LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4852 22.01.2014 Datum des Originals: 21.01.2014/Ausgegeben: 27.01.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1848 vom 13. Dezember 2013 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/4691 Teilabriss der ehemaligen Polizeischule: Wieso sollen Linnicher Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1848 mit Schreiben vom 21. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der südliche Eingang der Stadt Linnich wird seit mehr als einem Jahrhundert durch einen Bau geprägt, der früher einmal das „Königliche Lehrerseminar“ beherbergte und später als Teil der Polizeischule diente. Auch Studenten des „Freshman Instituts“ der Fachhochschule Aachen waren zwischenzeitlich darin untergebracht. Durch Berichte der Jülicher Zeitung vom 15. November 2013 und 16. Dezember 2013 wurde bekannt, dass dieses Gebäude, welches dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) gehört, zeitnah abgerissen werden soll. Nach Bekanntwerden der Problematik hat der Rat der Stadt Linnich eine Erklärung verabschiedet, in welcher der BLB und das Land Nordrhein-Westfalen als Eigner aufgefordert werden, das Grundstück inklusive Gebäude und Baumbestand einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Der Appell der Kommunalpolitik wird im Übrigen von hunderten Linnicher Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen , die bereits eine umfangreiche Unterschriftensammlung zum Erhalt des 121 Jahre alten Gebäudes initiiert haben. Große Teile der Linnicher Bevölkerung (und darüber hinaus) fühlen sich von der Vorgehensweise des BLB überrumpelt und können die Argumente für den Abriss dieses altehrwürdigen Gebäudes nicht nachvollziehen. Das solide Ziegelsteingebäude soll darüber hinaus in einem wesentlich besseren Zustand sein als es vom BLB dargestellt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4852 2 1. Wieso wurde die Öffentlichkeit nicht frühzeitig über den geplanten Abriss des Gebäudes an der Rurdorfer Straße 51 informiert, obwohl offensichtlich ein großes Interesse am Erhalt des Baus besteht? Nach der internen Entscheidung des BLB über den Abriss des Gebäudes am 19. September 2013 wurde der Bürgermeister der Stadt Linnich am 1. Oktober 2013 zeitnah informiert. Überlegungen zu einem Teilabriss von Gebäuden auf der Liegenschaft wurden schon mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1373 vom 24.06.2013 (Landtagsdrucksache 16/3619) veröffentlicht. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen des BLB NRW in Zusammen- hang mit dieser Angelegenheit? Das betroffene Gebäude ist nicht denkmalgeschützt und aufgrund des Sanierungsbedarfs in seinem derzeitigen Zustand nicht vermietbar. Der ursprüngliche Mieter, die Fachhochschule Aachen, hatte das Gebäude daher abgemietet. Eine Gebäudesanierung ist aufgrund der dabei zu erwartenden Kosten (ca. 1,5 bis 2,0 Mio. €) aus Landessicht wirtschaftlich nur vertretbar , wenn ein Mieter zum Abschluss eines 10-jährigen Mietvertrags bereit ist. Da die Fachhochschule Aachen lediglich einen 5-jährigen Mietvertrag abschließen wollte, musste von der Sanierung des Gebäudes Abstand genommen werden. Auch eine andere Nutzung durch Einrichtungen des Landes kommt nach entsprechender Prüfung für das betroffene Gebäude nicht in Betracht. Bei benachbarten Gebäuden der ehemaligen Polizeischule war das allerdings möglich. Die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung Bonn-Bad Godesberg wird zwei Nachbargebäude anmieten, um dort eine Außenstelle unterzubringen. 3. Wie wird die Landesregierung die Linnicher Bürgerinnen und Bürger einbezie- hen, um eine Kompromisslösung zu erzielen? Das Anliegen der Kommunalpolitik und der Linnicher Bürgerinnen und Bürger ist der Erhalt des Gebäudes. Auch wenn der BLB NRW die Vermarktungschancen für ein freigeräumtes Grundstückhöher einschätzt, strebt der BLB NRW mit Blick auf das öffentliche Interesse gleichwohl den erneuten Versuch an, das Grundstück mit dem leerstehenden Gebäude zu veräußern. Bei einem Erwerbsinteresse der Stadt Linnich könnte das Gebäude auch im Rahmen des § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2013 direkt an die Stadt veräußert werden, deren Rathaus dem Gebäude 7 gegenüberliegt. 4. Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes sieht die Landesre- gierung? Da das Gebäude für die Erfüllung von Aufgaben des Landes auf Dauer nicht erforderlich ist, kommt lediglich ein Verkauf in Betracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4852 3 5. Müsste nicht die Denkmalbehörde einschreiten und den altehrwürdigen Bau unter Schutz stellen? Am 15. Januar 2014 erfolgte eine Begehung des Gebäudes durch die Untere Denkmalbehörde . Ob das Gebäude in der Folge unter Schutz gestellt wird, ist derzeit noch nicht absehbar .