenen Leasingraten vermehrt dazu über, die Fahrzeuge wieder zu kaufen (Polizei ab 2012, übrige Verwaltung ab 2013). Im Rahmen der zugrundeliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind beim Leasing insbesondere die Faktoren Leasingrate und Rückgabekosten (incl. Ersatz der vom Leasinggeber geltend gemachten Schäden am Fahrzeug), bei Kauffahrzeugen der Kaufpreis, der voraussichtlich zu erzielende Verkaufserlös (Restwert) und die Verwertungskosten zu berücksichtigen. Zur Entscheidungsfindung bei Einzelbeschaffungen erhalten die Dienststellen als Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung die „Landeskonditionen“ der Hersteller für Kauf und Leasing mitgeteilt. Als Vergabekriterien werden bereits seit dem Jahr 2004 neben den dienstlichen Erfordernissen wirtschaftliche und umweltbezogene Faktoren berücksichtigt. Aus Gründen des Geheimschutzes wurden die vom Verfassungsschutz beschafften Dienstfahrzeuge bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht berücksichtigt (vgl. § 23 Abs. 1 S. 3 Verfassungsschutzgesetz NRW). 1. Wie viele Dienstfahrzeuge hat unser Land jeweils jährlich in den letzten zehn Jahren, jeweils differenziert nach den einzelnen Ressorts, einerseits auf dem Wege des Leasings oder andererseits als käufliche Erwerbung beschafft? Eine Aufstellung ist der Antwort als Anlage 1 beigefügt. 2. Auf Grundlage welcher konkreten jeweiligen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind diese Entscheidungen für die Beschaffung der Fahrzeuge aus Frage 1 (Leasing versus reiner Kauf, Herstellerauswahl etc.) getroffen worden? (bitte unter Angabe der Berechnungen) In der Vorbemerkung wurde ein Überblick über die Praxis der Fahrzeugbeschaffung im Land NRW gegeben. Die vielfach dezentrale Vergabepraxis lässt eine vollständige Beantwortung der Frage nicht zu. Es ist davon auszugehen, dass in den letzten zehn Jahren mehrere Hundert Vergabeverfahren durch die Dienststellen vor Ort durchgeführt wurden. Eine vollständige Aufbereitung dieser Unterlagen ist in angemessener Zeit nicht möglich. Zudem werden Vergabeunterlagen nur über einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt, wodurch die Auswertungsmöglichkeiten maximal auf diese Periode eingeschränkt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4790 4 Als Praxisbeispiel ist die Beschaffung der Einsatzfahrzeuge der Polizei zu nennen, die zentral ausgeschrieben werden. Die Polizei hat sich bei den letzten Wirtschaftlichkeitsberechnungen an dem Konzept der Bundesverwaltung (WiBe 4.1 der Empfehlungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) orientiert. Dabei wurde zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit die Software WiBe 21 bzw. WiBe 2011 eingesetzt. Trotz zuvor durchgeführter Wirtschaftlichkeitsberechnung zugunsten des Fahrzeugkaufs wurden bei der letzten Ausschreibung von 2.000 neuen „Funkstreifenwagen der Funktion 021“ Leasing- und Kaufangebote gleichermaßen zugelassen, um einen Vergleich zu echten Marktbedingungen sicherzustellen. Unabhängig von der Finanzierungsart wurden die Gesamtkosten der Angebote mit Hilfe der Kapitalwertmethode berechnet. Letztendlich hat das Ausschreibungsverfahren das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung bestätigt, dass der Kauf die wirtschaftlichere Alternative darstellte. Die Beschaffungen aus dieser Ausschreibung sind im zweiten Halbjahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 erfolgt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die übrige Landesverwaltung kommen ebenfalls überwiegend zu dem Ergebnis, dass der Kauf die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Für die Fahrzeugsegmente, bei denen zentrale Rahmenverträge abgeschlossen werden (Kleinwagen , Kompaktwagen) wurden ab dem Jahr 2013 ausschließlich Rahmenverträge über Kauffahrzeuge abgeschlossen. Aufgrund bestehender Leasingverträge konnten im Segment Kleinwagen bis Ende 2013 und im Segment Kompaktwagen bis Ende 2012 Leasingfahrzeuge bestellt werden. 3. Welche finanziellen Gesamtaufwendungen sind jeweils den einzelnen Ressorts für den jährlichen Fuhrparkbetrieb in der Summe sowie für ein durchschnittliches Kraftfahrzeug im letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr im Ist entstanden? (bitte Vollkostenangabe, also inklusive der Reparaturen, des Treibstoffs etc.) Zum ersten Teil der Frage ist der Antwort eine Aufstellung als Anlage 2 beigefügt. Der zweite Teil der Frage lässt sich nicht aussagekräftig beantworten, da sich ein „durchschnittliches Kraftfahrzeug“ angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Kraftfahrzeuge und Einsatzbedingungen nicht definieren lässt. 4. Mit jeweils welcher Anzahl gelieferter Fahrzeuge und unter Angabe des dafür zugrundeliegenden Vergabeverfahrens sind dabei differenziert nach den einzelnen Ressorts die unterschiedlichen Hersteller mit Bestellaufträgen jeweils zum Zuge gekommen? Eine Aufstellung ist der Antwort als Anlage 3 beigefügt. 5. Auf welchem Finanzierungsweg soll nach Auffassung der Landesregierung, ba- sierend auf bisherigen oder ggf. neuen Erkenntnissen der Wirtschaftlichkeitsberechnung , künftig die Beschaffung und Bewirtschaftung von Dienstfahrzeugen durchgeführt werden? (also Leasing oder reiner Erwerb ohne begleitendes Finanzierungsgeschäft ) Die Entscheidung zu Kauf oder Leasing wird nach den in der Landeshaushaltsordnung und in der Beschaffungsliste des FM vorgegebenen Maßstäben weiterhin dezentral in den Dienststellen getroffen. Damit sind weiterhin die Finanzierungswege Kauf und Leasing möglich . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4790 5 Die zentralen Beschaffungsstellen der Polizei und des Finanzministeriums gehen bei der Beschaffung von Polizeifahrzeugen bzw. den Rahmenverträgen für die Pkw-Segmente Kleinwagen und Kompaktwagen davon aus, dass gegenwärtig der Kauf wirtschaftlicher ist. Ursache dafür sind sehr gute Einkaufskonditionen und günstige Prognosen für die Weitervermarktung der Fahrzeuge. Der somit zu erwartende geringe Wertverlust während der vorgesehenen Nutzungsdauer ist niedriger als zurzeit angebotene Leasingraten. Die genannten Faktoren werden bei künftigen Vergabeverfahren erneut überprüft, so dass bei entsprechenden Konditionen Leasingverträge eine Option bleiben. Kleine Anfrage 1809 Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl der beschafften Dienstfahrzeuge insgesamt (Pkw, Nutzfahrzeuge, etc.) Leasing 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Staatskanzlei 59 56 60 62 62 63 62 63 67 71 MSW 0 0 0 0 0 0 3 3 3 3 FM 55 55 64 70 456 610 690 676 350 380 MBWSV 147 149 172 235 222 270 200 220 112 144 MWEIMH 18 17 17 16 23 20 20 26 25 18 MIK (ohne Polizei) 28 35 34 24 38 122 160 184 168 129 MIK (Polizei) 1025 1056 1288 1008 1077 1053 726 1641 1170 104 MAIS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 JM 81 91 101 97 102 105 105 94 69 52 MKULNV 3 3 3 2 2 11 16 45 1 79 MIWF 2 2 2 2 2 3 3 3 3 2 MFKJKS 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 MGEPA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kauf 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Staatskanzlei 0 2 3 1 2 3 1 0 0 0 MSW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 FM 2 3 0 0 17 27 26 27 39 106 MBWSV 116 143 132 138 211 201 183 120 131 187 MWEIMH 13 8 9 10 10 10 14 12 11 24 MIK (ohne Polizei) 12 20 14 6 19 16 26 32 13 21 MIK (Polizei) 701 795 811 1175 800 946 964 755 727 1868 MAIS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 JM 4 5 10 12 15 22 15 35 28 37 MKULNV 0 0 0 1 0 93 48 37 49 63 MIWF 0 1 1 0 2 4 0 0 2 0 MFKJKS 0 0 0 2 1 0 0 1 0 0 MGEPA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Anmerkungen allg. JM MIWF Die Aufbewahrungsfrist für Beschaffungsunterlagen beträgt fünf Jahre, daher sind die Angaben der Jahre vor 2008 zum Teil unvollständig. Die Daten des Justizvollzugs konnten kurzfristig für die Jahre 2010-2012 ermittelt werden. Die Daten der Jahre 2003-2009 sind ohne den Vollzugsbereich abgebildet. Angaben enthalten nur Daten der staatlichen Hochschulen; ohne Daten der freien Hochschulen. Kleine Anfrage 1809 Anlage 2 zu Frage 3 Gesamtaufwendungen für den Fuhrpark im Jahr 2012 (nur Pkw) Staatskanzlei 0 € 365.688 € 70.931 € 302.672 € 82 739.291 € MSW 0 € 4.780 € 0 € 7.600 € 3 12.380 € FM 1.084.869 € 1.442.967 € 348.670 € 876.483 € 786 3.752.989 € MBWSV 626.701 € 181.389 € 589.339 € 938.796 € 663 2.336.225 € MWEIMH 216.114 € 78.254 € 32.480 € 68.442 € 65 395.355 € MIK (ohne Polizei) 317.814 € 731.823 € 238.243 € 564.701 € 256 1.852.581 € MIK (nur Polizei) 59.341.143 € 13.237.729 € 17.143.861 € 20.279.236 € 11000 110.001.969 € MAIS 0 € 3.086 € 6.357 € 3.980 € 0 13.423 € JM 340.201 € 231.787 € 97.555 € 274.287 € 171 943.830 € MLULNV 1.021.690 € 180.445 € 578.638 € 762.285 € 481 2.543.057 € MIWF 0 € 7.900 € 7.800 € 18.800 € 11 34.500 € MFKJKS 0 € 0 € 4.484 € 9.063 € 3 13.547 € MGEPA 19.946 € 0 € 1.000 € 3.000 € 1 23.946 € Anmerkungen: JM: Ohne Vollzugsbereich Das MAIS nutzt gegen Aufwandserstattung zwei Pkw der Staatskanzlei. Reparaturen etc. Gesamtbestand GesamtkostenKauf Leasing Treibstoff Kleine Anfrage 1809 Anlage 3 zu Frage 4 Beschaffte Fahrzeuge im Jahr 2012 Hersteller/Modell Anzahl Rahmen- vertrag Vergabe durch Dienststelle Ford Fiesta MKULNV 2 x Opel Corsa FM 4 x JM 1 x Peugeot 207 MBWSV 1 x VW Polo FM 79 x MIWF 1 x MIK (ohne Polizei) 29 x MBWSV 9 x JM 13 x MWEIMH 10 x Ford Focus Kombi MKULNV 42 x FM 289 x MIK (ohne Polizei) 94 x MBWSV 138 x JM 15 x MWEIMH 1 x Ford C-Max MIK (ohne Polizei) 1 x Renault Megane Kombi MKULNV 4 x FM 65 x MIK (ohne Polizei) 3 x MBWSV 4 x JM 9 x MWEIMH 15 x VW Golf MBWSV 18 x Ford Mondeo MGEPA 1 x MIK (ohne Polizei) 2 x MBWSV 1 x VW Passat JM 1 x Audi A4 MSW 3 x MKULNV 1 x FM 1 x MIWF 1 x MIK (ohne Polizei) 9 x JM 12 x BMW 318 JM 3 x Audi A 6 FM 3 x MIK (ohne Polizei) 6 x MBWSV 1 x JM 3 x Mercedes E 200 JM 1 x Audi A 8 JM 1 x BMW 520 MIK (ohne Polizei) 1 x JM 3 x Skoda Oktavia MKULNV 1 x VW Caddy MKULNV 1 x MIK (ohne Polizei) 2 x MBWSV 1 x Renault Kangoo ZE MIK (ohne Polizei) 1 x Ford Ranger MKULNV 2 x Skoda Yeti MKULNV 38 x FM 5 x MIK (ohne Polizei) 2 x MBWSV 9 x Suzuki Vitara MIK (ohne Polizei) 1 x Nissan NP 300 MKULNV 3 x VW Crafter MKULNV 1 x VW T5 MKULNV 21 x MBWSV 6 x VW Transporter FM 2 x MIK (ohne Polizei) 2 x JM 1 x Opel Vivaro MIK (ohne Polizei) 1 x Mercedes Van MIK (ohne Polizei) 4 x Mercedes Sprinter FM 2 x MIK (ohne Polizei) 2 x Mercedes Lkw FM 2 x MIK (ohne Polizei) 1 x Hako Ecotrak MGEPA 1 x MAN Lkw MIK (ohne Polizei) 3 x Volkswagen AG MIK (Polizei) 294 x Volkswagen AG (FuStKw 021) MIK (Polizei) 1.205 x Volkswagen AG MIK (Polizei) 75 x Adam Opel GmbH MIK (Polizei) 144 x Adam Opel GmbH MIK (Polizei) 11 x Daimler AG MIK (Polizei) 83 x Daimler AG MIK (Polizei) 30 x BMW MIK (Polizei) 29 x BMW MIK (Polizei) 10 x Ford MIK (Polizei) 13 x Audi MIK (Polizei) 31 x Skoda MIK (Polizei) 22 x Toyota MIK (Polizei) 1 x Mitsubishi MIK (Polizei) 6 x Suzuki MIK (Polizei) 9 x Ducati MIK (Polizei) 3 x Nissan MIK (Polizei) 2 x Citroen MIK (Polizei) 8 x Volvo MIK (Polizei) 13 x Renault MIK (Polizei) 2 x Kia MIK (Polizei) 1 x Seat MIK (Polizei) 12 x Peugeot MIK (Polizei) 3 x Subaru MIK (Polizei) 1 x Audi Staatskanzlei 20 x BMW Staatskanzlei 26 x Mercedes Staatskanzlei 24 x Citroen / Transporter MBWSV 28 x Daimler AG / Unimog MBWSV 18 x Daimler AG / LLKW MBWSV 10 x Renault / Transporter MBWSV 13 x VW / Kleintransporter MBWSV 7 x IVECO / LKW 18 t MBWSV 28 x IVECO / LLKW 3,5 t MBWSV 24 x div. / Geräteträger MBWSV 15 x Kleintraktor JM 1 x Anmerkung: Ohne Justizvollzugsbereich.