LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4848 22.01.2014 Datum des Originals: 22.01.2014/Ausgegeben: 27.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1793 vom 29. November 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/4526 Kosten der 2. NRW-Nachhaltigkeitstagung am 18. November 2013 im Landtag Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1793 mit Schreiben vom 22. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales , der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, der Ministerin für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. November 2013 fand im Düsseldorfer Landtag die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltete „2. NRW-Nachhaltigkeitstagung“ statt. Nach eigenen Angaben diente die Tagung dazu, die von allen Ressorts der Landesregierung gemeinsam mit externen Akteuren zu erarbeitende Nachhaltigkeitsstrategie vorzubereiten. Die Eckpunkte für diese Strategie wurden bereits von der Landesregierung erarbeitet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die Nachhaltigkeit zu einem Leitprinzip erklärt. Nachhaltigkeit wird dabei als Verbindung von sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer Vernunft mit ökologischer Verantwortung verstanden. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung am 12.11.2013 „Eckpunkte einer Nachhaltigkeitsstrategie für NRW“ verabschiedet. Bis Ende 2015 soll unter Beteiligung aller Landesministerien sowie im Dialog mit Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Kommunen und der Wissenschaft eine Landesnachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werden. Die jährlichen NRW-Nachhaltigkeitstagungen haben in diesem Dialog-Prozess eine wichtige Funktion. Sie dienen dem Austausch der Akteure zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4848 2 strategischen und fachlichen Fragen und damit zur Vorbereitung von Elementen der späteren Nachhaltigkeitsstrategie. Demzufolge wird zu den Konferenzen ein breites Spektrum an Akteuren eingeladen. An der 1. NRW-Nachhaltigkeitstagung im November 2012 in Duisburg nahmen 320 Personen teil. An der 2. NRW-Nachhaltigkeitstagung am 18.11.2013 haben 380 Personen aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Kommunen, der Wissenschaft, aus der Landesverwaltung NRW sowie den Verwaltungen anderer Bundesländer und des Bundes teilgenommen. Wegen der beschränkten Raumkapazitäten im Landtag musste die Teilnahmezahl auf 380 begrenzt werden und die Registrierung trotz weiterhin großen Interesses bereits zwei Wochen vor der Tagung geschlossen werden. Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen haben als Referierende und Teilnehmende an der Tagung teilgenommen. Die Tagung wurde begleitet durch die Website www.nrw-nachhaltigkeitstagung.nrw.de. Die 2. NRWNachhaltigkeitstagung wurde nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimaneutralen Veranstaltungsmanagements durchgeführt. Weitere Informationen zu dem geplanten NRW-Nachhaltigkeitsstrategie-Prozess können dem Bericht an die Landtagspräsidentin vom 12.11.2013 entnommen werden, LandtagsVorlage 16/1271. Auch im kommenden Jahr soll wieder eine NRW-Nachhaltigkeitstagung stattfinden. 1. Wie hoch war der Gesamt-Kostenaufwand zur Durchführung der 2. NRW- Nachhaltigkeitstagung am 18. November 2013? 2. Welche Kosten sind im Zuge der Vorbereitung dieser Konferenz in den einzelnen Fachministerien (inklusive nachgeordneter Behörden) entstanden? 3. Wie viele Mitarbeiter waren bzw. sind mit dieser Tagung in den einzelnen Fachmini- sterien beschäftigt? Die Fragen 1-3 werden gemeinsam beantwortet. Die Kosten der Agentur, die den Auftrag zur Durchführung der Nachhaltigkeitstagung 2013 auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung erhalten hat, betragen insgesamt 80.460,91 €. Darin enthalten sind Leistungen für die Planung, Organisation und Durchführung der ganztägigen Veranstaltung mit zwei Plenarteilen, 10 Workshops, 20 Ständen beim Markt der Möglichkeiten, sowie eine Online-Begleitung über www.nrw-nachhaltigkeitstagung.nrw.de. Diese Kosten der Veranstaltung wurden vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) aus dem Kapitel 10 020 Titelgruppe 66 „Nachhaltige Entwicklung“ getragen. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Tagung waren primär die drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Nachhaltigkeitsstrategien im MKULNV betraut. Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen und zur Vorbereitung von einzelnen Workshops waren neben dem MKULNV auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Finanzministerium, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beteiligt. Die damit verbundenen Kosten sind nicht konkret bezifferbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4848 3 4. Wie hoch waren die Kosten zur Durchführung der 1. NRWNachhaltigkeitskonferenz ? Die Kosten der Agentur, die den Auftrag zur Durchführung der Nachhaltigkeitstagungen im November 2012 in Duisburg auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung erhalten hat, betrugen 77.720,17 € für eine ganztägige Veranstaltung mit 320 Teilnehmenden, zwei Plenarteilen und vier Workshops. Diese Kosten wurden vom MKULNV aus dem Kapitel 10 020 Titelgruppe 66 „Nachhaltige Entwicklung“ finanziert. 5. Mit welchen weiteren Kosten im Zuge der fortgeführten Ausarbeitung der Nachhal- tigkeitsstrategie rechnet die Landesregierung? Für die Koordination des Nachhaltigkeitsprozesses, einschließlich der weiteren NRWNachhaltigkeitstagung , stehen Mittel im Einzelplan 10 im Kapitel 10 020 Titelgruppe 66 „Nachhaltige Entwicklung“ zur Verfügung. Aktivitäten zu den einzelnen Handlungsfeldern und die Umsetzung der Strategie entwickeln und finanzieren die fachlich betroffenen Ressorts in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel.