LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4805 21.01.2013 Datum des Originals: 21.01.2014/Ausgegeben: 24.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1840 vom 19. Dezember 2013 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/4683 Rückstellungen für die Folgen des Altbergbaus in NRW Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1840 mit Schreiben 21. Januar 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21. November wurde bei Bauarbeiten im Bereich des Hauptbahnhofs Essen ein einsturzgefährdeter Bergbaustollen entdeckt. Während der Sicherungsmaßnahmen kam es zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr durch Umleitungen und Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich des Essener Hauptbahnhofs. Auf den Sanierungskosten von rund einer Millionen Euro bleibt wohl das Land NRW sitzen. Der Vorfall macht deutlich, welche enormen Gefahrenpotentiale vom Altbergbau in NRW ausgehen. Auf das Land NRW sowie auf die Rechtsnachfolger des Altbergbaus kommen in den kommenden Jahren hohe Sanierungskosten zu. Sofern es aufgrund des Altbergbaus zu Schäden wie in Essen kommt, ist zudem Schadenersatz zu leisten. So muss RWE für die Spätfolgen von 1900 Schächten und Stollen im Ruhrgebiet aufkommen , Eon für 5500, die RAG für rund 4000 und Thyssen-Krupp immerhin für 125. Die Unternehmen haben bisher in unterschiedlichem Umfang Rückstellungen für den Altbergbau gebildet : RWE hat für entsprechende Risiken einem Zeitungsbericht zu Folge 2,9 Mrd. Euro zurückgestellt, wobei ein Großteil der Rückstellungen für die Folgenbeseitigung der Tagebaue im rheinischen Revier vorgesehen sind. Während die RAG für 4000 Anlagen Rückstellungen in Höhe von 3,3 Mrd. Euro gebildet hat, hat Eon für 5500 Anlagen bislang lediglich 280 Mio. Euro Rückstellungen gebildet. Thyssen-Krupp macht nach Medienberichten bislang keine Angaben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4805 2 1. Besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass bei zu geringen Rückstellungen der Unternehmen im Schadensfall der Steuerzahler haftet? Soweit Unternehmen als Verhaltens- oder Zustandsstörer nach dem Gesetz über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) des Landes Nordrhein-Westfalen für die Abwehr von altbergbaubedingten Gefahren ordnungsrechtlich verantwortlich sind, besteht die Verantwortung unabhängig von der Höhe der im Unternehmen gebildeten Rückstellungen. 2. Sind nach Ansicht der Landesregierung die von den Unternehmen gebildeten Rückstellungen ausreichend? 3. Wenn nein: Wird die Landesregierung die Unternehmen in die Pflicht nehmen, höhere Rückstellungen zu bilden? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Unternehmen ihrer aus den Vorschriften des Handelsrechts resultierenden Verpflichtung hinsichtlich der Bildung von Rückstellungen nachkommen und auch für die aus dem Altbergbau resultierenden Lasten Rückstellungen in ausreichender Höhe bilden.